(openPR) Bischof Müller überwirft sich mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK)
Das Bistum Regensburg beteiligt sich nicht mehr an der Finanzierung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK). Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer Freitag-Ausgabe berichtet, hat der neue Regensburger Generalvikar Fuchs während der jüngsten Vollversammlung des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD) dem Haushaltsplan des VDD nur unter der Bedingung zugestimmt, daß der auf das Bistum Regensburg entfallende Anteil des ZdK-Etats nicht ausgezahlt wird. Dem ZdK, das die diözesanen Laienräte sowie katholischen Vereine, Verbände und Geistliche Gemeinschaften repräsentiert, fehlt nunmehr für den laufenden Haushalt ein Betrag im höheren fünfstelligen Bereich. Zuletzt erhielt das ZdK über den VDD, der die wirtschaftlichen und rechtlichen Belange der 27 Bistümer in Deutschland vertritt und die überdiözesanen Einrichtungen und Aufgaben finanziert, aus den Kirchensteuermitteln der Diözesen annährend zwei Millionen Euro im Jahr.
Das Bistum Regensburg gibt keine Auskunft über die Gründe, die Bischof Müller zu diesem ungewöhnlichen Schritt veranlaßt haben. Der Sprecher des Bistums sagte am Donnerstag, der Haushalt des VDD sei nicht öffentlich, daher könne man keine Stellungnahme abgeben. Indes ist zu erfahren, daß der Kirchensteuerrat der ostbayerischen Diözese, der im Rahmen des Haushalts des Bistums auch die VDD-Umlage genehmigt, über das Vorgehen des Bischofs gegen das ZdK nicht informiert wurde. Auch der Priesterrat wurde bislang nicht ins Benehmen gesetzt.
Im Hintergrund der Entscheidung Müllers steht eine Auseinandersetzung mit Präsidenten des ZdK, Meyer, über die Neuordnung der Laienräte im Bistum Regensburg. Im vergangenen November hatte Müller hatte die Statuten der Räte novelliert und den Diözesanrat der Katholiken durch einen Diözesenpastoralrat und ein Diözesankomitee ersetzt. Meyer, vormals sächsischer Wissenschaftsminister, hatte daraufhin Müller einer "nicht hinnehmbaren Rechtsverletzung" bezichtigt und ihm vorgehalten, sich in "paternalistischer und autokratischer Weise" über Konzils- und Synodenbeschlüsse, universal- und teilkirchliche Rechtsnormen sowie über verbindliche Regelungen seiner Vorgänger und Amtsbrüder hinwegzusetzen.
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