(openPR) Zur Beitragsgerechtigkeit in den Sozialversicherungen –
Größte Familienorganisationen prangern Lastenverteilung an
Politik missachtet Verfassungsgericht
(Berlin/Mannheim). Die Situation von Familien in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ist besorgniserregend. Bis zum heutigen Tag werden maßgebliche Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum generativen Beitrag in den Sozialversicherungen missachtet. Die Gerechtigkeitslücke bleibt weiter zu Ungunsten von Eltern mit Kindern bestehen.
„Der Generationenvertrag befindet sich in einer demographischen Krise“, sagt Siegfried Stresing, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes und fügt hinzu: „Mütter werden beim Rentenanspruch für die Erziehung der nachfolgenden Generation abgestraft. Sie erhalten keinen Lohn sondern Hohn für ihre Lebensleistung.“
Stephan Schwär, Vorsitzender des Familienbundes Baden-Württemberg, ergänzt: „Und Familien in der aktiven Kindererziehungsphase werden über ihre Leistungsfähigkeit hinaus belastet. Beides ist himmelschreiendes Unrecht! Familien nehmen das nicht mehr klaglos hin.“ Eine Selbstverständlichkeit des Steuersystems, die Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit, wird im Sozialversicherungssystem auf den Kopf gestellt. Im unteren Einkommensbereich fehlt es an Freibeträgen, obere Einkommen, über der Beitragsbemessungsgrenze, werden freigestellt.
Die Folgen der Familienblindheit sind gravierend. Stresing rechnet vor: „Selbst mit einem Facharbeiterlohn kann nach den gesetzlichen Abzügen das Existenzminimum einer vierköpfigen Familie nicht gedeckt werden.“
Die Tatsache, dass Ehepaare mit Kindern weniger leistungsfähig sind und mit der Kindererziehung einen generativen Beitrag für die Gesellschaft leisten, der Voraussetzung für einen Generationenvertrag ist und finanziellen Beiträgen gleichwertig ist, wird trotz klarer Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus 2001 vom Gesetzgeber ignoriert. „Familien dürfen nicht Verlierer der Solidargemeinschaft sein“, beschwert sich Schwär.
Auf der Fachtagung des Deutschen Familienverbandes und des Familienbundes am 23.03.2013 in Mannheim wurde dies deutlich. Dr. Frank Niehaus stellte druckfrisch die Bertelsmann-Studie mit dem Titel „Familienlastenausgleich in der Gesetzlichen Krankenversicherung? Die `beitragsfreie Mitversicherung´ auf dem Prüfstand“ vor.
Das Ergebnis: Eines der vielen Mythen um die „Milliardenförderung von Familien“ wird mit dieser Studie entzaubert. Familien profitieren nicht von der „beitragsfreien Mitversicherung“ – Familien sind Nettozahler!
Die Erziehung von Kindern ist ein essentieller Beitrag zum Erhalt, zur Fortentwicklung und zugleich zur Erneuerung unserer Gesellschaft. Doch im Wahlkampf will sich keine Partei zur Beitragsgerechtigkeit äußern. Kein einziger Politiker folgte der Einladung zur Fachtagung.
Der Deutsche Familienverband und der Familienbund Baden-Württemberg fordern, dass die Bedeutung der nachfolgenden Generation in den Sozialversicherungen anerkannt wird und die, durch Unterhalt für Kinder, verringerte Leistungsfähigkeit bei den Beiträgen Berücksichtigung findet.
„Im Interesse unserer Kinder dürfen wir die Schieflage in der Verteilung der Lasten nicht mehr hinnehmen. Wir fordern die Parteien auf, endlich die Urteile des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen“, sagt Stresing und stellt klar: „Auch wenn bislang Kinder keine Wähler sind: Wer sich gegen Familien stellt, wird bei der Bundestagswahl die Quittung erhalten.“












