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Was ist eine Garantie?

31.05.201211:28 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Was ist eine Garantie?

(openPR) Wenn etwas gekauft wird und mangelhaft ist oder kaputt geht, dann fragt sich der juristische Laie gerne: „Ist da noch Garantie drauf?“ und tritt dabei in die juristische Terminologiefalle.

Umgangssprachlich wird immer wieder von „Garantie“ gesprochen, wo es gar keine gibt. Der ausgebildete Jurist kann in einem solchen Moment gar nicht anders, als reflexartig zu reagieren: „Das ist keine Garantie, sondern Gewährleistung“ – oder „Mängelhaftung“, wie es seit der großen Reform des Schuldrechts im BGB heißt.



Und was ist jetzt der Unterschied?

Nun, die Gewährleistung oder eben Mängelhaftung besteht von Gesetzes wegen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist geregelt, dass bspw. jeder Verkäufer einem Käufer, der als Privatperson kauft, auf jeden Fall zwei Jahre lang „gewährleisten“ muss, dass die gekaufte Sache mangelfrei ist, also keine Sachmängel (Beispiel: Die gekaufte Vase hatte von Anfang an einen Sprung) und auch keine Rechtsmängel (Beispiel: Das gekaufte Auto gehört gar nicht dem Verkäufer) vorliegen. Die Gewährleistung besteht immer zwischen den Vertragspartnern, also beim Kauf zwischen Verkäufer und Käufer, egal, wer das Produkt hergestellt hat.

Die Garantie aber ist ein davon losgelöstes, selbständiges Versprechen des Verkäufers oder auch des Herstellers eines Produkts. Bei der bekannten „Herstellergarantie“ verspricht also , der Hersteller dem Käufer (mit dem er in der Regel gar keinen Vertrag geschlossen hat), dass sein Produkt eine bestimmte Eigenschaft aufweist und dass er – wenn diese Eigenschaft nicht zutreffen sollte – dafür gerade stehen will. Beispiel: Ein Automobilhersteller verspricht in einer Garantie, dass alle seine Autos 10 Jahre lang nicht durchrosten. Unabhängig von einem Mangel kann also dann der Käufer nach zum Beispiel 9 Jahren direkt zum Hersteller gehen und das Garantieversprechen einfordern, wenn es nicht eingehalten wurde.

Wichtig: Im Gesetz ist geregelt, dass eine Garantieerklärung (§ 443 BGB) erfolgen muss, in der verständlich und einfach erklärt wird, was Gegenstand der Garantie ist (an wen man sich wenden muss, wie lange die Garantie gilt und in welchen Fällen sie genau eingreift) und, dass durch die Garantie die gesetzlichen Ansprüche des Kunden nicht eingeschränkt werden (§ 477 BGB).

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat übrigens in einem Urteil vom 14.04.2011 entschieden, dass eine solche Garantieerklärung noch nicht im Rahmen der Werbung mit einer Garantie erfolgen muss (Aktenzeichen I ZR 133/09).

Timo Schutt
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht

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