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Ausweitung des Entsendegesetzes abgelehnt

27.06.200516:19 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung

(openPR) Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V. (AMP) gegen Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes

Massiver Verlust von Arbeitsplätzen in der Zeitarbeitsbranche


Durch die Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf möglichst viele Wirtschaftsbranchen will die Regierung dem Lohndumping Herr werden. Bei diesem Ansatz wird aber vollständig übersehen, dass von einer solchen Ausweitung auch eine Branche in Deutschland massiv betroffen sein würde, die eigentlich Jobmotor sein könnte: Für die Zeitarbeit hätte das zur Folge, dass mit jeder in das Entsendegesetz einbezogenen Wirtschaftsbranche für die betroffenen Zeitarbeitnehmer eben nicht mehr der Flächentarifvertrag der Zeitarbeit gelten würde, sondern stattdessen die in der jeweiligen Branche gültigen Tarifverträge.



"Vor allem bei den mittelständischen Personaldienstleistungsunternehmen stehen tausende von Arbeitsplätzen auf dem Spiel", sagte der AMP-Vorstandssprecher Peter Mumme.
"Wohin eine solche Gesetzesänderung führen würde", so Mumme, "haben wir gesehen, als Ende 2003 der Tarifvertrag für Maler und Lackierer als allgemeinverbindlich erklärt wurde. In der Zeitarbeit gingen einige Tausend Arbeitsplätze verloren. Die Personaldienstleister mussten massiv Maler und Lackierer entlassen, weil die Kunden der Zeitarbeitsunternehmen die aufgezwungenen Stundenlöhne nicht akzeptierten."

Mit dem Hartz I-Gesetz sei die Zeitarbeitsbranche ohnehin schon gezwungen worden, Tarifverträge anzuwenden, erklärte Mumme. Das hätten die mittelständischen Personaldienstleister einigermaßen glimpflich überstanden. Wenn jetzt aber das Entsendegesetz auf weitere Wirtschaftsbranchen ausgedehnt werde, werde der Tarifzwang für die Zeitarbeit geradezu ad absurdum geführt. Der AMP fordere deshalb die Bundesregierung auf, auf eine Ausweitung des Entsendegesetzes zu verzichten, die "Unterwerfung" der Zeitarbeitsbranche auf ihr fremde Tarife schnellstmöglich zu beenden und darum § 1 Abs. 2a Arbeitnehmerentsendegesetz zu streichen, damit über Zeitarbeit - wie von Peter Hartz ursprünglich angedacht - mehr Menschen wieder in Beschäftigung gebracht werden können.

Natürlich unterstütze der AMP alle Bemühungen um Missbräuche, Illegalität und Lohndumping auf dem Arbeitsmarkt zu verhindern, sagte Mumme. Aber um diese Missbräuche zu verhindern, sei die Ausweitung des Entsendegesetzes nicht der richtige Weg. So würden bereits jetzt für alle in Deutschland tätigen EU-Arbeitnehmer und EU-Unternehmen viele Arbeitsschutzgesetze gelten. Daher existiere in Deutschland kein Gesetzgebungs- sondern ein Vollzugsdefizit. „Wir brauchen nicht immer wieder neue Regelungen, sondern diese Gesetze müssen nur angewendet und auch konsequent vollzogen werden“, so Mumme.

Berlin, 27.06.2005

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