Vergaberecht souverän anwenden: Vergabefehler, Rüge und Nachprüfungsantrag
(openPR) Vergabeverfahren sind durch formale Anforderungen, Fristen und differenzierte Rechtsschutzmöglichkeiten geprägt. Fehler können sowohl auf Seiten der Vergabestellen als auch bei der Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten auftreten. Für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber ist daher entscheidend, Vergabefehler frühzeitig zu erkennen und die rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten einordnen zu können. Das Online-Seminar „Vergaberecht souverän anwenden – Fehlervermeidung, Rechtsschutz, Strategie“ der Akademie Heidelberg behandelt am 6. November 2026 die praktische Anwendung des Vergaberechts von der Fehlervermeidung bis zum Nachprüfungsantrag.
Typische Vergabefehler und kritische Zuschlagskriterien
Fehler können bereits bei der Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten entstehen. Das Seminar behandelt klassische Vergabefehler und geht dabei auch auf die Eignungsleihe ein. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Eignungs- und Zuschlagskriterien.
Thematisiert werden die Wertungsmatrix, die Problematik sogenannter „weicher“ Zuschlagskriterien sowie die Abgrenzung zwischen Eignungs- und Zuschlagskriterien. Damit greift die Veranstaltung Fragestellungen auf, die sowohl für die Gestaltung eines Vergabeverfahrens als auch für Unternehmen bei der Prüfung der Vergabeunterlagen relevant sind.
Aufklärung und Nachforderung als „Notfallstrategien“
Nicht jede Unklarheit oder Unvollständigkeit führt unmittelbar zum Ende einer Beteiligung am Vergabeverfahren. Das Seminar widmet sich deshalb ausführlich der Aufklärung und Nachforderung. Behandelt werden insbesondere die Fragen, wann eine Aufklärung beziehungsweise Nachforderung möglich ist und ob entsprechende Pflichten bestehen können.
Das Programm greift zudem das sogenannte „Referenzen-Shopping“ und Preisaufklärungen als Sonderfall auf. Dadurch werden Situationen betrachtet, in denen Auftraggeber und Bieter kurzfristig beurteilen müssen, welche vergaberechtlichen Möglichkeiten bestehen und welche weiteren Verfahrensschritte erforderlich sind.
Von der Bieterfrage über die Rüge zum Nachprüfungsantrag
Wer einen möglichen Vergaberechtsverstoß erkennt, muss die unterschiedlichen Instrumente und ihre Voraussetzungen auseinanderhalten. Das Seminar behandelt Bieterfragen und Rügen sowie deren Abgrenzung untereinander und gegenüber Auskunftsverlangen.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem vergaberechtlichen Rechtsschutz. Beim Nachprüfungsantrag werden Form und Inhalt, Antragstellung, Akteneinsicht, Zuständigkeit und Antragsbefugnis behandelt. Auch die Rügepräklusion ist Bestandteil des Programms.
Darüber hinaus geht es um die Rechtsfolgen eines zulässigen und begründeten Nachprüfungsantrags. Thematisiert werden die Korrektur eines Vergabefehlers nach § 168 Abs. 1 GWB, Chancen und Grenzen des vergaberechtlichen Rechtsschutzes sowie Rechtsmittel gegen Beschlüsse.
Sekundärrechtsschutz und verlorene Zuschlagschancen
Neben dem primären Vergaberechtsschutz behandelt das Seminar den Sekundärrechtsschutz. Zu den Programmpunkten gehören dessen Grundlagen, die Rüge als Zulässigkeitsvoraussetzung, die sogenannte „Scheinaufhebung“ und die verlorene Zuschlagschance als Schaden.
Zu den fachlichen Inhalten des Seminars zählen damit insbesondere:
- klassische Fehler bei Teilnahmeanträgen und Angeboten
- Eignungsleihe sowie Eignungs- und Zuschlagskriterien
- Wertungsmatrix und „weiche“ Zuschlagskriterien
- Aufklärung, Nachforderung und Preisaufklärung
- Bieterfragen, Rügen und Auskunftsverlangen
- Nachprüfungsantrag und Akteneinsicht
- Rügepräklusion und Rechtsmittel
- Sekundärrechtsschutz und verlorene Zuschlagschancen
Das Seminar richtet sich an Bieter und Unternehmen, Mitarbeitende von Vergabestellen, juristische Berater und interne Rechtsabteilungen sowie Projekt- und Beschaffungsleiter. Laut Seminarprogramm werden unterschiedliche Erfahrungsstufen von Einsteigern bis zu erfahrenen Praktikern angesprochen.
Referenten aus Beratung und Unternehmenspraxis
Jonas Deppenkemper ist Partner sowie Fachanwalt für Vergaberecht und Bau- und Architektenrecht bei c.r.p. law. Partnerschaft mbb in Frankfurt am Main. Er begleitet komplexe Vergabeverfahren auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite und berät Bieter unter anderem bei Angeboten, Rügen und Vergabenachprüfungsverfahren.
Johannes Oehlschlegel ist Unternehmensjurist bei der HABAU Infra GmbH in Berlin und Rechtsanwalt mit Spezialisierung im Vergaberecht sowie im Bau- und Architektenrecht. Zu seiner Tätigkeit gehören die rechtliche Begleitung komplexer Infrastruktur- und Bauprojekte sowie die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.
Das Online-Seminar „Vergaberecht souverän anwenden – Fehlervermeidung, Rechtsschutz, Strategie“ findet am Freitag, 6. November 2026, von 9:00 bis 17:00 Uhr statt. Weitere Informationen sind auf der Website der Akademie Heidelberg verfügbar.












