(openPR) 24.07.2003 - Der deutschen Öffentlichkeit weitgehend vorenthalten, hat Frankreich Anfang diesen Monats den gesetzlichen Mindestlohn drastisch erhöht, um den sozialen Zusammenhalt zu stärken, wie Premierminister Raffarin mitteilte. Warum ist das bei uns nicht möglich, fragt Harald Werner, gewerkschaftspolitischer Sprecher der PDS, und stellt seine Vorstellungen zum Thema Mindestlohn vor:
In vielen Ländern, wie etwa in den USA, in Großbritannien oder Frankreich, gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn, der von Arbeitgebern nicht unterschritten werden darf. Nach der Europäischen Sozialcharta sind die Mitgliedsländer der EU eigentlich verpflichtet, keine Löhne zuzulassen, die niedriger als 68 Prozent des nationalen Durchschnittslohns sind. Bis heute ist diese Richtlinie jedoch nicht mehr als eine Empfehlung und wird nur von wenigen Ländern, wie zum Beispiel von Frankreich eingehalten. Der französische Mindestlohn (SMIC) wurde im Juli überproportional um 5,5 Prozent erhöht und beträgt jetzt 7,19 . Bei einer 35-Stunden-Woche, die in Frankreich gesetzlich verankert ist, entspricht das einem monatlichen Mindesteinkommen von 1.090,48 . Bei 39 Wochenstunden sind es 1.227,57 . Bezogen auf die in Deutschland im Durchschnitt geleistete Arbeitszeit von 37,9 Stunden entspräche das einem Monatseinkommen von 1.192, 95 .
In Deutschland gibt es zahlreiche Branchen, in denen der französische Mindestlohn deutlich unterschritten wird. So erhielten landwirtschaftlich Hilfsarbeiter in den neuen Bundesländern im vergangenen Jahr durchschnittlich 6,50 pro Stunde. In vielen Branchen, wie etwa im ostdeutschen Wachgewerbe, ist sogar die tarifliche Bezahlung niedriger.







