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Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Sportwetten

09.03.200610:02 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) In wenigen Wochen entscheidet sich, ob künftig auch private Betreiber in Deutschland Sportwetten anbieten dürfen oder ob das staatliche Monopol erhalten bleibt. Geklagt hatte die Buchmacherin Irene Katzinger-Göth. Sie hatte ihren Job als Börsenmaklerin aufgegeben und in München ein Wettlokal eröffnet. Als das Geschäft mit Pferdewetten schlechter lief, wollte sie auch Wetten aus Fußball, Tennis und Formel 1 anbieten. Doch solche Glücksspiele dürfen in Deutschland nur vom Staat betrieben werden. So soll das Spielbedürfnis der Bevölkerung angeblich in kontrollierte Bahnen gelenkt werden. Deshalb bieten die staatlichen Lotto-Gesellschaften unter dem Markennamen Oddset auch Sportwetten an. Bereits vor acht Jahren stellte Katzinger-Göth einen Genehmigungsantrag, über den bislang noch nicht abschließend entschieden wurde.


Nun verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über ihren Fall. Doch nicht nur das Schicksal der Münchener Buchmacherin liegt in den Händen der Karlsruher Richter. Die Zukunft einer ganzen Branche hängt vom Ausgang der Verhandlung ab. Denn in diesem Grundsatzurteil wird darüber entschieden, ob das staatliche Monopol für Sportwetten in Deutschland fällt oder nicht. Hierzulande operieren private Buchmacher häufig in rechtlichen Grauzonen. Nur Pferderennen bilden eine Ausnahme. Aufgrund eines Uralt-Gesetzes von 1922 gelten Turf-Wetten als Geschicklichkeitsspiel. Die zweite Ausnahme im streng kontrollierten System entdeckten findige Buchmacher kurz nach Mauerfall. Sie fanden heraus, dass die Glücksspiellizenzen der DDR weiter gültig sind. Diese Lizenzen bilden seitdem die Geschäftsgrundlage privater Anbieter wie Wetten.de, BetandWin und Sportwetten Gera.

Die entscheidende Phase im Milliardenspiel "Sportwetten" läuft. Nicht zuletzt aufgrund des Schiedsrichterskandals um Robert Hoyzer weiß mittlerweile wohl jeder mit dem Begriff Sportwetten etwas anzufangen. Am boomenden Markt wollen auch die TV-Sender RTL, ProSiebenSat.1 und Premiere mitverdienen. Seit Monaten bereiten sich die Privatsender auf den Tag X vor und entwickeln fieberhaft interaktive Wettangebote für TV und Handy. Dafür könnte der Urteilsspruch aus Karlsruhe den Weg ebnen. "Allerdings wird sich nicht von heute auf morgen alles ändern. Die Politik muss neue Gesetze erlassen. Und das kann mitunter noch ein Jahr dauern", sagt Robert Neuendorf, Sportwettexperte www.robertneuendorf.com in Berlin. Der Staat kann durch die Ansiedlung weiterer Wettunternehmen von zusätzlichen Einnahmen profitieren. Dies allerdings nur dann, wenn eine steuerliche Regelung geschaffen würde, die für deutsche Wettanbieter in diesem Punkt ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit erhält. Eine Pauschalsteuer von 16,7 Prozent auf den Umsatz, wie sie derzeit bei Oddset erhoben wird, ist bei einem durchschnittlichen Rohertrag von 10 Prozent im internationalen Wettbewerb absurd. Hierfür muss eine sinnvolle Regelung gefunden werden, wie es zum Beispiel in Großbritannien bereits der Fall ist. Für den Kunden hat dies übrigens einen nicht unbedeutenden Vorteil: Er bekommt auch in Deutschland bessere Gewinnquoten.

Dabei darf natürlich auch nicht verkannt werden, welche positiven Arbeitsplatzeffekte verspielt werden können, denn die Wettbranche geht bei einer Liberalisierung von mindestens 30.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen aus. Am Dienstag, den 28. März 2006 um 10:00 Uhr wird nun der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts sein Urteil verkünden.

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