(openPR) Das Gendiagnostikgesetz (GenDG) ist vor 3 Jahren in Kraft getreten. Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf die in Deutschland angebotenen Vaterschaftstests?
Eine der wichtigsten Vorschriften des neuen Gesetzes in Bezug auf die Abstammungsbegutachtung ist das Verbot heimlicher Vaterschaftstests. Aufgrund der klaren Formulierung und der im Falle eines Verstoßes vorgesehenen Strafen wird das Verbot offensichtlich auch weitestgehend eingehalten.
Andere Anforderungen sind im GenDG aber weniger eindeutig formuliert. Hier gibt es zwar seit 2012 neue Richtlinien, die zum Beispiel die Anforderungen an die Laboruntersuchungen und an die Probenentnahme mit Identitätssicherung genauer beschreiben. Leider werden diese Vorgaben aber noch nicht von allen Anbietern eingehalten. Dies kann zur Folge haben, dass auch heute noch Vaterschaftstests erstellt werden, bei denen der Testanbieter keine Gewähr bezüglich der Identität der Beteiligten übernimmt. Abgesehen davon, dass diese Vorgehensweise ganz eindeutig gegen die Richtlinie verstößt - eine Identitätssicherung ist hier nämlich ganz klar vorgeschrieben - ist ein solcher Test völlig wertlos, wenn es um die Anerkennung bei Behörden oder vor Gericht geht. Hier ist eine vollständig dokumentierte Identitätssicherung nach den Vorgaben der Richtlinien wichtige Voraussetzung.
Neben unbeabsichtigten Fehlern z.B. durch Verwechslungen oder unsachgemäße Probenentnahmen besteht bei dieser Vorgehensweise aber auch die Gefahr von Manipulationen. Es ist daher dringend zu empfehlen, dass die Beteiligten sich vor der Beauftragung gut über den Ablauf informieren.
1. Link zur Internetseite des IBSG: http://www.ibsg.de/vaterschaftstest-sicherheit.html/
2. Richtlinie der GEKO: http://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/GendiagnostikKommission/Richtlinien/RL-AufklaerungAbstammung.pdf?__blob=publicationFile












