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Demokratie oder Lobbydemokratur – das ist jetzt die Frage

19.11.201207:47 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Die Eidesformel des Bundespräsidenten, des Bundeskanzlers und der Bundesminister lautet: „Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“ Ergänzt wird dieser Text auf Wunsch des zu Vereidigenden mit dem Zusatz „So wahr mir Gott helfe.“ Der Eid wird vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und im Falle des Bundespräsidenten zusätzlich vor den Mitgliedern des Bundesrates geleistet.



Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gelten gemäß Artikel 38 GG als Vertreter des ganzen Volkes. Sie üben ihr Mandat frei aus, sind nicht an Aufträge und Weisungen ihrer Wähler oder ihrer Parteiführungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Soweit die Theorie. Die Praxis sieht allerdings anders aus. Abgeordnete unterliegen faktisch dem Fraktionszwang. Stimmen sie über Gesetzesvorhaben nicht in der von der Fraktion vorgegebenen Weise ab, kann die Fraktion sie gemäß Artikel 21 GG ausschließen oder sie zur folgenden Wahl nicht mehr aufstellen. Werden die Abgeordneten diese Folgen einfach ignorieren? Sofern Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht die Mittel haben, einen individuellen Wahlkampf um ein Abgeordnetenmandat zu führen und – wenn ihnen dies doch möglich sein sollte – ihr Mandat so auszuüben, daß ihre Tätigkeit auch die notwendige öffentliche Aufmerksamkeit erhält, dürften sie sich im Zweifel dem Willen einer Partei- oder Fraktionsführung beugen. Eine Abhängigkeit der Abgeordneten vom Wohlwollen ihrer Partei bzw. Fraktion kann deshalb nicht abgestritten werden.

Nebentätigkeiten mit durchaus sechsstelligen Einkünften, die bei einigen (wie vielen?) Abgeordneten angesichts des daraus fließenden Einkommens und der Arbeitsbelastung wohl auch eher Haupttätigkeiten genannt werden müßten, sind üblich. Daß diese nichts mit dem Mandat zu tun haben, darf in den allermeisten Fällen wohl bezweifelt werden. Denn es widerspricht der Lebenserfahrung, daß Abgeordnete – auf welche Weise auch immer – Zuwendungen erhalten, ohne daß dafür eine Gegenleistung von ihnen erwartet wird. Interessenkonflikte sind deshalb programmiert. Wes Brot ich eß, des Lied singe ich, weiß auch der Volksmund. Die viel zu allgemein gefaßte Bestimmung in der Eidesformel, die Abgeordnete verpflichtet, ihre … Kraft dem Wohle des deutschen Volkes (zu) widmen, seinen Nutzen (zu) mehren, Schaden von ihm (zu) wenden …“ kann nicht verhindern, daß sich Abgeordnete in erster Linie Sonderinteressen verpflichtet fühlen. So kann nicht gewährleistet werden, daß die Abgeordneten konsequente für das Allgemeinwohl eintreten. Lobbyismus kann ungehindert innerhalb des Parlaments stattfinden.

Aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2007 vertrat die Hälfte der Richter des Zweiten Senats die Auffassung, daß von Nebentätigkeiten wie etwa in Aufsichtsräten „ …besondere Gefahren für die Unabhängigkeit …“ der Abgeordneten ausgehen, da die Annahme „nicht fern …“ liege, daß Einnahmen aus Nebentätigkeiten „ … Rückwirkungen auf die Mandatsausübung haben können“. Das Volk habe „Anspruch darauf “ zu wissen, von wem und in welcher Größenordnung seine Vertreter Geld entgegennehmen. Das Interesse der Abgeordneten an einer Vertraulichkeit der Daten sei demgegenüber „ … nachrangig.“

In der Entscheidung des BVG wird unter anderem ausgeführt: „Zu den Pflichten eines Abgeordneten gehört es, dass er in einer Weise und einem Umfang an den parlamentarischen Aufgaben teilnimmt, die deren Erfüllung gewährleistet. Dabei verlangt die parlamentarische Demokratie einer höchst komplizierten Wirtschafts- und Industriegesellschaft vom Abgeordneten mehr als nur eine ehrenamtliche Nebentätigkeit. Vielmehr fordert sie den ganzen Menschen, der allenfalls unter günstigen Umständen neben seiner Abgeordnetentätigkeit noch versuchen kann, seinem Beruf nachzugehen. Nur der Umstand, dass die Abgeordneten bei pflichtgemäßer Wahrnehmung ihres Mandats auch zeitlich in einem Umfang in Anspruch genommen sind, der es in der Regel unmöglich macht, daneben den Lebensunterhalt anderweitig zu bestreiten, rechtfertigt den Anspruch, dass ihnen ein voller Lebensunterhalt aus Steuermitteln, die die Bürger aufbringen, finanziert wird.“ … „Die Annahme der Antragsteller, ein freiberuflich oder unternehmerisch tätiger Abgeordneter entspreche in besonderer Weise dem verfassungsrechtlichen Leitbild des unabhängigen Abgeordneten, ist ohne tragfähige Grundlage.“

Die vollständige Offenlegung der Nebentätigkeiten aller Abgeordneten nach Art, Umfang, Auftraggeber und Höhe der Einkünfte ist überfällig. Auch Einkünfte aus Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, die nach den „Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages“ nicht veröffentlichungspflichtig sind, müssen wie alle anderen freiberuflichen und gewerblichen Einkünfte in diese Pflicht zur Transparenz einbezogen werden, damit eine mögliche Verschleierung von Abhängigkeiten wirksam verhindert wird. Parlamentsabgeordnete haben sich ausschließlich dem Allgemeinwohl zu verpflichten. Wer die Transparenz seiner Nebentätigkeiten und -einkünfte – aus welchen Gründen auch immer – nicht möchte, hat im Parlament nichts zu suchen.

Darüber hinaus muß generell der Einfluß von Sonderinteressen zurückgedrängt werden. Daß der Gesetzgeber den Sachverstand der Betroffenen nutzt, ist zwar durchaus sinnvoll. Das darf aber nicht bis zum Outsourcing seiner Aufgaben, an Interessenvertreter gehen. Das oberste Kriterium jedes Gesetzgebungsvorhabens muß das allgemeine Wohl sein.

Wohin der ungebändigte Lobbyismus führt, sehen wir an zahlreichen Gesetzen, die Sonderinteressen vor das allgemeine Wohl stellen. Im Steuerrecht z.B. die Abgeltungssteuer, das Mehrwertsteuerprivileg für Hoteliers, das geplante (und hoffentlich im Bundesrat scheiternde) Steuerabkommen mit der Schweiz. Im Sozialrecht z.B. die vollkommen unzureichende Dotierung der Mittel für die Gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, sowie die Verwendung von Rücklagen als Wahlgeschenke und die Förderung der sozialen Desintegration durch ein Betreuungsgeld. Im Verbraucherrecht z.B. die Duldung von Verbrauchertäuschung und -übervorteilung durch Verzicht auf eine klare Kennzeichnung gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe und die Zulassung beliebiger Verpackungsgrößen. Weiter zu nennen sind die Unterlassung wirksamer Maßnahmen gegen unverantwortliche Bankenvorstände und Spekulanten, ein wahrer Dschungel von Subventionen, Beihilfen und Steuervergünstigungen in Milliardenhöhe, die keinerlei Nutzen für das allgemeine Wohl haben, aber die Mittel aufzehren, die zur Sicherung der Zukunft unserer Gesellschaft in Frieden und Wohlstand dringend gebraucht werden.

Schon diese wenigen Beispiele zeigen, in welch erschreckendem Umfang Sonderinteressen auf Kosten des Allgemeinwohls bedient werden. Für die enormen Schäden, die dadurch verursacht werden, muß die große Mehrheit der Wähler aufkommen, deren Interessen die Abgeordneten doch in einer repräsentativen Demokratie nach dem Gesetz vertreten sollten. Wenn die Abgeordneten ihre Aufgabe in zunehmendem Umfang nicht mehr erfüllen, dürfen wir uns über wachsenden Verdruß der Menschen an dieser Art von Demokratie nicht wundern.

Die absehbare Zukunft Europas und auch der USA dürfte von anhaltenden und sich ausweitenden Krisen gekennzeichnet sein. Daß die gegenwärtig Mächtigen die zugrundeliegenden Probleme lösen werden, ist unwahrscheinlich. Deshalb ist damit zu rechnen, daß der Prozeß der gesellschaftlicher Desintegration und der Erosion der Fundamente von Massenwohlstand und sozialem Friedens weiter voranschreiten wird. Am Ende werden radikale Reformen zwangsläufig sein. Daß sie mit Vernunft und gutem Willen machbar wären, kann nicht bezweifelt werden. Wie eine umfassende Reform des gesamten Sozial- und Finanzsystems mit dem Kernprojekt eines unbedingten individuellen Grundeinkommens in Gestalt einer negativen Einkommensteuer aussehen könnte, ist in einer Abhandlung mit dem Titel „Unbedingtes individuelles Grundeinkommen in Gestalt einer negativen Einkommensteuer - Kernstück einer unvermeidlichen Radikalreform unserer Gesellschaft nachzulesen. (ISBN 978-3-943788-18-1, eBook, 79 S., 9,95 Euro, in allen guten (Internet-)Buchhandlungen oder direkt beim Verlag READ – Rüdenauer Edition Autor Digital (www.read.ruedenauer.de) erhältlich. Die Studie basiert auf statistischen Zahlen aus den Jahren 2005-07, ist aber in ihren wesentlichen Aussagen nach wie vor hochaktuell.

"Demokratie, soweit dieser Ausdruck nicht einfach als Synonym für Egalitarismus verwendet wird, wird zunehmend der Name für den Prozeß des Stimmenkaufs, für das Schmieren und Belohnen jener Sonderinteressen, die in naiveren Zeiten als die 'unlauteren Absichten' bezeichnet wurden." (Friedrich von Hayek) Wir müssen dringend darüber nachdenken, wie die Parlamentarier strikt auf die Förderung des allgemeinen Wohls verpflichtet werden können. Andernfalls werden wir angesichts der Probleme, die in den kommenden Jahren und Jahrzehnten auf unsere Gesellschaft zukommen, sowohl die Demokratie wie auch die Freiheit und den Wohlstand verspielen.

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