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Lloyd Flottenfonds IV (LF 48): MS MANHATTAN meldet Insolvenz an – Anlegern drohen Verluste

(openPR) 11.01.2013 – Die anhaltende Krise der maritimen Wirtschaft fordert ein weiteres Opfer aus dem Hause Lloyd Fonds: Trotz zwischenzeitlich angedachter Quersubventionierung mit Einnahmen eines weiteren Fondsschiffs und Einstellung der Ausschüttungen an die Anleger war die Insolvenz des Containerschiffs MS „MANHATTAN“ letztlich nicht zu verhindern. Für die betroffenen Anleger steht damit schon jetzt fest, dass ihre Beteiligung an dem Lloyd Flottenfonds IV (LF 48) verlustträchtig enden wird.


Lloyd Flottenfonds IV
Die Anleger des LF 48 Flottenfonds IV haben sich 2004/2005 an einem Vollcontainerschiff der sog. Panamax-Klasse und an einem wesentlich kleineren Multipurpose-Containerschiff beteiligt. Es handelt sich um die MS „MANHATTAN“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG sowie um die MS „FERNANDO“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG. Bei einer Laufzeit von rd. 5 Jahren sollte das Panamax-Containerschiff tägliche Charterraten von US-$ 25.250 einfahren, für das Multipurpose-Containerschiff waren anfänglich US-$ 13.570 geplant, die Laufzeit des Chartervertrags belief sich auf ca. fünfeinhalb Jahre. Für die Anleger sollten daraus jährliche Ausschüttungen von 7 % ab 2006 (ansteigend bis auf 16 %) resultieren.
Leckgeschlagen in die Krise gestartet
Ihre ausgesprochen ambitionierten Prospektziele konnten die Schiffsgesellschaften nicht lange einhalten. Bereits 2007 – noch vor Ausbruch der globalen Finanzkrise – lagen die Betriebsausgaben beider Schiffe soweit über den prospektierten Werten, dass die Ausschüttungen für die Anleger ab dem Jahr 2008 halbiert werden mussten. Danach sind überhaupt keine Ausschüttungen mehr an die Anleger gezahlt worden. Nach dem Auslaufen des Chartervertrags des MS „MANHATTAN“ haben sich die Ereignisse beinahe überschlagen: Zusätzlich zu einer von den involvierten Banken unter Vorbehalt gewährten Tilgungsaussetzung war zunächst angedacht, dass das Fondsschwesterschiff MS „FERNANDO“ dem MS „MANHATTAN“ ein Darlehen zur Verfügung stellt. In der Zwischenzeit hatte die Gesellschafterversammlung den Verkauf des MS „MANHATTAN“ beschlossen, der jedoch nicht umgesetzt werden konnte. Angesichts der erheblichen Überkapazitäten auf dem Containersektor darf dies nicht weiter verwundern.
Insolvenz trifft Anleger besonders schlimm
Die Anleger des Lloyd Flottenfonds IV (LF 48) müssen sich nunmehr auf den vollständigen Verlust der in das MS „MANHATTAN“ geflossenen Einlagen einstellen. Zudem besteht das ganz erhebliche Risiko, dass der Insolvenzverwalter nach endgültiger Verfahrenseröffnung die bisherigen Ausschüttungen von den Anlegern zurückfordert, eine Erfahrung, welche die Anleger des Lloyd Fonds LF 16 derzeit machen. Aber auch das zweite Fondsschiff, das MS „FERNANDO“, fährt in eine ungewisse Zukunft. Der Leistungsbilanz 2011 des Emissionshauses Lloyd Fonds AG zufolge war das Schiff 2012 zuletzt für 65 Tage zu je US-$ 8.125,00 verchartert. Ob und zu welchen Konditionen eine Anschlussbeschäftigung vereinbart werden konnte, ist derzeit nicht bekannt. Den Anlegern des Lloyd Flottenfonds IV droht mithin der Totalverlust ihrer Einlagen, sollte die einzig noch verbliebene Schiffsgesellschaft, die MS „FERNANDO“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, ebenfalls auf Grund laufen.
Land in Sicht
Die betroffenen Anleger müssen der Entwicklung nicht tatenlos zusehen. In vielen Fällen wurden die Beteiligungen durch Banken und Sparkassen vertrieben. Banken sowie Sparkassen sind verpflichtet, die Anleger vor Vertragsabschluss umfassend über die Risiken und die sonstigen beteiligungswesentlichen Umstände aufzuklären. Zu dieser Aufklärung gehört neben den Verlustrisiken insbesondere auch der Hinweis auf die Rückvergütungen, die für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen fließen. Bei Schiffsfonds werden regelmäßig bis zu 20% des Anlegerkapitals für Vertriebsvergütungen und Werbung verwendet. Immer wieder berichten die Betroffenen, dass Banken und deren Berater im Verkaufsgespräch keine oder nur unvollständige Angaben über die Vertriebsvergütungen gemacht haben. Allein die unterbliebene oder falsche Aufklärung über diesen Umstand führt nach der ausgesprochen anlegerfreundlichen, sog. Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in vielen Fällen zu einem Anspruch des betroffenen Anlegers auf vollständige Rückabwicklung der Fondsbeteiligung. Nach der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte haben Betroffene Anleger daher in vielen Fällen gute Aussichten, im Wege des Schadensersatzes eine vollständige Rückabwicklung zu erreichen.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Berkemeier und Rechtsanwalt Schönfleisch

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