(openPR) Frankfurt am Main, Bebra, 20.10.2010. - Anlässlich des erstmals bundesweit stattfindenden Tag des Schornsteinfegers beleuchten der Landesinnungsverband für das Schornsteinfegerhandwerk in Hessen und die Schornsteinfegerinnung Rhein-Main die gesetzlichen Neuerungen seit 2008 und die bevorstehenden Veränderungen nach 2012.
Am 29. November 2008 ist das neue Schornsteinfegergesetz in Kraft getreten. Es besagt unter anderem, dass Schornsteinfeger aus dem EU-Ausland nicht hoheitliche Aufgaben, wie etwa Reinigungs-, Mess- und Überprüfungsarbeiten in Deutschland wahrnehmen dürfen. „Der Ansturm aus dem Ausland hält sich nach unseren Erfahrungen in Grenzen. Das liegt unter anderem daran, dass wir eine hohe Kundenzufriedenheit verzeichnen und dass für viele ausländische Schornsteinfeger der Weg nach Deutschland nicht besonders lukrativ ist“, so Hans-Werner Schech, Landesinnungsmeister des LIV Hessen. In Frankreich oder der Schweiz beispielsweise würden die Schornsteinfeger besser verdienen; lediglich in den osteuropäischen Ländern wäre der Verdienst in Deutschland womöglich ein Anreiz, aber auch ihr Einsatz in Deutschland sei zu vernachlässigen. Ab 2013 allerdings wird der Wettbewerb verstärkt: Schornsteinfeger können abgesehen von ihren Kehrbezirken auch andere Kehrbezirke mit nicht-hoheitlichen Aufgaben bedienen: „Diese Veränderung stellt eine größere Herausforderung für die Kollegen dar und es gibt auch einige, die Angst vor der Liberalisierung des Marktes haben. Unsere Aufgabe ist es jetzt, ihnen die Angst zu nehmen und sie zu ermutigen, selbstbewusst im Markt aufzutreten“, so Matthias Dinges, Obermeister der Schornsteinfegerinnung Rhein-Main. Dieses Selbstbewusstsein gewinnen sie beispielsweise, indem sie sich stets weiter qualifizieren und ihren Kunden Dienstleistungen rund um Energieeffizienz und Gebäudesicherheit anbieten. „Es gibt bereits 300 Kollegen in Hessen, die bereits zertifizierte Gebäudeenergieberater sind. Darüber hinaus bieten wir stets Schulungen in anderen Bereichen an, womit sie sich beispielsweise zu Hygiene- und Schimmelpilzexperten und Sachverständigen weiter qualifizieren können.“ Dinges nennt weitere Gründe, warum er keine gravierenden Veränderungen befürchtet: „In der Regel kommt ein Schornsteinfeger einmal pro Jahr zum Kunden und das über Jahrzehnte hinweg. Er kennt die Anlagen und der Kunde vertraut ihm. Es besteht somit ein Vertrauensverhältnis, das ein fremder Schornsteinfeger nicht so schnell herstellen kann.“ Dass ein Kunde Geld durch den Wechsel spart, stellt Dinges in Frage: „Kommt ein Schornsteinfeger aus einem anderen Bezirk, dann hat er in der Regel eine längere Anfahrt. Die Kosten dafür gibt er in vollem Umfang weiter. Der Schornsteinfeger des Kehrbezirks hingegen, legt die Anfahrtskosten auf alle Kunden, die er während einer Tour im selben Viertel bedient, um.“ Dinges glaubt auch nicht an ein Preisdumping, um den Wettbewerb anzuheizen: „Die Preise sind gesetzlich geregelt und am unteren Ende angesetzt. Wer ein Preisdumping anbietet, endet in der Insolvenz.“
Hauseigentümer werden stärker in die Pflicht genommen
Herzstück des neuen Gesetzes ist der Feuerstättenbescheid: Bisher lag die Verantwortung für die an Feuerstätten und Abgasanlagen durchzuführenden vorgeschriebenen Arbeiten beim Bezirksschornsteinfegermeister. Nach dem neuen Gesetz wird diese Verantwortung auf die Hausbesitzer übertragen und verpflichtet diese, die erforderlichen Arbeiten fristgerecht durchführen zu lassen. Für die im Feuerstättenbescheid aufgelisteten Tätigkeiten können Hauseigentümer ab dem Jahr 2013 auch andere zugelassene Schornsteinfegerbetriebe auswählen. Zum Nachweis, dass die erforderlichen Tätigkeiten von einem zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb fristgerecht durchgeführt wurden, müssen die Hauseigentümer dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger ein so genanntes Formblatt und die erforderlichen Bescheinigungen zuleiten. Wer also seinen Schornsteinfeger wechselt, muss selbst im Blick behalten, welche Arbeiten bis wann erledigt werden müssen. „Das bedeutet Terminstress und ein Sicherheitsrisiko, falls die Arbeiten nicht termingerecht ausgeführt werden. Wer mit seinem bisherigen Schornsteinfeger zufrieden ist, dem empfehlen wir, dass er sich ihm auch in Zukunft anvertraut und so eine Gewähr für die Sicherheit und zuverlässige Funktion seiner Feuerungsanlagen hat“, sagt Harry Kieper, Technikvorstand des LIV Hessen.
Über den Tag des Schornsteinfegers
Der Tag des Schornsteinfegers ist eine Initiative des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks. Diesjähriger Schirmherr ist Bundesumweltminister Norbert Röttgen. Der Tag des Schornsteinfegers soll künftig jedes Jahr am 20. Oktober stattfinden und mit unterschiedlichen Schwerpunktthemen jährlich neue Akzente setzen. Im Jahr 2010 startet die Initiative unter anderem mit dem Thema „Ein Handwerk im Wandel – so wandelbar ist unser Handwerk.“ Denn mittlerweile hat sich das Schornsteinfegerhandwerk von einem traditionellen Handwerksberuf zu einem komplexen Berufsmodell entwickelt.







