(openPR) Ab dem 1. Februar 2011 gilt nun das Gesetz bzgl. der Bestimmung der Abstammung von Menschen in vollem Umfang. Die Übergangszeit für Labore ist damit vorbei. Mehr Sicherheit gibt es dadurch, dass ab jetzt nur noch Labore arbeiten dürfen, die eine ISO Akkreditierung nach DIN EN ISO 17025 aufweisen können. Alle anderen Labore dürfen keine DNS Tests mehr durchführen und arbeiten damit illegal!
Für den Beteiligten gibt dies mehr Sicherheit, die Frage, "ist der Test sicher" hat sich damit erübrigt. Ein weitere Vorteil liegt darin, dass alle Labore gleich arbeiten. Damit müssen Gerichte die Tests nicht mehr zwingend bei der jeweiligen Rechtsmedizin in Auftrag geben. Die Gerichte gehen mehr und mehr dazu über, den Beteiligten einen privaten außergerichtlichen Test mit bezeugter Probenabnahme bei Arzt oder Behörde vorzuschlagen. Dies ist für die Beteiligten wie auch die Gerichte kostengünstig. Abgesichert wird die Identität der Probe dadurch, dass ein neutraler Zeuge wie der Arzt zugegen ist.
Zudem landen viele Tests gar nicht vor der Behörde, dies ist dann der Fall, wenn alle Beteiligten dem Tests schriftlich zugestimmt, dies mit Ausweiskopie und Einverständniserklärung dokumentiert haben und sozusagen einvernehmlich den Test durchführen lassen. Damit ist das, was das Gendiagnostikgesetz vor hatte umgesetzt worden, die heimlichen Tests sind verschwunden.
Im Internet kursieren noch viele Adressen, aber nur wenige besitzen wirklich ein Labor und haben auch die Akkreditierung.
Fragen Sie nach dem Gutachter, nach der ISO 17025.















