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Barrierefreiheit scheitert häufig an Barrieren

16.07.201312:06 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Barrierefreiheit scheitert häufig an Barrieren
Barrierefreies Bauen ist inzwischen fester Bestandteil der meisten Landesbauordnungen. Bei Aufzügen
Barrierefreies Bauen ist inzwischen fester Bestandteil der meisten Landesbauordnungen. Bei Aufzügen

(openPR) Studie deckt Qualitätsmängel aufgrund schwammiger Leistungsbeschreibungen auf / Bestehende Aufzugsanlagen lassen sich in der Regel barrierefrei umrüsten.

Berlin – Bei der barrierefreien Gestaltung des Wohnumfeldes gibt es oft Qualitätsmängel. Das zeigt eine aktuelle Studie des Instituts für Bauforschung. Den Mängeln liegen häufig schwammige Leistungsbeschreibungen wie „senioren-“ oder „behindertengerecht“ zugrunde. Diese Formulierungen garantieren nicht die Beseitigung aller Hürden im Gebäudebestand. Sicherheit bietet hingegen die DIN 18040: Die Norm definiert klar, was den Begriff „Barrierefreies Bauen“ ausmacht. Deshalb nehmen immer mehr Bundesländer die Anforderungen in ihre Bauordnungen auf. Aufzüge spielen dabei eine zentrale Rolle.



Genaue Vorgaben für Kabine und Einrichtung
„Nur mit Hilfe eines Aufzuges kann eine Immobilie auf allen Etagen zugänglich gemacht werden. Doch erst die DIN gewährleistet durch ihre genauen Vorgaben, dass dieses Transportmittel – und mit ihm das gesamte Gebäude – barrierefrei gestaltet ist und somit von jedem Menschen genutzt werden kann“, sagt Paolo Compagna, Geschäftsführer des führenden Aufzugsherstellers Schindler. Besonders die Kabinenmaße sind mit mindestens 1,10 Meter in der Breite und 1,40 Meter in der Tiefe bei einer Tragfähigkeit von 630 Kilogramm genau geregelt. Damit auch Rollstuhlfahrer den Aufzug uneingeschränkt verwenden können, darf die Türbreite zudem nicht weniger als 90 Zentimeter betragen.

Über diese Verpflichtungen hinaus sind weitere Anforderungen in den einzelnen Landesbauordnungen verankert: Es existieren genaue Bestimmungen über Einrichtung, Oberflächenbeschaffenheit, Beleuchtung oder Brailleschrift. Welche Vorgabe in einen Verordnungstext übernommen wird, hängt aber von der jeweiligen Regierung ab. Paolo Compagna empfiehlt deshalb: „Aufzugshersteller kennen die Landesvorschriften und wissen, was erforderlich ist. Sie sollten vor der Umsetzung konkreter Maßnahmen beratend hinzugezogen werden. So lassen sich spätere Mängel vermeiden.“

Viele Aufzüge lassen sich umrüsten
Neuanlagen lassen sich heutzutage für einen barrierefreien Einsatz konfigurieren. Doch auch bestehende Aufzüge können in den meisten Fällen umgerüstet werden: „Kleinere Elemente wie Klappsitze und horizontale Bedienfelder sind schnell installiert“, erläutert Compagna. Darüber hinaus ist mangelnde Haltegenauigkeit eines der häufigsten Probleme älterer Anlagen. Hierdurch können gefährliche Stolperstufen entstehen. Ein Austausch des Antriebs und der Einbau einer Mikroprozessor-Steuerung lassen diese unnötige Hürde verschwinden. Zudem werden oft noch handbetätigte Drehtüren verwendet, die für beeinträchtigte Personen schwierig zu öffnen sind. Nachrüstbare, elektronisch gesteuerte Schiebetüren hingegen öffnen automatisch und sind mit Lichtgittern ausgerüstet, die verhindern, dass sich Personen einklemmen.

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