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Ein schwarzer Tag für den gewerblichen Rechtsschutz

18.03.201308:52 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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(openPR) Einer Pressemeldung des BMJ zufolge hat die Bundesregierung am 12.03.2013 den Gesetzesentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen, er wird damit wohl demnächst in den Bundestag eingebracht werden. Ob es zu einer Verabschiedung kommt, ist hingegen fraglich, auch sind es die pauschalen Wertungen mit denen der Bundesgesetzgeber einmal mehr alt bekannte und bewährte Prinzipien über den Haufen wirft, um vereinzelte negative Auswüchse zu „bekämpfen". Hier wird in der in den vergangenen Jahren vermehrt feststellbaren „reagiere mit einem Gesetz auf jeden Skandal"-Manier, wieder einmal ein Gesetzespaket auf den Einzelfall zugeschnitten, ohne die hieraus erwachsenden Konsequenzen genau zu beleuchten. Damit mag einem in der Öffentlichkeit gefühlten und parteipolitisch (vor allem in Wahljahren) sicherlich nachvollziehbaren Verlangen nach Einzelfallregulierung in der Gesellschaft genüge getan werden, gleichsam war eine solche Rechtsetzungspraxis dem deutschen Rechtssystem bislang fremd. Das Bürgerliche Gesetzbuch, in seinen wesentlichen Bestimmungen bereits seit über 100 Jahren in Kraft, ist da ein gutes Beispiel; hier hatte sich der Gesetzgeber auf die abstrakte Regulierung von Rechtsfragen beschränkt und nicht etwa spezielle Regelungen für den Kauf von Pferdewagen geschaffen, die mit zunehmender Verwendung von Autos keine Grundlage mehr haben; nein, auch der Pferdewagen wird nach § 433 BGB veräußert, nach § 929 ff BGB dinglich übertragen; eine Regelung für den Autokauf, die den Pferdewagenkauf verhindert, war dem deutschen Rechtssystem bislang fremd. Schon mit ihrem Gesetzesentwurf für neue Bestimmungen zu einem speziellen Arbeitnehmerdatenschutzrecht, die für jeden Datenskandal der vergangenen Jahre eine gesonderte gesetzliche Einzelfallregelung schafften, war die Bundesregierung Anfang Januar auf Grund massiver Kritik gescheitert; es bleibt zu hoffen, dass auch das nunmehr verabschiedete Gesetzespaket keine Zustimmung im Bundestag finden wird. Was hier als „großer Tag für den Verbraucherschutz" gefeiert wird, ist tatsächlich ein „schwarzer Tag für den gewerblichen Rechtsschutz und die deutsche Gesetzgebungspraxis".

Dr. Robert Kazemi

Mehr dazu lesen Sie auf unserer Internetseite unter http://medi-ip.de/bundesregierung-beschliesst-gesetzesentwurf-gegen-unserioese-geschaeftspraktiken-ein-schwarzer-tag-f/id_1363450865

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