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Stichtag 12. Februar 2014 - Meldepflicht für Derivatgeschäfte

Bild: Stichtag 12. Februar 2014 - Meldepflicht für Derivatgeschäfte
Rechtsanwalt Dr. Jochen Weck.
Rechtsanwalt Dr. Jochen Weck.

(openPR) Kostenloser Leitfaden zur EMIR-Verordnung für den Mittelstand erhältlich.

Der 12. Februar 2014 ist Stichtag. Ab diesem Tag sind alle Derivatekontrakte von Unternehmen an ein Transaktionsregister zu melden. Dies gilt sowohl für börsliche, als auch für außerbörslich geschlossene Geschäfte. Diese Meldepflicht ist Resultat der EU-weit geltenden EMIR-Verordnung.

Hintergrund der Verordnung und der daraus resultierenden Meldepflichten ist die Finanzkrise. Um Europa vor weiteren Krisen zu schützen, wurden neue Regularien zur Erhöhung von Transparenz auf dem Finanzmarkt beschlossen.

Die EMIR-Verordnung und die Meldepflicht betrifft auch mittelständische Unternehmen. Diese müssen sicherstellen, bis zum Termin einen LEI-Code (Legal Entity Identifier) zu haben, um Meldungen abgeben zu können. Dieser Code muss bei nationalen Vergabestellen bis zum 12. Februar 2014 beantragt werden.

Zu den Hintergründen der Meldepflicht und den Konsequenzen für den Mittelstand hat die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte einen kostenlosen Leitfaden erarbeitet.

Der Leitfaden ist zu beziehen bei:

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