openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Wenn der Vorsteuerabzug leichter werden soll

22.05.201314:20 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Wenn der Vorsteuerabzug leichter werden soll

(openPR) … dann sollte das schon einmal per se verdächtig genug sein, genau hinzuschauen. So tritt das „Europäische Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“ auf den Plan und bewirbt ein angeblich zentrales Register, das noch angeblicher den Vorsteuerabzug erleichtern soll.



Viele Unternehmen haben in der vergangenen Zeit Post von der Gewerbeauskunfts- zentrale und anderen dubiosen Anbietern bekommen, die irgendwelche nutzlosen Branchenbucheinträge versprechen gegen horrende Gebühren. Der Bundesgerichts- hof hat diese Abzocke gestoppt und solcherlei „Verträge“ für unwirksam erklärt. Nun wäre es nicht so, dass sich die GEW davon würde beeindrucken lassen, und machte einfach weiter. Jüngst hatte das Landgericht Düsseldorf ein Ordnungsgeld von 50.000 Euro verhängt.

Nun kommt das „Europäische Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“ daher und verspricht Erleichterungen beim Vorsteuerabzug. Nur: Das Ding kostet schlappe 890 Euro – pro Jahr, und der Vertrag, den man unvorsichtigerweise schließt, geht über mindestens 2 Jahre.

Auch hier: Das Formular sieht tatsächlich sehr amtlich und offiziell aus. Und wenn der Unternehmer hört, dass sein Vorsteuerabzug leichter wird und er damit finanzielle Vorteile zu sehen glaubt, dann wird leider auch schnell die für die Vernunft zuständige Hirnregion kurzfristig beurlaubt.

Also: Nicht unterschreiben. Der Unternehmer sollte seine Mitarbeiter vorsichtshalber über solche Machenschaften aufklären. Nicht selten passiert es, dass das Sekretariat gutgläubig das Formular unterschreibt und zurückschickt, und schon landet eine teure Rechnung im Briefkasten. Die Zahlungspflichten finden sich meist geschickt versteckt im Kleingedruckten.

Wenn die Rechnung kommt: Nicht einfach zahlen. Schauen Sie ins Internet. Wenn dort schon Verbraucherzentralen vor Abzocke warnen, dann spricht viel dafür, dass das auch tatsächlich Abzocke ist.

Denn:
Damit A von B einen Rechnungsbetrag fordern kann, muss es eine so genannte Anspruchsgrundlage für die Forderung geben. Eine Anspruchsgrundlage kann sich aus einem so genannten Schuldverhältnis geben: Der Schuldner schuldet dem Gläubiger etwas, oder: Der Gläubiger kann vom Schuldner etwas verlangen.

Ein solches Schuldverhältnis kann entstehen durch einen Vertrag oder kraft Gesetz:
Ein gesetzliche Schuldverhältnis entsteht, wenn das Gesetz sagt: So, jetzt machen wir ein Schuldverhältnis zwischen A und B. Berühmtestes Beispiel ist hier der Verkehrsunfall. Wenn der B in das Auto des A fährt, haben beide typischerweise keinen Vertrag geschlossen. Das Gesetz (siehe § 823 BGB) sagt aber, dass es unerlaubt ist, ungefragt in ein fremdes Auto zu fahren und es zu beschädigen. Zwischen A und B entsteht also kraft der gesetzlichen Regelung des § 823 BGB ein Schuldverhältnis: Der geschädigte A kann vom Schädiger B Schadenersatz fordern.
Ein vertragliches Schuldverhältnis entsteht durch einen Vertrag: Wenn A und B einen Kaufvertrag über eine Blume schließen, die 5 Euro kostet, dann entsteht zwischen den beiden ein vertragliches Schuldverhältnis. Dieses berechtigt den A, vom B die Blume herauszuverlangen. Der B wiederum kann vom A den Kaufpreis verlangen.

Wenn nun also das „Europäische Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“ (wir kürzen das der Einfachheit halber ab mit “EZzEuVvUI”) von einem Unternehmer Geld fordert, dann muss das EZzEuVvUI beweisen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Der Vertrag ergäbe dann die Anspruchsgrundlage für die Forderung.

In einem Gerichtsverfahren würde das EZzEuVvUI dann das vom Unternehmer unterschriebene Formular vorlegen. In dem Formular finden sich dann die AGB, wonach der Unternehmer 890 Euro pro Jahr zahlen soll. Nun müsste das Gericht prüfen, ob diese AGB überhaupt wirksam sind. Die AGB dürfen nämlich u.a. “nicht überraschend” sein. Und ganz allgemein darf die Aufmachung des Formulars nicht gegen “Treu und Glauben” verstoßen (siehe § 242 BGB), denn das macht die AGB rechtswidrig bzw. unwirksam. Und dann wird damit auch das vertragliche Schuldverhältnis hinfällig.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 721358
 136

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Wenn der Vorsteuerabzug leichter werden soll“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Bild: Wer haftet bei Ausrutschen auf nassem Boden?Bild: Wer haftet bei Ausrutschen auf nassem Boden?
Wer haftet bei Ausrutschen auf nassem Boden?
Nicht nur bei Regen, auch im Winter ist der Boden oft nass. Meistens ist damit auch der Boden im Eingangsbereich einer Location, eines Supermarktes, einer Apotheke usw. betroffen. Passiert es, dass ein Besucher ausrutscht, stellt sich oft die Frage, ob der Eigentümer bzw. Veranstalter das hätte verhindern müssen (und können). Die Gerichte unterscheiden tatsächlich: Muss der durchschnittlich aufmerksame Gast ggf. damit rechnen, dass es im Eingangsbereich rutschig ist? Z.B. weil es draußen regnet oder schneit und damit auf der Hand liegt, das…
Bild: Im Reiserecht stehen Änderungen bevorBild: Im Reiserecht stehen Änderungen bevor
Im Reiserecht stehen Änderungen bevor
Erhebliche Änderungen kommen im Reiserecht auf uns zu, d.h. für alle, die als Reiseveranstalter, Reisevermittler o.Ä. tätig sind. Hier ein paar der wesentlichen Änderungen, die sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befinden: Anwendbarkeit des Reiserechts Der Begriff „Pauschalreisevertrag“ wird künftig anstelle des „Reisevertrages“ gelten. Die besonderen Vorschriften über Pauschalreiseverträge (siehe ab § 651a BGB-E) sollen künftig ausdrücklich nicht gelten für Reisen (siehe § 651a Absatz 4 BGB-E), die • nur gelegentlich, nicht zum …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten & Option zur Steuerpflicht von Bankleistungen, 25. April 2017 in FrankfurtBild: Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten & Option zur Steuerpflicht von Bankleistungen, 25. April 2017 in Frankfurt
Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten & Option zur Steuerpflicht von Bankleistungen, 25. April 2017 in Frankfurt
Das Seminar Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten & Option zur Steuerpflicht von Bankleistungen bietet ein spezielles Forum für den intensiven Austausch über diese besonderen Themenbereiche. Das Seminar ist auf das Thema Vorsteuerabzug fokussiert und deckt somit einen besonders wichtigen Aspekt der Umsatzbesteuerung bei Kreditinstituten ab. In engem …
Bild: Immojuris - Vorsteuerabzug für Bauherren bei teils betrieblicher und teils privater NutzungBild: Immojuris - Vorsteuerabzug für Bauherren bei teils betrieblicher und teils privater Nutzung
Immojuris - Vorsteuerabzug für Bauherren bei teils betrieblicher und teils privater Nutzung
… Sie haben ein Gebäude errichtet, dessen Erdgeschoss Sie für freiberufliche Zwecke und dessen Obergeschoss Sie für eigene Wohnzwecke nutzen. Wie sieht es dann mit dem Vorsteuerabzug aus den Baukosten aus? Kann der Vorsteuerabzug aus den vollen Baukosten beansprucht werden oder mit Rücksicht auf die private Mitnutzung nur hinsichtlich des betrieblichen …
Bild: Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten & Option zur Steuerpflicht von Bankleistungen, 7. Mai 2015 in OffenbachBild: Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten & Option zur Steuerpflicht von Bankleistungen, 7. Mai 2015 in Offenbach
Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten & Option zur Steuerpflicht von Bankleistungen, 7. Mai 2015 in Offenbach
Das Seminar „Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten & Option zur Steuerpflicht von Bankleistungen“ am 7. Mai 2015 ist auf das Thema Vorsteuerabzug fokussiert und deckt damit einen besonders wichtigen Aspekt der Umsatzbesteuerung bei Kreditinstituten ab. In engem Zusammenhang damit steht auch die Ausübung der Option zur Steuerpflicht von Bank- und Finanzumsätzen, …
Bild: VwGH TOP-AKTUELL: Sofortiger Vorsteuerabzug für BauträgerBild: VwGH TOP-AKTUELL: Sofortiger Vorsteuerabzug für Bauträger
VwGH TOP-AKTUELL: Sofortiger Vorsteuerabzug für Bauträger
… Bauträger GmbH, die Eigentumswohnungen baut und errichtet, in der Absicht, diese in weiterer Folge an Käufer umsatzsteuerpflichtig zu verkaufen, steht der Vorsteuerabzug bereits in der Errichtungsphase zu. Dieses Verwaltungsgerichtshoferkenntnis steht im Widerspruch zu der in den Umsatzsteuerrichtlinien normierten Meinung, wonach der Vorsteuerabzug aus …
Bild: Korrekte Rechnungen, 25. April 2017 in Frankfurt/MainBild: Korrekte Rechnungen, 25. April 2017 in Frankfurt/Main
Korrekte Rechnungen, 25. April 2017 in Frankfurt/Main
Richtig fakturieren – Vorsteuerabzug sichern! Bei der Umsatzsteuer kennen Finanzämter keine Gnade: Unvollständige Rechnungen und andere Verstöße gegen die Formvorschriften gefährden den Vorsteuerabzug. Bei der Kontrolle eingehender Rechnungen sollte daher besonders aufmerksam nach den erforderlichen Pflichtangaben geprüft werden. Auch bei eigenen Belegen …
Bild: Korrekte Rechnungen, 15. November 2016 in Frankfurt/MainBild: Korrekte Rechnungen, 15. November 2016 in Frankfurt/Main
Korrekte Rechnungen, 15. November 2016 in Frankfurt/Main
Richtig fakturieren – Vorsteuerabzug sichern! Bei der Umsatzsteuer kennen die Finanzämter kein Erbarmen: Unvollständige Rechnungen und andere Verstöße gegen die Formvorschriften gefährden den Vorsteuerabzug. Bei der Kontrolle eingehender Rechnungen sollte daher besonders aufmerksam nach den erforderlichen Pflichtangaben geprüft werden. Auch bei eigenen …
Bild: Rechnungseingang und Vorsteuerabzug: Online-Seminar zeigt, wie Sie Risiken vermeiden und Vorsteuer rettenBild: Rechnungseingang und Vorsteuerabzug: Online-Seminar zeigt, wie Sie Risiken vermeiden und Vorsteuer retten
Rechnungseingang und Vorsteuerabzug: Online-Seminar zeigt, wie Sie Risiken vermeiden und Vorsteuer retten
Heidelberg, 5. Juni 2025 – Bereits kleine Formfehler auf Eingangsrechnungen können den Vorsteuerabzug kosten – und das teuer. Gleichzeitig steigt der Druck durch engmaschige Betriebsprüfungen, komplexe EU-Regelungen und neue Anforderungen an elektronische Rechnungen. Wie Sie typische Fehler vermeiden und auch bei mangelhaften Rechnungen den Vorsteuerabzug …
Bild: Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten & Option zur Steuerpflicht von Bankleistungen, 17. April 2013 in FrankfurtBild: Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten & Option zur Steuerpflicht von Bankleistungen, 17. April 2013 in Frankfurt
Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten & Option zur Steuerpflicht von Bankleistungen, 17. April 2013 in Frankfurt
Das Seminar "Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten & Option zur Steuerpflicht von Bankleistungen" am 17. April 2013 ist auf das Thema Vorsteuerabzug fokussiert und deckt damit einen besonders wichtigen Aspekt der Umsatzbesteuerung bei Kreditinstituten ab. In engem Zusammenhang damit steht auch die Ausübung der Option zur Steuerpflicht von Bank- und …
Bild: Vorsteuerabzug bei der UnternehmensgründungBild: Vorsteuerabzug bei der Unternehmensgründung
Vorsteuerabzug bei der Unternehmensgründung
Aus den Beratungsleistungen für die beabsichtigte Gründung einer GmbH ist kein Vorsteuerabzug möglich. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 11. November 2015, Az. V R 8/15) zeigt, welche Fallstricke bei der Gründung eines Unternehmens lauern können. Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der eine GmbH gründen wollte und für die geplante …
Bild: Vorsteuerabzug nur noch bei unternehmerischer VerwendungBild: Vorsteuerabzug nur noch bei unternehmerischer Verwendung
Vorsteuerabzug nur noch bei unternehmerischer Verwendung
Änderungen im Bereich des Vorsteuerabzugs / Finanzverwaltung reagiert auf Rechtsprechung „Das Leben von Unternehmern wird wieder ein bisschen komplizierter, denn die Finanzverwaltung übernimmt nun die geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zum Vorsteuerabzug“, erläutert Marcel Radke, Steuerfachwirt bei der Kanzlei SH+C in Regensburg. Der Bundesfinanzhof …
Sie lesen gerade: Wenn der Vorsteuerabzug leichter werden soll