(openPR) Wahleinspruch der BIW wird am 19. November verhandelt: Der Vorstand des Landesverbandes Bremen der BÜRGER IN WUT (BIW) weist darauf hin, daß der Termin zur Verhandlung über den Einspruch der BIW gegen die Bürgerschaftswahl vom 13. Mai 2007 nunmehr feststeht.
Die Verhandlung wird am Montag, den 19. November 2007 um 10.15 Uhr im Fachgerichtszentrum in Bremen stattfinden. Tagungsort ist der Sitzungssaal 3 im 3. Stock, Raum 306. Die Wählervereinigung BÜRGER IN WUT wird in dem Verfahren durch den Bremer Rechtsanwalt und Verwaltungsjuristen Dr. Andreas Reich vertreten.
Sowohl BÜRGER IN WUT als auch der Landeswahlleiter haben die Einvernahme von Zeugen beantragt, um die Ereignisse in diversen Wahlkreisen aufzuklären. BÜRGER IN WUT hatten in einem umfangreichen Einspruch gegen die Bürgerschaftswahl zahlreiche Verfahrens- und Wahlfehler geltend gemacht, die u.a. auf den Wahlniederschriften und den Aussagen von Beobachtern der Wahl beruhen. Am 05. Juli 2007 hatten die BIW vor dem Verwaltungsgericht Bremen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz die Einsichtnahme in die Wahlprotokolle im Rahmen einer einstweiligen Anordnung erstritten. Dieses Urteil ist das erste in Deutschland, das sich mit der Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes in einem solchen Fall befaßt.
Jan Timke, Bundesvorsitzender der BIW und Spitzenkandidat für die Bürgerschaftswahl 2007, sieht der mündlichen Verhandlung vor dem Wahlprüfungsgericht am 19. November mit Zuversicht entgegen: „An den zahlreichen und zum Teil gravierenden Verstöße gegen die Wahlrechtsvorschriften, die wir in unserem Einspruch fundiert dargelegt haben, wird das Wahlprüfungsgericht nicht vorbeigehen können. Wir rechnen deshalb damit, daß die Richter zumindest eine Nachzählung der Stimmen anordnen werden. Auch eine Wiederholungswahl im Wahlbereich Bremerhaven ist aber keineswegs auszuschließen. Gerechtfertigt wäre ein nochmaliger Urnengang angesichts der vielen Fehler bei der Stimmenauszählung allemal.“
Eine ausführliche Chronologie der Ereignisse, wie sie sich aus Sicht der BÜRGER IN WUT darstellen, findet sich auf der Internetseite www.bremerhaven-zuerst.de unter der Rubrik „Wahlnachlese“. Hier kann auch der begründete Einspruch der BIW gegen die Wahl zur Bre¬mischen Bürgerschaft eingesehen werden. Für Fragen von Pressever¬tretern steht Jan Timke unter Tel.: 0177/7655981 zur Verfügung.
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