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Minderjährige - Heimliche Vaterschaftstests

12.03.201015:57 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Heimliche Vaterschaftstests bei denen einem meist minderjährigen Kind genetisches Material ohne Wissen der oder des Erziehungsberechtigten entnommen wird, waren in Deutschland bis vor kurzem möglich, aber umstritten. Durch das im Februar 2010 in Kraft getretene Gendiagnostikgesetz sind nun klare Regelungen getroffen worden. Vaterschaftstests (Abstammungsuntersuchungen) sind nur noch mit Einwilligung aller beteiligten Personen – bei minderjährigen Personen mit Einwilligung der oder des Erziehungsberechtigten – erlaubt.
Darüber hinaus müssen alle beteiligten Personen vor dem Test aufgeklärt werden, um sich dann für oder gegen den Vaterschaftstest entscheiden zu können. Somit ist es jetzt nicht mehr möglich, z.B. einen gebrauchten Schnuller, Kaugummi, Zigarette oder ähnliches an ein Vaterschaftslabor zu schicken und einen Test ohne Wissen aller beteiligten Personen zu veranlassen.

Die neu gegründete Firma papatest24 bietet Abstammungsuntersuchungen (Kind-Putativvater bzw. Kind-Mutter-Putativvater) für private Zwecke an. Um den Auftraggebern einen preisgünstigen, aber dennoch sicheren und qualitativ hochwertigen Test anbieten zu können, erfolgt die Probennahme durch die zu untersuchenden Personen selbst. Allerdings müssen alle Beteiligte – bzw. deren Erziehungsberechtigte – der Untersuchung schriftlich zustimmen und werden zuvor über die Hintergründe der Untersuchung aufgeklärt. Somit ist es der Firma papatest24 möglich, einen qualitativ hochwertigen Vaterschaftstest, der die Forderungen des Gendiagnostikgesetzes erfüllt, zu einem erstaunlich günstigen Pauschalpreis anbieten zu können. Denn jedem sollte es ermöglicht werden, einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen, wenn nötig.

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