(openPR) Hamburg, September 2011: Seit Februar 2011 besteht in Deutschland Akkreditierungspflicht für Einrichtungen, die genetische Untersuchungen für Vaterschaftstests durchführen. Ziel dieser Maßnahme war die Einführung eines hohen Qualitätsstandards.
Akkreditiert müssen jetzt alle sein.
Aber: Wie unterscheiden sich die Anbieter? Wie erkenne ich einen qualifizierten Gutachter?
Leider ist einem schriftlichen Vaterschaftstest nicht ohne weiteres anzusehen, ob die Qualität stimmt, ob er also von einem kompetenten Untersucher stammt – schon gar nicht von einem Laien. Da die Auswirkungen des Tests für alle Beteiligten aber sehr weitreichend sind, sollte man sich dennoch Gedanken machen, wie man den eigenen Qualitätsanspruch sicher stellen kann.
Aufgrund der Richtlinien 2002 wurde die Kommission zur Feststellung der Qualifikation von Abstammungsgutachtern (kurz: KFQA, siehe auch www.kfqa.de) ins Leben gerufen, die eine unabhängige Prüfung der Qualifikation gemäß den Richtlinien auf Antrag durchführt. Die Akkreditierungsstelle prüft immer die gesamte Einrichtung – keine Einzelpersonen. Die KFQA-Urkunde dagegen erhält genau diejenige Person, die ihre Qualifikation gemäß den amtlichen Richtlinien vor der Kommission nachgewiesen hat.
Für einen Vaterschaftstest empfehlen wir daher unverändert, auf diesen Qualifikationsnachweis zu achten. Die Verlässlichkeit des Tests hängt nämlich in besonderem Maße von der Kompetenz des verantwortlichen Untersuchers ab. Die Sachverständigen des IBSG haben zur Bestätigung Ihrer persönlichen Qualifikation bereits Jahre vor der Akkreditierungspflicht die entsprechende Prüfung durch die KFQA (www.kfqa.de) absolviert.











