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Richtungsweisende Ansätze zur Zukunft moderner Zeitarbeit

Bild: Richtungsweisende Ansätze zur Zukunft moderner Zeitarbeit
iGZ-Hauptgeschäftsführers RA Werner Stolz gewährte mit seinem Vortrag auf der Messe Zukunft Personal Einblicke in die Zeitarbeit.
iGZ-Hauptgeschäftsführers RA Werner Stolz gewährte mit seinem Vortrag auf der Messe Zukunft Personal Einblicke in die Zeitarbeit.

(openPR) Die mittelständische Zeitarbeit tickt anders: Nicht nur überraschende Einblicke, sondern auch richtungsweisende Ansätze für die Zukunft moderner Zeitarbeit präsentierte iGZ-Hauptgeschäftsführer RA Werner Stolz mit seinem Vortrag auf der Messe Zukunft Personal in Köln dem interessierten Publikum.

Unter dem Titel "Zeitarbeit der Zukunft: Fair. Flexibel. Sicher." zeichnete der Hauptgeschäftsführer des mitgliederstärksten Arbeitgeberverbandes der Zeitarbeitsbranche das Bild der aktuellen Situation nach, berichtete nicht nur von der steten Verschlechterung des Branchenimages, sondern auch von den derzeitigen unterschiedlichen Forderungen der politischen Parteien und Gewerkschaften nach einer Regulierung der Branche. Doch Stolz stellte auch eine aktuelle Studie vor, die ein anderes Licht auf die Unternehmen wirft: Im Fokus der Forschung stand dabei der Mittelstand, der 85 Prozent der Gesamtbranche ausmacht: 56 Prozent beschäftigen ihre Zeitarbeitnehmer länger als ein Jahr, 60 Prozent überlassen ihr Mitarbeiter zwischen sechs Monate bis über ein Jahr an eine Kundenfirma.

Klebeeffekt

35 Prozent der Zeitarbeitsunternehmen meldeten einen Klebeeffekt zwischen zehn und 20 Prozent, und ein Viertel blickt gar auf eine 21 bis 40-prozentige Übernahme ihrer Zeitarbeitnehmerschaft ins Stammpersonal der Kundenunternehmen. "Dennoch, es gibt Handlungsbedarf", unterstrich Werner Stolz: Der Gesetzgeber sei unter anderem gefragt, Missbräuche á la Schlecker zu unterbinden, Zeitarbeit in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufnehmen bzw. eine Lohnunterschranke im Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz festzusetzen.

Tarifpartner gefragt

Doch auch bei den Tarifpartnern sei Einsatz gefragt - ein eigenes Vergütungssystem durch Branchentarifverträge bei wechselnden Einsätzen mit einer dynamische Weiterentwicklung etwa durch Lohngleitklauseln, die Ausgestaltung der "Bildungs-/ Qualifizierungsklausel" des iGZ-DGB-Tarifvertrages und Selbstkontrollmechanismen gegen "Schwarze Schafe" über die neu eingerichtete iGZ-DGB-Tarifgütestelle nannte er als Hausaufgaben. Der Selbstkontrolle via Qualitätssiegeln privater Anbieter sei gegenüber dieser ständigen Beschwerdeinstanz weniger zielführend, erklärte Stolz.

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