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Vaterschaftstest: Gendiagnostikgesetz feiert 1. Geburtstag

02.02.201111:03 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung
Bild: Vaterschaftstest: Gendiagnostikgesetz feiert 1. Geburtstag
Vaterschaftstest im DNA-Labor
Vaterschaftstest im DNA-Labor

(openPR) Göttingen, 02.02.2011

Das „Gesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen“ trat am 01.02.2010 in Kraft und regelt nicht nur medizinisch begründete genetische Untersuchungen beim Menschen, sondern auch DNA- Analysen beim Vaterschaftstest.

Heimliche Vaterschaftstest untersagt

Mit Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes (kurz: GenDG) wurde eine klare und einheitliche Rechtslage für die Durchführung eines DNA-Vaterschaftstests geschaffen. Sogenannte heimliche Vaterschaftstest, durchgeführt ohne Wissen von Vater oder Mutter, sind durch die Notwendigkeit der schriftlichen und ausdrücklichen Einwilligung aller Beteiligten gesetzlich untersagt. Unter Beteiligten versteht das Gesetz sowohl die Teilnehmer am Test, deren DNA-Proben tatsächlich untersucht werden, genauso wie alle Sorgeberechtigten bei minderjährigen Kindern, das heißt in der Regel von Mutter und Vater.

Daneben regelt das Gendiagnostikgesetz auch die Ausbildungsvoraussetzungen für Sachverständige in der Abstammungsbegutachtung sowie die Qualitätsanforderungen an die durchführenden Labore.

Privat veranlasste Vaterschaftstests

Gleichwohl sind privat veranlasste Vaterschaftstests, das heisst nicht von Gericht oder Jugendamt angeordnete Tests, weiterhin möglich. So wurde den Regelungen des erst in 2008 verabschiedeten „Gesetzes zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren“ Rechnung getragen wurde, welches dem rechtlichen Vater, der Mutter und dem Kind das Recht auf Einwilligung der anderen Beteiligten in eine Abstammungsanalyse außerhalb eines Gerichtsverfahrens zubilligt.

Die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland sowie die Methoden der modernen DNA-Analyse geben damit Familien zu erheblich niedrigeren Kosten als in der Vergangenheit die Möglichkeit, die biologische Abstammung eines Kindes sicher zu klären.

Darüber hinaus haben der Europäische Gerichtshof sowie das Bundesverfassungsgericht jüngst auch die Rechte lediger Väter gestärkt.

mehr unter http://www.bj-diagnostik.de/news.php?id=96

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