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ESM-Urteil: Feierlaune an den Börsen – Wut bei Honorarberatern

Bild: ESM-Urteil: Feierlaune an den Börsen – Wut bei Honorarberatern

(openPR) Das Urteil der Karlsruher Richter ist gefallen: Ja zum Euro-Rettungsschirm. Die Auflagen können die Entscheidung nicht wesentlich abmildern. Zahlreiche Finanzberater auf Honorarbasis sind wütend, denn sie sehen im ESM vor allem unkalkulierbaren Politikwahnsinn.



Alexander Scholz von der ProFiPlan Honorarberatung in München zeigt sich empört von der BGH-Entscheidung in Sachen ESM: „Die tatsächliche Tragweite dieser Entscheidung wird denjenigen, die sich bisher noch nicht im Detail mit den diversen Regelungswerken und Vorgängen rund um den ESM beschäftigt haben, erst in den kommenden Jahren wirklich bewusst werden. Doch dann wird es zu spät sein und nicht nur die Deutschen, sondern auch viele andere Europäer werden als ein verführtes und betrogenes Volk aufwachen. Das Bundesverfassungsgericht hätte heute wohl die letzte Möglichkeit gehabt, einem unkalkulierbaren Politikwahnsinn Einhalt zu gebieten. Neben den abstrus hohen und unlimitierten finanziellen Folgen wiegen der Beginn der Abschaffung der Demokratie und die Ignoranz des Willens des Souveräns dabei mindestens genauso schwer. Was das für Auswirkungen auf die eigene Finanzplanung hat bzw. haben sollte, bleibt eine sehr schwierig zu beantwortende Frage.“

Lothar Koch, Finanzberater auf Honorarbasis und Inhaber der Spektrum Finanzberatung in Langballig, findet deutliche Worte über das Urteil: „Ein weiteres Mal legitimiert das BVG im Nachherein die vorpreschende Politik. Normalerweise hätten die Richter den Klägern Recht geben und den ESM stoppen müssen. Die EU-Verträge und die zahlreichen Versprechungen der Politiker wurden gebrochen - aber der Pragmatismus hat gesiegt. Das ist die teuerste Tasse Tee in der jüngeren Geschichte unseres Landes. Wenigstens wurde ein Deckel auf den deutschen Beitrag gesetzt. Jetzt wird wieder munter über die Vermögensabgabe diskutiert. Das letzte Modell brachte ja rund 200 Mrd. Ein Schelm, der Böses dabei denkt“.

Auch Reiner Braun, Inhaber der Braun Honorarberatung GmbH & Co. KG aus Bamberg, hat kein anderes Urteil erwartet: „Angela Merkels Aussage ‚stirbt der Euro, dann stirbt Europa!’ wurde im Prinzip durch das Urteil bestätigt. Laut Aussage vom vorsitzenden Richter Voßkuhle sind „in einer solchen Situation diejenigen berufen zu handeln, die vom Volk gewählt sind."

Der Inhaber der Frankfurter Honorarberatung GmbH, Stefan Schießer, zeigt, was das Urteil für Anleger für Folgen hat: „Die "Ja, aber"- Entscheidung des BVG dürfte durch den 15%igen Kursanstieg am Aktienmarkt in den vergangenen Wochen vorweg genommen sein. Über den heutigen Tag hinaus bleibt zu hoffen, dass sich die Aktienkurse wieder mehr an Unternehmens- und Konjunkturdaten und weniger am Ausgang von Parlamentswahlen, EZB-Pressekonferenzen oder Gerichtsentscheiden orientieren. Auf kurze Sicht ist in meinen Augen Vorsicht angebracht, da sich die Konjunkturabschwächung in Asien negativ in der Gewinnentwicklung konjunkturzyklischer Unternehmen bemerkbar machen wird. Auf längerfristige Sicht führt dagegen kein Weg an einem gewissen Aktienanteil im Depot vorbei, um die Chance auf einen Inflationsausgleich zu besitzen.“

Thomas Lau, Inhaber der Aixpertio Honorarberatung GmbH & Co. KG in Aachen, zeigt sich enttäuscht über die heutige Entscheidung der Karlsruher Richter: „Ich denke, wir hätten uns alle eine Ablehnung des ESM gewünscht. Nach der Entscheidung der EZB in der letzten Woche dürfen wir zusätzlich mal so eben 190 Mrd. € überweisen- an eine Haftungsbegrenzung kann ich nicht wirklich glauben. Ich bin aber jetzt mal gespannt, wie die Details aussehen sollen, wie diese deutschen Änderungen ausgeführt werden sollen, damit sie völkerrechtlich verbindend sind. Was das bedeuten soll, ist mir noch ein Rätsel. Wer weiß schon, ob wir nicht einfach durch einen ESM-seitigen Mehrheitsbeschluss weiter zu Zahlungen aufgefordert werden.“

Claudia Bischof, Inhaberin der Honorarberaterin Punkt DE GmbH & Co. KG, meint: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist für mich in vielen Punkten höchst befremdlich. In meinen Augen lässt die Argumentation auf immense Einflussnahme der Politik schließen. So konnte das Gericht z.B. nicht feststellen, dass der deutsche Anteil am ESM von (zunächst) 190 Mrd. € die haushaltswirtschaftliche Belastungsgrenze so stark überschreite, dass es zu einem Leerlauf der Haushaltsautonomie käme. Über 76% der für 2012 geplanten Bundeseinnahmen, ohne Neuverschuldung, sofort und bedingungslos auf Anforderung zu zahlen, geht nicht an die Grenze der Belastbarkeit? Wo liegt diese – und wer legt sie fest? Ein privates Unternehmen müsste derartige Risiken bilanzieren und sofort Insolvenz anmelden!“

Holger Scheve von der pro honoris e.K. in Langgöns sagt: „Hauptkritikpunkte der Euroskeptiker wie Haftungssumme, Immunität und Dauerhaftigkeit wurden mit dem Urteil entschärft. Die Börsen reagieren darauf auch erst einmal sehr positiv. Auch die meisten Politiker zeigen große Erleichterung. Ob dieses Hochgefühl allerdings von langer Dauer sein wird, ist eine andere Frage. Denn nun kommt es darauf an, dass nachhaltige Lösungen für die Staatsschuldenkrise erarbeitet werden. In den Euro-Krisenländern kommt es jetzt verstärkt auf eigene Reform- und Konsolidierungsleistungen an, da der Weg über immer weiter steigende Rettungsschirme versperrt ist. In diesem Zusammenhang ist die EZB-Entscheidung, unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenstaaten aufkaufen zu wollen, kritisch zu betrachten. Ich bin weiterhin sehr skeptisch in Bezug auf die gesamte Entwicklung der (weltweiten) Staatsschuldenkrisen, denn eine Lösung kann Gelddrucken nicht sein.“

Roland Klotzsche vom Unternehmen FaireBanker in Hannover, hofft, dass die Auswirkungen des Urteils nicht allzu gravierend ausfallen: „Da die Historie zeigt, dass Reformen nach einer gewissen Zeit zu klaren Verbesserungen führen (siehe Argentinien, Irland aber auch Deutschland mit seiner Agenda 2010), sind Lösungen für die europäische Schuldenkrise zu begrüßen. Da der ESM aber Passagen enthält, die kritisch zu sehen sind (rechtsfreier Raum für die Entscheider etc.), bleibt zu hoffen, dass die Auflagen des Bundesverfassungsgerichtes nicht durch ein Hintertürchen umgangen werden, da es sonst ein böses Erwachen für die deutschen Sparer geben könnte.“

Die Stimmung der Finanzberater ist nach dem Urteil denkbar schlecht. Die tatsächlichen Auswirkungen werden leider erst sehr viel später zu sehen sein.


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