openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Saarlouis 18.12.2012 - Feuerstättenbescheid vor Gericht

07.12.2012 • 07:52 Uhr • Politik, Recht & Gesellschaft
Bild: Saarlouis 18.12.2012 - Feuerstättenbescheid vor Gericht
Bezirksschornsteinfeger - Behörde oder Handwerker ?
Bezirksschornsteinfeger - Behörde oder Handwerker ?

(openPR) Am 31.12.2012 endet nach 75 Jahren nun auch in Deutschland das Monopol für handwerkliche Schornsteinfeger-Arbeiten. Zwar war bereits 2008 auf Drängen der EU-Kommission ein neues Gesetz verabschiedet worden, aber für eine doch recht lange Übergangszeit durften Hausbesitzer zunächst nur alternative Anbieter aus dem EU-Ausland beauftragen. Mit dem Jahreswechel wird auch diese Hürde fallen. Künftig können dann alle fachlich geeigneten Anbieter frei und zu Marktpreisen beauftragt werden.



Doch so ganz gehen die Bezirksschornsteinfeger noch nicht verloren. Als besonders hoheitlich Beauftragte sollen sie auch zukünftig bestimmte Verwaltungsfunktionen gebietsgebunden exklusiv übernehmen. Hierzu gehört auch der mit der gesetzlichen Neuregelung eingeführte Feuerstättenbescheid. Aus diesem als Verwaltungsakt erlassenen Dokument sollen sich die in Auftrag zu gebenden Arbeiten und die hierbei zu beachtenden Fristen ergeben.

Was aber sollen diese "bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger" nach dem Willen des Gesetzgebers denn in Zukunft sein? Handwerker oder Behörde? Als Handwerker wären sie nach geltendem Verwaltungsrecht nicht befugt, für den Bürger bindende Verwaltungsakte zu erlassen. Um Handwerker zur (Teilzeit-) Behörde auf Landesebene zu befördern, fehlt es dem Bund nach Grundgesetz jedoch an einer Gesetzgebungsbefugnis. Und selbst wenn man ihnen einen Behördenstatus zusprechen würde, wären sie nach allgemeinen Verwaltungs- und Rechtsgrundsätzen als Befangene daran gehindert, im eigenen Tätigkeitsbereich Verwaltungsakte zu erlassen. Immerhin will der als Handwerker tätige Schornsteinfeger doch gerade die Arbeiten gewerblich ausführen, die er zuvor als Kehrbezirksverwalter amtlich vorgeschrieben hat.

Und wie sooft, wenn die Politik schlampig gearbeitet hat, muss die Justiz für Klarheit sorgen. So ist es kein Wunder, dass vielerorts Rechtsmittel gegen die neuen Feuerstättenbescheide eingelegt wurden. Um deren Rechtsmäßigkeit beurteilen zu können, werden die Gerichte nicht umhin kommen, die Frage nach dem Rechtsstatus der Bezirksschornsteinfeger zu klären und abzugrenzen.

Eine solches Verfahren wird
am Dienstag, 18.12.2012 um 09:15 Uhr
in 66740 Saarlouis, Kaiser-Wilhelm-Str. 15, Saal III (1.OG)
vor dem Verwaltungsgericht verhandelt.

Ein Termin, der sowohl für Gebäudeeigentümer, aber auch für die Presse interessant werden könnte. Wird das Gericht den Mut zeigen, sich mit den aufgeworfenen rechtlichen Grundsatzfragen auseinander zu setzen? Oder wird, wie leider viel zu oft in der Vergangenheit, lediglich das hohe Lied der Schornsteinfeger als Glücksbringer angestimmt? Trauen sich die Richter, historische Vorurteile beiseite zu schieben oder wird auf Biegen und Brechen versucht werden, das Sonder-Recht im Schornsteinfegerwesen irgendwie über die Runden zu retten? Werden sich die rund 7.800 Kehrbezirksinhaber anschliessend freuen, dass ihre Sonderstellung noch etwas erhalten bleibt? Oder erhalten die Millionen Hausbesitzer und Mieter endlich Rechtssicherheit unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben und des allgemeinen Verwaltungsrechts? Es kann also spannend werden.

Eines ist jetzt schon klar:
Ab 2013 darf endlich jeder seinen Handwerker selbst und frei beauftragen.
Hoffentlich wird passend dazu auch endlich die Frage geklärt:
Ist der Bezirksschornsteinfeger denn nun BEHÖRDE oder HANDWERKER?

Ergänzende Infos und die Möglichkeit das Thema zu diskutieren u.a. unter:
http://sfr-reform.carookee.com

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 684893
 1257

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Saarlouis 18.12.2012 - Feuerstättenbescheid vor Gericht“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Das könnte Sie auch interessieren:

Kognitive Störungen und ärztliche Berufsausübung (Berufsrecht)
Kognitive Störungen und ärztliche Berufsausübung (Berufsrecht)
OVG Saarlouis v. 23.10.2006 – Az. 1 W 41/06 „Sind nach den Gegebenheiten konkrete Gesundheitsgefahren für die Vergangenheit nicht belegt, kann aber nach derzeitiger gutachterlicher Erkenntnislage eine Patientengefährdung aufgrund einer eingeschränkten gesundheitlichen Eignung des in freier Praxis tätigen Arztes (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BÄO) nicht umfassend …
Bild: Pharmadienstleister Vetter Pharma baut neuen Standort im SaarlandBild: Pharmadienstleister Vetter Pharma baut neuen Standort im Saarland
Pharmadienstleister Vetter Pharma baut neuen Standort im Saarland
Langfristige Investitionsstrategie konzentriert sich auf Europa und USAInitiales Investitionsvolumen in Saarlouis von 480 Millionen EuroBaustart im zweiten Quartal 2026 Start der Medikamentenherstellung für 2031 geplantRavensburg, 29.01.2026: Vetter, einer der weltweit führenden Pharmadienstleister für die Herstellung injizierbarer Medikamente, bestätigt …
Bild: Rendezvous zwischen Tradition und Moderne
Rendezvous zwischen Tradition und Moderne
LA MAISON hotel begeistert als Designhotel mit Erweiterungsplänen - STROMBERGER PR übernimmt PR-Arbeit In direkter Nähe zur Innenstadt von Saarlouis im Saarland lädt das LA MAISON hotel von Eigentümer Günter Wagner Individual- und Geschäftsreisende, internationale Fein-schmecker und die Einheimischen zu geselligen Begegnungen ein. Die historische Villa …
Bild: START FREI FÜR DEN NEUEN FORD FOCUS
START FREI FÜR DEN NEUEN FORD FOCUS
… kommt im Frühjahr 2011 in Deutschland auf den Markt • Rund 500 Beschäftigte wurden neu eingestellt • Ford investierte insgesamt 300 Millionen Euro in die Modernisierung des Werks in Saarlouis SAARLOUIS, 3. Dezember 2010 – Die weltweite Serienproduktion des neuen Ford Focus wird am Montag, 6. Dezember 2010, in Saarlouis beginnen. In Anwesenheit von Peter …
Ford investiert 35 Mio. Euro im Werk Saarlouis für moderne Pressen-Technologie
Ford investiert 35 Mio. Euro im Werk Saarlouis für moderne Pressen-Technologie
Ford investiert 35 Mio. Euro im Werk Saarlouis für moderne Pressen-Technologie   Saarlouis/Köln 04.09.2003 - 12:46 Uhr Mehr als 35 Millionen Euro investierte die Kölner Ford-Werke AG in eine neue Compact Crossbar Transferpresse zur Fertigung kompletter Seitenwände des Ford Focus C-MAX. Die weltweit erste Großpresse dieser Technologie wurde am Donnerstag, …
Ein weiteres Oberverwaltungsgericht erkennt den EU-Führerschein an.
Ein weiteres Oberverwaltungsgericht erkennt den EU-Führerschein an.
Immer mehr Verwaltungsgerichte erkennen den EU Führerschein an. Nun hat auch das OvG Saarlouis unter dem Aktenzeichen vom 16.06.2010 - 1 B 204/10, 1 D 232/10 beschlossen, den EU-Führerschein in Deutschland an zu erkennen. Damit ist der auf dem gesetzeskonformen Wege erworbene EU-Führerschein in Deutschland absolut legal und rechtssicher. Im aktuellen …
Bild: 2013: Ende des Schornsteinfeger-Monopols
2013: Ende des Schornsteinfeger-Monopols
… wie Abgaswerte messen und Kamin kehren, muss nun nicht mehr zwangsläufig der Bezirksschornsteinfeger durchführen, sie können sogar an ausländische Dienstleister vergeben werden.Feuerstättenbescheid muss vorliegen Um sich ab 2013 frei für einen Kaminkehrer seiner Wahl entscheiden zu können, benötigt jeder Immobilieneigentümer bis spätestens Ende 2012 …
Bild: Mediatoren haben Hochkonjunktur
Mediatoren haben Hochkonjunktur
Saarlouis, 18.11.2015 – Die Rechtsanwaltskanzlei Solander mit Sitz in Saarlouis hat sich vor allem auf die Rechtsbereiche Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, allgemeines Zivilrecht, Miet- und WEG-Recht, Verkehrsrecht, Sozialrecht, Versicherungsrecht und Arzt- und Patientenrecht spezialisiert. Damit bietet die Anwaltskanzlei eine umfassende Möglichkeit, …
Entscheiden Sie doch selbst, wer Ihnen auf `s Dach steigen darf
Entscheiden Sie doch selbst, wer Ihnen auf `s Dach steigen darf
… Überprüfungstätigkeiten beauftragen. Hierzu hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister, den Betreibern sogenannter Feuerstätten (Heizungen, Öfen etc.) einen Feuerstättenbescheid auszustellen hat, den der Betreiber der Feuerstätte bei diesem beantragen muss. Dieser Feuerstättenbescheid kann, wenn keine Feuerstättenschau ansteht, …
Hessens Schornsteinfeger blicken optimistisch in die Zukunft
Hessens Schornsteinfeger blicken optimistisch in die Zukunft
… angesetzt. Wer ein Preisdumping anbietet, endet in der Insolvenz.“ Hauseigentümer werden stärker in die Pflicht genommen Herzstück des neuen Gesetzes ist der Feuerstättenbescheid: Bisher lag die Verantwortung für die an Feuerstätten und Abgasanlagen durchzuführenden vorgeschriebenen Arbeiten beim Bezirksschornsteinfegermeister. Nach dem neuen Gesetz …
Sie lesen gerade: Saarlouis 18.12.2012 - Feuerstättenbescheid vor Gericht