Schranken für Finanzinvestoren
(openPR) Die Finanzaufsicht hat aktuell die Meldepflicht für Spekulanten verschärft. Strengere Regeln gelten nunmehr Wetten auf fallende Aktienkurse erschwert und hierfür Transparenzvorschriften erstellt. Diese Meldepflicht soll ab dem 25.03.2010 für Aktien größerer Unternehmen gelten und betrifft Leerverkäufe. Bei Leerverkäufen leihen sich Anleger Aktien, um sie sofort wieder zu veräußern und zwar in der Hoffnung, das Wertpapier zum Ende der Leihfrist billiger wieder zurückzuerwerben. Bei ungedeckten Leerverkäufen handelt der Spekulant das Wertpapier ohne es sich überhaupt geliehen zu haben.
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