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Informationen der DGAB zum neuen Gendiagnostikgesetz

25.02.201011:44 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Informationen der DGAB zum neuen Gendiagnostikgesetz
Deutsche Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung
Deutsche Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung

(openPR) Februar 2010 (Köln/Hamburg): Die Deutsche Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung begrüßt die Verabschiedung des Gendiagnostikgesetzes, möchte jedoch folgende Hinweise für eine erfolgreiche Anwendung in der Praxis geben:



Kern des Gesetzes ist es, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch im Bereich der genetischen Diagnostik zu wahren und eine genetische Diskriminierung in den verschiedensten Bereichen zu verhindern. Bei genetischen Analysen zur Klärung der Abstammung im privaten Auftrag ist vor allem auf folgende Vorschriften zu achten:

1. Jede Person – bei Kindern deren Sorgeberechtigte – muss vor Durchführung eines Vaterschaftstests Ihre schriftliche Einwilligung geben. Auch eine vorherige umfassende Aufklärung ist vorgeschrieben. Durch diese aufgeklärte Einwilligung sollen heimliche Vaterschaftstests verhindert werden, die durch das neue Gesetz ganz eindeutig verboten sind. Dies gilt sowohl für die Personen, die einen Test in Auftrag geben, als auch für Anbieter, die „heimliche“ Vaterschaftstests durchführen.

2. Vaterschaftstests dürfen ab sofort nur noch "durch Ärztinnen oder Ärzte oder durch auf dem Gebiet der Abstammungsbegutachtung erfahrene nichtärztliche Sachverständige mit abgeschlossener naturwissenschaftlicher Hochschulausbildung“ vorgenommen werden. Die fachliche Kompetenz von Laboratorien muss darüber hinaus durch eine sog. Akkreditierung nachgewiesen werden, die zum 1. Februar 2011 für alle Untersucher verbindlich vorgeschrieben ist.

3. Sorgfältige Dokumentation der Aufklärung und Einwilligung sind Pflicht. Dies bedingt nach Auffassung der DGAB, dass alle Proben nur noch von Ärzten bzw. nichtärztlichen Sachverständigen entnommen werden dürfen. Die Entnahme mit dem Probenset zu Hause ist nicht mehr zulässig.

4. Ab sofort dürfen vorgeburtliche genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung nur noch in ganz bestimmten Ausnahmefällen durchgeführt werden.

Aufgrund der erheblichen Bußgelder, die für die Ahndung gesetzeswidriger Handlungen vorgesehen sind, empfiehlt die DGAB ausdrücklich auch allen privaten Auftraggebern, genau auf die Einhaltung des Gesetzes zu achten. Insbesondere ist hier das Verbot heimlicher Vaterschaftstests hervorzuheben, da derartige Tests bis vor kurzem weit verbreitete bzw. tolerierte Praxis waren. Diese Situation hat sich nun grundlegend geändert und alle, die heimliche Vaterschaftstests durchführen oder in Auftrag geben, handeln nach Auffassung der DGAB nicht nur unethisch, sondern können ab sofort auch dafür bestraft werden.

Die DGAB weist ausdrücklich auf die Möglichkeit einer umfassenden persönlichen Beratung hin, die etablierte Abstammungsgutachter vor Ort anbieten.

Die detaillierten Regelungen können Sie bei Bedarf auch im Originaltext des Gesetzes nachlesen (siehe hierzu: http://www.gesetze-im-internet.eu/gendg/index.html).

Der Vorstand der Gesellschaft

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