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Patientenrechtegesetz umfasst auch medizinische Leistungen von Pflegekräften

19.09.201211:22 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Patientenrechtegesetz umfasst auch medizinische Leistungen von Pflegekräften
Deutscher Medizinrechtstag
Deutscher Medizinrechtstag

(openPR) Der Entwurf des Patientenrechtegesetzes sieht insbesondere vor, den Behandlungsvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu verankern und die Patientensicherheit zu stärken. Der Behandlungsvertrag ist nicht nur die Vertragsbeziehung zwischen Patienten und Ärzten, sondern auch die zwischen Patienten und anderen Heilberufen, wie etwa Hebammen, Ergotherapeuten, Logopäden und Heilpraktikern. "Pflegepersonal ist in diese Regelung ebenfalls eingeschlossen, wenn es auf eigener vertraglicher Basis medizinische Leistungen erbringt und keine spezialgesetzliche Regelung eingreift", erklärt Prof. Dr. Dieter Hart vom Institut für Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht der Universität Bremen beim 13. Deutschen Medizinrechtstag auf Nachfrage aus dem Publikum.

Bislang gibt es keine gesetzliche Grundlage des Behandlungsvertrags. Das Patientenrechtegesetz soll die bisherige Rechtsprechung nun kodifizieren. Rechte der Patienten, wie etwa das auf angemessene Information und Aufklärung oder auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen, sind dann gesetzlich festgeschrieben. Hart geht der bisherige Gesetzesentwurf nicht weit genug: "In seiner jetzigen Form wäre das Patientenrechtegesetz ein status quo-Dokument. Es legt die anerkannten Prinzipien der Rechtsprechung nieder, enthält aber keine wesentlichen Neuerungen", so sein Fazit beim Deutschen Medizinrechtstag. Dieser hat am 14. und 15. September 2012 zum Thema "Das Abschmelzen der Standards - Qualitätsverluste in Medizin und Pflege?" in der Humboldt-Universität zu Berlin stattgefunden.

Auf dem Deutschen Medizinrechtstag treffen sich Medizinrechtsanwälte, Ärzte und andere Akteure der Gesundheitsbranche zu Vorträgen und anschließender Diskussion. Veranstalter der jährlichen Tagung ist der Medizinrechtsanwälte e.V.

Den Vortrag von Prof. Dr. Hart und die der anderen Referenten finden Sie unter: www.medizinrechts-beratungsnetz.de/deutscher-medizinrechtstag/deutscher-medizinrechtstag-2012/

Die Bildergalerie zur Veranstaltung unter: http://tinyurl.com/9vny7n7

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