(openPR) Nach einer Meldung des ARD-Magazins „plusminus“ hat das Bundesjustizministerium angekündigt in ca. zwei Wochen einen neuen Text für die amtliche Musterbelehrung zu veröffentlichen. Offenbar hat der zunehmende mediale Druck einen plötzlichen Sinneswandel im Ministerium bewirkt. Dort hatte man bis zuletzt die Gerichte für die bestehenden Rechtsunsicherheiten verantwortlich gemacht und keinen Handlungsbedarf gesehen.
Ein neuer Mustertext könnte nun schlagartig eine völlig neue Situation bewirken und den Online-Händlern ein Stück Rechtssicherheit zurückgeben. Allerdings darf man sehr gespannt sein, welchen konkreten Inhalt der Gesetzgeber dem neuen Muster geben wird und inwieweit dieser geeignet sein wird, die juristischen Streitfragen zu klären. Angesichts der zum Teil konträren Rechtsauffassungen unterschiedlicher Gerichte, dürfte es schwierig sein, eine konsensfähige Formulierung zu finden.
Der Schwerpunkt unserer Internettätigkeit liegt in der Beratung gewerblicher Internethändler. Eine wichtige Rolle spielt dabei die anwaltliche Überprüfung von Internetangeboten zum Schutz vor wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen von Wettbewerbsvereinen oder Konkurrenten. Die Verschmelzung der Märkte führt zu einer explosionsartigen Ausdehnung des Wettbewerbs. Regionale Grenzen existieren nicht mehr, jeder konkurriert mit jedem. Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist ein wichtiges Instrument der (Selbst-)Regulierung des Wettbewerbs. Wir vertreten Händler, die sich gegen unlautere Methoden Ihrer Konkurrenten schützen wollen. Gleichzeitig kämpfen wir gegen die schwarzen Schafe unter Verkäufern und Rechtsanwälten, die das Land mit missbräuchlichen Serienabmahnungen überziehen. Wir bieten den "Opfern" solcher Abmahnwellen kostengünstige Hilfe an.
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Nun ist es amtlich: Nachdem die Bundesregierung die massive Kritik an den Musterbelehrungen in der BGB-InfoV lange Zeit zurückgewiesen und keinen Handlungsbedarf gesehen hatte (vgl. BT-Drs. 16/3595), hat das Bundesjustizministerium Ministerium nun auf seiner Internetseite einen ersten Diskussionsentwurf zur Änderung der BGB-InfoV veröffentlicht.
Der Entwurf sieht eine Neufassung der Musterbelehrungen in Anlage 2 und Anlage 3 zu § 14 BGB-InfoV vor. Die Bundesregierung gehe zwar weiterhin davon aus, dass die Musterbelehrungen den richtig verst…
Das Landgericht Berlin hat in einer Entscheidung vom 17.08.2007 einen Verfügungsantrag wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung mangels hinreichenden wirtschaftlichen Interesses als unzulässig zurückgewiesen. Antragstellerin war ein vorgeblicher Online-Schuhhändler aus Berlin, dessen Rechtsanwalt jüngst wegen seiner möglicherweise rechtsmissbräuchlichen Abmahnpraxis zu zweifelhafter Berühtmheit gelangt war. Es wurde berichtet, dass der Anwalt in Internetforen mit der Möglichkeit "kostenneutraler" Abmahnungen um Abmahnaufträge geworben habe.
Auf…
Köln, 20.11.07. Nach fünf Jahren öffentlicher Kritik hat das Bundesjustizministerium nun einen Diskussionsentwurf für eine verbesserte Muster-Widerrufsbelehrung vorgelegt. Der Entwurf soll Onlinehändler und andere Warenversender vor Abmahnungen schützen und berücksichtigt zahlreiche Vorschläge des Gütesiegel-Ausstellers Trusted Shops. Allerdings soll …
… Leiterin des Referats Wettbewerbsrecht beim DIHK: „Seit geraumer Zeit werden redliche Händler im Internet von Abmahnungen bedroht, obwohl sie exakt den Mustertext zur Widerrufsbelehrung verwenden, den das Gesetz vorschreibt. Nach verwirrenden und widersprüchlichen Urteilen verschiedener Gerichte wollen wir nun möglichst zügig beim BGH klären lassen, …
… April 2008 in Kraft tretenden Dritten Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung des Bundesjustizministeriums gilt ab diesem Datum eine neue Muster-Widerrufsbelehrung bzw. Muster-Rückgabebelehrung für in Deutschland tätige Händler.
I. Hintergrund
Die bisher gültige Muster-Widerrufsbelehrung des BMJ war sowohl in der Literatur …
… den Vertrauensschutz gemäß § 14 Abs. 1 BGB-InfoV berufen kann.
Eine unveränderte Übernahme des Mustertextes liegt demnach nicht vor, wenn zwar die Überschrift „Widerrufsbelehrung“ aus dem Muster verwendet wurde, jedoch nicht auch die darauffolgende Unterüberschrift „Widerrufsrecht“. Außerdem wurden in der vom OLG Dresden zu beurteilenden Belehrung die …
… den Online-Handel. Das Landgericht Halle hat in einem erst jetzt bekannt gewordenen Urteil bereits im Mai 2005 entschieden, dass das amtliche Muster für die Widerrufsbelehrung nichtig sei. Im schlimmsten Fall können Verbraucher nun viele Jahre alte Kaufverträge widerrufen und die Waren gegen volle Kaufpreiserstattung zurückgeben.
Stein des Anstoßes ist …
Nach jahrelanger kritischer Diskussion ist am 1. April die neue Muster-Widerrufsbelehrung für den Internethandel in Kraft getreten. Bei den betroffenen Onlineshops, die durch erhöhte Rechtssicherheit profitieren sollen, stößt die Neuregelung auf positive Resonanz: 89 Prozent wollen das Muster verwenden. Dies hat eine aktuelle Umfrage von Trusted Shops …
… Bankrecht spezialisierte Kanzlei SH Rechtsanwälte war in einer Klage gegen die Sparkasse Essen auf Rückabwicklung des Darlehensverhältnisses aufgrund eines wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung nicht verfristeten Widerrufs des Darlehensvertrages erfolgreich. Die Widerrufsbelehrung stammte aus dem Jahr 2009 und enthielt u.a. – überflüssige und verwirrende …
… erhebliche Auswirkung für die Betreiber von Online-Shops, eBay- und Amazon-Händler hat. Der Gesetzgeber hat v. a. die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung modifiziert. Der Artikel erläutert, welche Änderungen in Kraft treten und welche Konsequenz dies für den Fernabsatz (Online-Shop-Betreiber, eBay-Verkäufer) hat.
Einleitung
Wenn …
Auch marginale Abweichungen vom Mustertext rechtfertigen Widerruf
Zahlreiche Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen entsprachen seit 2002 nicht den gesetzlichen Anforderungen. Für die Kreditkunden, die über ihre Widerrufsrechte nicht ordnungsgemäß belehrt wurden, eröffnet dies zum Teil die Möglichkeit, heute noch die Kreditverträge zu widerrufen.
So …
… der Verbraucher durch Widerruf eines der beiden Geschäfte von beiden lösen.
Das BGB selbst regelt in § 355 nur die allgemein bestehende Verpflichtung zur Widerrufsbelehrung. Die einzelnen Vertragstypen sind aber an unterschiedlichen Stellen geregelt. Je nach Vertragsart können die Erfordernisse, die an eine richtige Widerrufsbelehrung zu stellen sind, …
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