(openPR) Seit Juli 2012 gibt es für Vaterschaftstests in Deutschland neue Richtlinien. Hier wurden einerseits die Anforderungen an die Laboruntersuchungen erhöht (es müssen z.B. mehr STR-Systeme untersucht werden, höhere Ausschließungschancen erreicht werden und an mehr Ringversuchen teilgenommen werden), aber auch die Sicherheitsvorschriften für die Probenentnahmen sowie für die Identitätssicherungen verbessert.
Ein wichtiger Bestandteil der neuen Anforderungen ist, dass die Mutter des Kindes beim Vaterschaftstest grundsätzlich in die Untersuchungen mit einbezogen werden soll. Dies ist die einzige zuverlässige Methode zur Identitätssicherung bei Säuglingen und sehr kleinen Kinden. Durch den Abgleich der Untersuchungsergebnisse kann dann auch bestätigt werden, dass es sich um das leibliche Kind der beteiligten Frau handelt. Hinzu kommt, dass durch die Einbeziehung der Mutter auch der Informationsgehalt des Vaterschaftstests insgesamt erhöht wird und deshalb bessere statistische Hinweiswerte oder mehr Ausschlüsse zu beobachten sind. Auch beim privaten Vaterschaftstest haben die Beteiligten gegenseitig ein Recht darauf, dass die Untersuchung und die Probenentnahme bei Mutter, Vater und Kind durchgeführt werden (Vgl. § 1598 a (1) BGB).
Quellen:
1. http://www.mein-vaterschaftstest.de/vaterschaftstest-richtlinie-mutter-immer-einbeziehen.html/
2. http://dejure.org/gesetze/BGB/1598a.html
















