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Vaterschaftstest: Neue Regeln für Probenentnahmen und Aufklärung

19.07.201112:40 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Vaterschaftstest: Neue Regeln für Probenentnahmen und Aufklärung
Vaterschaftstests vom IBSG - www.ibsg.de
Vaterschaftstests vom IBSG - www.ibsg.de

(openPR) Die Gendiagnostikkommission hat in ihrer 4. Mitteilung vom 27.05.2011 die Anforderungen an die Identitätssicherung und Probenentnahme bei Vaterschaftstests geregelt. Hier wird klargestellt, dass der Sachverständige, wenn es einer der zu untersuchenden Personen aus praktischen Erwägungen (z.B. Entfernung, Alter, Gesundheitszustand) nicht zugemutet werden kann, ihn persönlich aufzusuchen, auch eine „geeignete sachkundige und im Verfahren neutrale Person mit der objektiven Feststellung der Identität sowie der Entnahme der genetischen Probe“1 beauftragen kann. Unzulässig ist damit die Entnahme durch die zu untersuchende Person selbst oder eine ihr nahestehende Person.

Ebenfalls neu ist die Richtlinie der Kommission zu den Inhalten der Aufklärung2. Hier werden genaue Vorgaben definiert, welche Inhalte bei welchen Rahmenbedingungen Teil der Aufklärung sein müssen (z.B. bei privaten Vaterschaftstests im Gegensatz zu gerichtlichen Abstammungsgutachten). In der Anlage der Richtlinie ist eine Musteraufklärung beigefügt, die als Grundlage für Aufklärungsbögen verwendet werden kann.

Wer einen privaten Vaterschaftstest in Auftrag gibt sollte deshalb ab sofort darauf achten, die Bestimmungen zur Probenentnahme einzuhalten. Selbstentnahmen oder gegenseitige Probenentnahmen sind nicht mehr zulässig und eine objektive Feststellung der Identität der Beteiligten ist Voraussetzung für einen gesetzeskonformen Vaterschaftstest. Die Aufklärung hat nun klare Regeln zu den geforderten Inhalten. Aufgrund der Tragweite der Entscheidungen sollte in keinem Fall auf die Aufklärung verzichtet werden. Weitere Informationen zum Gendiagnostikgesetz erhalten Sie bei Bedarf z.B. auf der Internetseite des IBSG (http://www.ibsg.de/gendiagnostikgesetz-regelt-vaterschaftstests.html).



1. Link zur 4. Mitteilung der GEKO: http://www.rki.de/cln_153/nn_1967698/DE/Content/Institut/Kommissionen/GendiagnostikKommission/Mitteilungen/GEKO__Mitteilungen__04.html

2. Link zur Richtlinie zu den Anforderungen an die Inhalte der Aufklärung: http://www.rki.de/cln_153/nn_2110218/DE/Content/Institut/Kommissionen/GendiagnostikKommission/Richtlinien/RL-AufklaerungAbstammung,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/RL-AufklaerungAbstammung.pdf

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