Bei der Umsatzsteuer kennen Finanzämter keine Gnade: Unvollständige Rechnungen und andere Verstöße gegen die Formvorschriften gefährden den Vorsteuerabzug. Bei der Kontrolle eingehender Rechnungen sollte daher besonders aufmerksam nach den erforderlichen Pflichtangaben geprüft werden.
Auch bei eigenen Belegen ist besondere Sorgfalt geboten, um bei Geschäftspartnern nicht in Ungnade zu fallen. Erschwerend kommt noch hinzu, dass der Gesetzgeber immer wieder für Neuregelungen sorgt, deren Nichtbeachtung den Vorsteuerabzug gefährden könnten.
Dieses Seminar zeigt aktuell und praxisnah auf wie man den Vorsteuerabzug durch das richtige Prüfen, Erfassen und Aufbewahren der Rechnungen sichern kann. Zahlreiche Beispiele aus der Betriebsprüfung bieten dabei die notwendige Sicherheit.
Mehr Informationen zum Seminar erhalten Sie unter: www.akademie-heidelberg.de/seminar/17-04-fu039/korrekte-rechnungen
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Bei der Umsatzsteuer haben die Finanzämter kein Erbarmen: Unvollständige Rechnungen und andere Verstöße gegen die Formvorschriften gefährden den Vorsteuerabzug. Bei der Kontrolle eingehender Rechnungen sollte daher besonders aufmerksam nach den erforderlichen Pflichtangaben geprüft werden.
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Bei der Umsatzsteuer kennt das Finanzamt keine Gnade: Unvollständige Rechnungen und andere Verstöße gegen die Formvorschriften gefährden den Vorsteuerabzug. Bei der Kontrolle eingehender Rechnungen sollte man deshalb mit besonderer Sorgfalt nach den erforderlichen Pflichtangaben prüfen.
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