(openPR) Seit Mitte der 80er Jahre wird Solarienkosmetik verkauft. Der Trend kam ursprünglich aus Holland und begann mit harmlosen Feuchtigkeitspräparaten, frei von fototoxischen Inhaltsstoffen. Schnell entwickelte sich der Trend zu einem Millionen Dollar Geschäft, das seit Ende der 80er Jahre fest in amerikanischer Hand ist. Kosmetikfirmen mit Produktpaletten von bis zu 100 verschiedenen Cremes versprechen seit dem bessere, schnellere Bräune in Solarien. Die meisten Firmen sind bis heute ein Qualitätssiegel schuldig geblieben, dass keine fototoxischen Stoffe vorhanden sind.
UV-Schutzverordnung schützt die Haut
Mit der UV-Schutzverordnung wird ein in der EU bereits seit langem vorhandenes Gesetz gegen den aktiven Verkauf von Bräunungsbeschleunigern in Solarien Rechnung getragen. Der Bann gegen Solarienkosmetik wird vor allem erlassen, weil viele Hersteller auch heute noch fototoxische Inhaltsstoffe verwenden. Im Mittelpunkt stehen hier sogenannte freie Radikalenfänger (Schutz vor Hautalterung), wie zum Beispiel Vitamin A und C. Stoffe, die beide hoch fototoxisch sind und damit in Verbindung mit Sonnenlicht lichtallergische Reaktionen hervorrufen können. Das kann im günstigsten Fall „nur“ ein einfacher Sonnenbrand, im ungünstigsten Fall lebenslange Hautschäden bedeuten.
Von Bräunungsbeschleunigern wird abgeraten
Aber auch Bräunungsbeschleuniger stehen auf dem Index. Dies bedeutet für alle Kosmetikprodukte, die damit werben in Solarien schneller braun zu machen, ein nicht Empfehlungsgebot. Bei den in der UV-Schutzverordnung vorgeschriebenen Beratungsgesprächen, das Nutzern von Sonnebänken seit Januar 2012 angeboten werden muss, sollte auch von der Anwendung aller Bräunungsbeschleuniger vor dem Sonnen abgeraten werden.
Zellgift aus Kosmetik!
Neueste Erkenntnisse belegen zudem, dass der häufig eingesetzte Selbstbräuner DHA (Dihydroxyaceton - gehört zur Gruppe der Zucker) in Verbindung mit hoher Wärme, also auch direkter, starker Sonneneinstrahlung, das Zellgift Formaldehyd abspaltet. Formaldehyd steht ebenfalls in Verbindung mit allergenen Reaktionen bis hin zum begründeten Verdacht auf krebserzeugendes Potenzial.
Bundesgesundheitsministerium warnte schon 2009
Der Einsatz sogenannter Nanotechnologie im Kosmetikbereich ist umstritten. So hat das Bundesgesundheitsministerium bereits 2009 offiziell vor der Anwendung von Kosmetika mit Nano-Anreicherungen gewarnt. Ungeachtet dieser Warnung wird Solarienkosmetik am Markt vertrieben, die sogar namentlich mit einem hohen Nanoanteil wirbt.
Sonnenstudios, die heute noch aktiv ausgewiesene Solarienkosmetik mit Bräunungsbeschleunigern oder sogenannten Bronzern anbieten, sollte man meiden. Wer trotz aller berechtigter Warnungen auf Kosmetik in der Sonne nicht verzichten möchte, der sollte zumindest darauf achten, dass diese frei von allen genannten, schädlichen Inhaltsstoffen ist.











