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EU-Richtlinien kippen deutsches Asyl- und Ausländerrecht

29.04.200400:39 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Sachgerechte Harmonisierung nur mit gerechter Asylbewerber-Verteilung

3. Juli 2003 - Zu den Ergebnissen der gestrigen Expertenanhörung zum EU-Asylrecht erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und die zuständigen Berichterstatter, Dr. Ole Schröder MdB, und Reinhard Grindel MdB:



Die Expertenanhörung hat die Bedenken der CDU/CSU bestätigt: mit den vorgeschlagenen EU-Richtlinien wird unser bewährtes Asylrecht ausgehebelt. Die Kommission will alle drei tragenden Säulen des von CDU/CSU und SPD gemeinsam beschlossenen Asylkompromisses einreißen. Die Drittstaatenregelung, das Flughafenverfahren und die Liste der sicheren Herkunftsländer würden wegfallen, wenn die EU-Richtlinien in Brüssel so beschlossen werden würden. Wir brauchen auch in Zukunft mit der Drittstaatenregelung die Möglichkeit, Asylbewerber sofort wieder zurückschieben zu können, die in einem Nachbarland schon vor Verfolgung sicher waren. Gerade auch die Beitrittsländer müssen die Chance haben, eine solche Drittstaatenregelung anzuwenden. Wir dürfen sie mit ihren Sorgen vor einem Asylbewerberzustrom über ihr Staatsgebiet nicht allein lassen.1992 war Deutschland am Rande der politischen Instabilität. Das wollen wir unseren künftigen Partnern in der EU, den jungen Demokratien in Polen und Tschechien nicht zumuten.

Die Ausweitung der Asyltatbestände auf nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung würde eine drastische Steigerung der Asylbewerberzahlen zur Folge haben und neue Zuzugsanreize auslösen.

Bei der nichtstaatlichen Verfolgung erhielten z.B. Personen, die vor Nachstellungen durch Verbrecherbanden oder wegen mangelnder medizinischer Versorgung flüchten, erweiterte Zuzugsmöglichkeiten, mit der Möglichkeit vollen Familiennachzugs und vollem Zugang zum Arbeitsmarkt.

Wir widersprechen der Auffassung des Generaldirektors für Justiz und Innen, Jonathan Faull, dass nur entscheidend ist, dass eine Verfolgung stattfindet und nicht von wem. Aus gutem Grund setzen alle internationalen Rechtsvorschriften eine staatliche Verfolgung voraus. Dabei soll es bleiben.

Bei der geschlechtsspezifischen Verfolgung für Frauen wäre der prügelnde Ehemann Asylgrund. Es bestand Einigkeit unter allen Experten, dass solch weitgehende Asylgründe nicht gewollt seien.

Die Harmonisierung des Asylrechts in Europa muss auch eine Harmonisierung der Sozialleistungen zur Folge haben. Darauf haben mehrere Experten zu Recht hingewiesen. Die von der EU-Kommission geplante weitgehende Gleichstellung von Leistungen für Inländer und Asylsuchende ist abzulehnen. Sie hätte zur Folge, dass das Asylbewerberleistungsgesetz kippen würde. In einer Zeit von Sparmaßnahmen würde niemand in Deutschland verstehen, dass die Sozialleistungen für Asylbewerber erhöht werden, während sie in anderen europäischen Ländern deutlich weniger erhalten.

Wir kritisieren, dass die EU-Kommission bisher keine Anstrengungen für eine Lastenverteilung in Europa unternommen hat. Nur wenn die Asylbewerber gerecht auf alle Staaten der Europäischen Union verteilt werden, wird es zu einer sachgerechten Harmonisierung innerhalb der EU kommen.

Wir verweisen mit Nachdruck darauf, dass in der Anhörung die Auffassung vertreten wurde, dass der Bundesinnenminister notfalls die Rechtspflicht hat, von seinem Vetorecht Gebrauch zu machen, falls EU-Vorschriften erlassen werden sollen, die zu Lasten Deutschlands gehen.

Die Anhörung war ein Appell an die Bundesregierung, diese Richtlinien zu stoppen. Gelingt dies nicht, ist für die Asylrechtsreform der letzte Vorhang gefallen. Die Weichen, die die jetzige Regierung über Europa stellt, werden auch bei veränderten politischen Mehrheiten nicht mehr rückgängig zu machen sein. Es bleibt zu hoffen, dass die Regierung sich dieser Verantwortung bewusst wird.

 

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Platz der Republik 1, 11011 Berlin

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