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Staatsmonopol auf Sportwetten ist verfassungswidrig: Teilerfolg für private Buchmacher

28.03.200612:57 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Das Bundesverfassungsgericht hat heute über die rechtliche Lage für Sportwetten in Deutschland entschieden. Geklagt hatte die Buchmacherin Irene Katzinger-Göth. Sie hatte ihren Job als Börsenmaklerin aufgegeben und in München ein Wettlokal eröffnet. Als das Geschäft mit Pferdewetten schlechter lief, wollte sie auch Wetten aus Fußball, Tennis und Formel 1 anbieten. Doch solche Glücksspiele konnten bislang in Deutschland nur vom Staat betrieben werden. So sollte das Spielbedürfnis der Bevölkerung angeblich in kontrollierte Bahnen gelenkt werden. Bereits vor acht Jahren stellte Katzinger-Göth einen Genehmigungsantrag, nun entschied das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil über diesen Fall.



Das staatliche Monopol auf Sportwetten sei in der bisherigen Form verfassungswidrig. Die geltende Regelung verstoße gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit privater Wettanbieter, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Der verklagte Freistaat Bayern müsse deshalb mehr für die Bekämpfung der Wettleidenschaft tun, um am Monopol festhalten zu können oder er muss private Veranstalter zulassen. Die Bundesländer können ihre bestehende Monopolstellung aber aufrechterhalten, wenn sie Maßnahmen zur Bekämpfung der Spielsucht ergreifen. Für eine gesetzliche Neuregelung wurde dem Gesetzgeber Zeit bis zum 31. Dezember 2007 gegeben.

Die entscheidende Phase im Milliardenspiel "Sportwetten" kann somit beginnen. Nicht zuletzt aufgrund des Schiedsrichterskandals um Robert Hoyzer weiß mittlerweile wohl Jeder mit dem Begriff Sportwetten etwas anzufangen. Am boomenden Markt wollen auch die TV-Sender RTL, ProSiebenSat.1 und Premiere mitverdienen. Seit Monaten bereiteten sich die Privatsender auf den Tag der Entscheidung vor und entwickeln fieberhaft interaktive Wettangebote für TV und Handy. "Allerdings wird sich mit dem Urteil nicht von heute auf morgen alles ändern. Die Politik muss neue Gesetze erlassen. Und das kann mitunter noch ein Jahr dauern", sagt Robert Neuendorf, Sportwettexperte www.robertneuendorf.com in Berlin. Der Staat kann durch die Ansiedlung weiterer Wettunternehmen von zusätzlichen Steuereinnahmen profitieren. Dies allerdings nur dann, wenn eine steuerliche Regelung geschaffen würde, die für deutsche Wettanbieter in diesem Punkt ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit erhält. Eine Pauschalsteuer von 16,7 Prozent auf den Umsatz, wie sie derzeit bei Oddset erhoben wird, ist bei einem durchschnittlichen Rohertrag von 10 Prozent im internationalen Wettbewerb absurd. Hierfür muss eine sinnvolle Regelung gefunden werden, wie es zum Beispiel in Großbritannien bereits der Fall ist. Für den Kunden hat dies übrigens einen nicht unbedeutenden Vorteil: Er bekommt auch in Deutschland bessere Gewinnquoten. Dabei darf natürlich auch nicht verkannt werden, welche positiven Arbeitsplatzeffekte verspielt werden können, denn die Wettbranche geht von mindestens 30.000 zusätzlichen Arbeitsplätzen aus.

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