(openPR) Die Finanzmarktkrise verursacht bei vielen Schuldnern erhebliche Finanzierungsprobleme. Trotz einer Weltwirtschaftskrise müssen diese aber für die Finanzierung und das Fehlen ausreichender Mittel geradestehen. Erschwerte Leistungsbedingungen sind nach Ansicht der Richter kein Kündigungsgrund. “ Wer einen Vertrag schließt, sollte einen finanziellen Puffer einplanen. Nur dann stellt sich heraus, ob man sich den Vertrag auch leisten kann“, rät der Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Tim Oehler.
In dem jetzt entschiedenen Fall (5.11.2012 – 8 U 171/11) geht es um einen Mietvertrag. Dieser sah die Stellung einer Bankbürgschaft über 2 Millionen Euro vor. Die Mieterin konnte die Zusage nicht einhalten. Sie unterlag mit der Auffassung, wegen der Finanzkrise kündigen zu können. Dies sahen die oberen Richter anders. Eine Partei kann zwar einen Vertrag kündigen, wenn sich nachträglich selbstverständliche Umstände oder Vorstellungen schwerwiegend ändern. Die Gerichte bejahten dies in der Vergangenheit für Preisexplosionen und Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse durch Krieg und Revolution. Dagegen stellt die Finanzmarktkrise die Gleichwertigkeit der Leistungen bei einer zu stellenden Bürgschaft nicht in Frage.






















