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Das neue Gendiagnostikgesetz (Gen DG, 1.2.2010) - was ändert sich?

30.12.200910:58 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Das neue Gendiagnostikgesetz (Gen DG, 1.2.2010) - was ändert sich?

(openPR) Aufgrund der immer besser werdenden medizinischen und technischen Voraussetzungen steigt die Zahl der genetischen Analysen, die in Deutschland durchgeführt werden, zusehends.
Im Fokus stehen hier die Untersuchungen von erblichen Krankheiten. Genetische Diagnostik findet aber auch ihre Anwendung bei familiären Abstammungstests und in Einzelfällen bei medizinischen Untersuchungen vor Abschlüssen bestimmter Versicherungen.


Um Missbrauch vorzubeugen, hat sich die Bundesregierung im April 2009 dazu entschlossen, ein neues Gendiagnostikgesetz zu erlassen, durch das diese Untersuchungen besser geregelt werden sollen. Es tritt am 1. Februar 2010 in Kraft.

Genetische Analysen können mit geringsten Mengen an menschlichem Material, z.B. Speichel, Hautschüppchen, Fingernägel oder Kaugummi, durchgeführt werden – auch ohne das Wissen des Betreffenden.
So können Rückschlüsse auf den gesundheitlichen Zustand eines Menschen gezogen werden, auf seine Veranlagungen und auch auf seine Herkunft, denn auch Belege für eindeutige verwandtschaftliche Beziehungen oder regionale Abstammungen lassen sich an den Analysen ablesen. Das neue Gen DG soll solcherlei Missbrauchsrisiken für den Menschen einschränken, wohl aber den medizinischen Nutzen erhalten.

Eine prägnante Neuerung im Gesetz ist die Aufklärungspflicht, die nun vor jeder genetischen Untersuchung stehen muß. Alle betroffenen Personen bzw. deren gesetzliche Vertreter müssen über Sinn und Zweck der Tests informiert und beraten werden und dies schriftlich bestätigen. Auch für Abstammungsuntersuchungen gilt somit, dass Vaterschaftstests nicht mehr ohne Wissen bspw. der Mutter möglich sein werden, da nachweislich die Zustimmung aller beteiligten Personen vorliegen muß, auch, wenn sie nicht getestet werden sollen.

Ebenfalls neu wird sein, dass genetische Analysen zur Feststellung der Abstammung nur noch von Einrichtungen durchgeführt werden dürfen, die eine entsprechende offizielle Akkreditierung nachweisen können. Dies beinhaltet u.a., dass die Analysen nach einem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft durchgeführt werden und entsprechend ausgebildetes und qualifiziertes Fachpersonal vorhanden ist.

Auf dem deutschen Markt war das Angebot an Vaterschaftstests bisher sehr umfangreich. Häufig war auch die Transparenz für den Kunden im Hinblick darauf, was genau mit seinem Probenmaterial passiert, nicht mehr gegeben. Kriterien zur Auswahl von einem bestimmten Anbieter zu finden war schwierig. Häufig führte dies dazu, dass die Entscheidung allein von finanziellen Gesichtspunkten abhängig gemacht worden ist, wobei gerade bei diesem Thema billig nicht gleich gut sein muß.

Mit dem neuen Gesetz wird für die Anbieter von Vaterschaftstests eine hohe Meßlatte gelegt - die Einhaltung der neuen gesetzlichen Vorschriften wird letztlich für den Verbraucher zur einer höheren Sicherheit bei diesem sensiblen Thema führen.

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