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Handlungsbedarf bei Gesetzgeber und Tarifpartnern

Bild: Handlungsbedarf bei Gesetzgeber und Tarifpartnern
iGZ-Hauptgeschäftsführer RA Werner Stolz kritisierte die Empfehlungen des Juristentages zur Zeitarbeit.
iGZ-Hauptgeschäftsführer RA Werner Stolz kritisierte die Empfehlungen des Juristentages zur Zeitarbeit.

(openPR) "Es wäre besser gewesen, Reformvorschläge zu erarbeiten, die auch zum Rechtsfrieden und zur allgemeinen politischen Akzeptanz beitragen können", kritisierte iGZ-Hauptgeschäftsführer RA Werner Stolz die Ergebnisse des Deutschen Juristentages in Berlin für den Bereich der Zeitarbeit.



Unter anderem hatten die Teilnehmer die Empfehlung an den Gesetzgeber ausgesprochen, die Möglichkeit abzuschaffen, mit Hilfe von Tarifverträgen vom "Equal-Pay-Gebot" abzuweichen. Ein breiter gesellschaftlicher Konsens könne, so der Hauptgeschäftsführer des mitgliederstärksten Zeitarbeitgeberverbandes, realisiert werden, wenn folgende Grundsätze beachtet werden: "1. Deutschland braucht Zeitarbeit. 2. Der Gesetzgeber legt den Rahmen fest, schließt Missbräuche aus und spannt einen Schutzschirm gegen Lohndumping. 3. Bei unbefristeten Zeitarbeitsverträgen regeln die Tarifvertragsparteien das notwendige Schutzniveau und die erforderliche Flexibilität."

AÜG-Gestaltung

Die zentrale Problematik liege in der Gestaltung des Arbeitnehmerüberlassungsrechts. Laut iGZ-Hauptgeschäftsführer gebe es Handlungsbedarf sowohl von Seiten des Gesetzgebers, als auch bei den Tarifpartnern: "Der Gesetzgeber muss Missbräuche á la Schlecker bekämpfen, also Scheinzeitarbeit verbieten, nur tariffähige Akteure an der Rechtsetzung beteiligen, soziale Verwerfungen verhindern und die Zeitarbeit in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufnehmen." Es dürfe zudem kein totaler Systemwechsel zum Agenturprinzip stattfinden, weil dadurch weniger Sicherheit zu Lasten der Allgemeinheit entstünde. Das Agenturprinzip biete synchronisierte Zeitarbeits-Verhältnisse mit equal pay, "aber nach durchschnittlich zwölf Tagen Einsatzzeitraum sind die Zeitarbeitnehmer wieder arbeitslos", verwies Stolz auf die negativen Auswirkungen etwa in Frankreich.

Branchentarifverträge

"Bei wechselhaften Zeitarbeits-Einsätzen macht nur ein eigenes, kontinuierliches Vergütungssystem durch Branchentarifverträge Sinn, um schwankende Gehälter und Arbeitsbedingungen zu vermeiden", erklärte Stolz. Dies sei allein Aufgabe der Tarifpartner und nicht des Gesetzgebers. Unabdingbar sei außerdem die dynamische Weiterentwicklung der Branchentarifverträge, etwa mit Lohnangleichungsstrukturen, sowie die Vereinbarung eines gemeinsamen Branchen-Mindestlohntarifvertrages.

Wirtschaft braucht Zeitarbeit

"Die globalisierte Volkswirtschaft braucht Zeitarbeit", betonte Werner Stolz. Es dürfe jetzt nicht nach der Devise verfahren werden "Wenn der Wasserhahn tropft, schweißen wir den Kran gleich ganz zu". Denn dies wäre laut iGZ-Hauptgeschäftsführer zum Schaden der vielen Menschen, die auf Brücken in den ersten Arbeitsmarkt dringend angewiesen sind und durch die Zeitarbeit große Chancen vermittelt bekommen. Stolz: "Korrekturen ja bitte, aber totaler Systemwechsel durch Abschaffung der Tariföffnungsklausel im AÜG - nein danke."

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