openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Sterbehilfe-Problematik: Chance zur Debatte nutzen

25.04.201211:58 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Der Diskurs um die Sterbehilfe sollte in der Tat nunmehr offen geführt werden. Der Deutsche Ethikrat wäre gut beraten, sich des Themas intensiver anzunehmen, nachdem bereits im Jahre 2009 auch im Deutschen Ethikrat hierüber zumindest die Diskussion eröffnet war.


Zugleich ist die bei der BÄK eingerichtete Zentrale Ethikkommission aufgefordert, das Problem der ärztlichen Suizidassistenz auf die Agenda zu setzen.

Es ist in der Gänze nicht nachvollziehbar, wenn ein bei der BÄK angesiedeltes Gremium sich nach wie vor in beredtes Stillschweigen hüllt, obwohl es sich bei der ärztlichen Suizidassistenz um eine Thematik handelt, die von übergeordneter Bedeutung ist und etwaige Regelungen in den einzelnen Bundesländern einer entsprechenden Harmonisierung bedürfen.

Nun liegt zwar die „Geschäftsführung“ bei der BÄK (vgl. dazu § 8 des Statuts) und angesichts der bisher nicht nachvollziehbaren „vornehme Zurückhaltung“ der Zentralen Ethikkommission keimt mehr und mehr der Verdacht auf, dass die Zentrale Ethikkommission nur Aufgaben wahrzunehmen hat, die durch die Geschäftsführung in Auftrag gegeben werden.

Zu erinnern ist, dass nach § 2 des Statuts gerade der Zentralen Ethikkommission folgende Aufgaben zukommen:

• Stellungnahmen zu ethischen Fragen abzugeben, die durch den Fortschritt und die technologische Entwicklung in der Medizin und ihren Grenzgebieten aufgeworfen werden und die eine gemeinsame Antwort für die Bundesrepublik Deutschland erfordern;
• in Fragen, die unter ethischen Gesichtspunkten im Hinblick auf die Pflichten bei der ärztlichen Berufsausübung von grundsätzlicher Bedeutung sind, Stellung zu nehmen;
• auf Wunsch der Ethikkommission einer Landesärztekammer oder einer Medizinischen Fakultät bei Wahrung der Unabhängigkeit dieser Ethikkommissionen für eine ergänzende Beurteilung einer ethischen Frage von grundsätzlicher Bedeutung zur Verfügung zu stehen.

Angesichts des Statuts kann wohl kein Zweifel daran bestehen, dass ein so bedeutsamer Wertediskurs – wie der der ärztlichen Suizidassistenz – geradezu eine Stellungnahme herausfordert.

Mit Verlaub: Mir persönlich ist völlig unklar, warum die Zentrale Ethikkommission schweigt, während demgegenüber einige ihrer Mitglieder sich im Diskurs an anderer Stelle durchaus engagiert positionieren. Ich hoffe doch sehr, dass hier kein entsprechender „Maulkorb“ über die Geschäftsführung mehr oder minder direkt verhängt wurde.

Bleibt „nur“ zu hoffen, dass auch die Zentrale Ethikkommission den bis dato noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmten Referenten-Entwurf zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung vom Bundesministerium der Justiz übermittelt bekommen hat, um sich hierzu positionieren zu können.

Jedenfalls der bei der BÄK eingerichteten Zentralen Ethikkommission muss es daran gelegen sein, dass nicht über Gebühr die Grundrechte ihrer Kolleginnen und Kollegen über ein ethisches Zwangsdiktat beeinträchtigt werden und so die Chance genutzt wird, nach einer allgemeinen Regelung zu streben, die nicht in einer „lex Kusch und Co.“ mündet.

Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass es innerhalb des ärztlichen Standesrechts keine einheitliche (!) Regelung auf Länderebene geben wird. Allein hieraus muss der Schluss gezogen werden, dass eine nochmalige Debatte über die Verbotsnorm in § 16 MBO-Ä zwingend erforderlich ist, und zwar auch mit Blick darauf, dass die arztethischen Implikationen weitaus komplexer sind, als vielleicht von den Ärztefunktionären der BÄK angenommen, die letztlich für die Initiative nach einer entsprechenden Verbotsregelung Verantwortung tragen.

Einer Zwangsethisierung eines vorgeblich „freien“ Berufsstandes muss dringend Einhalt geboten werden, da der ethische Grundstandard unseres Grundgesetzes in gravierender Weise nicht hinreichend beachtet wurde.

Hier könnte die bei der BÄK eingerichtete Zentrale Ethikkommission wichtige Impulse geben, so wie der Deutsche Ethikrat gut beraten wäre, ganz offiziell das Thema auf die Agenda zu setzen.
Es geht um bedeutsame Grundrechte und es stände unserem freiheitlichen Gemeinwesen gut zu Gesichte, wenn wir es denn endlich mit dem Grundrechtsschutz auch der Schwersterkrankten und Sterbenden ernst nehmen.

Von daher sollte der parlamentarische Gesetzgeber auch davon Abstand nehmen, eine „lex Kusch und Co.“ zu verabschieden, sondern sich vielmehr daran erinnern, dass die „herrschende Meinung“ gerade der Experten davon überzeugt ist, nach einer allgemeinen Regelung zu streben, um so der grundrechtlichen Schutzverpflichtung nachzukommen, mal ganz davon abgesehen, dass nahezu alle Ethikräte und andere Sachverständige sich ganz überwiegend dafür ausgesprochen haben, von einer standesethischen Missbilligung der ärztlichen Suizidassistenz abzusehen.

Die Ärzteschaft könnte hier bedeutsame Signale senden und sich zu einer Regelung durchringen, die eben eine „lex Kusch“ entbehrlich machen würde.

Der ethische Kurs der BÄK mündet in einen Despotismus der BÄK, der auf das Schärfste zu rügen ist. Entscheidungen von derart gewichtiger Natur sollten basisdemokratisch angebunden werden, wobei freilich ein Mehrheitsentscheid eines „Ärzteparlaments“ nicht die individuelle Gewissensentscheidung ersetzt. Ein mit berufsrechtlichem Zwang konserviertes „Standesethos“ der Ärzteschaft wiegt keinesfalls mehr, als die höchstpersönliche Gewissensentscheidung der Ärzteschaft.

Wie mir scheint, ist allen voran der BÄK die hohe Bedeutung des Grundrechts der Gewissenfreiheit aus Art. 4 GG nicht im Ansatz klar und insofern muss der parlamentarische Gesetzgeber reagieren, will er nicht den Selbstverwaltungskörperschaften exklusiv das „Recht“ einräumen, über das Berufsrecht die Gewissensentscheidung von zigtausend Ärztinnen und Ärzte zu beugen!

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 627372
 1082

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Sterbehilfe-Problematik: Chance zur Debatte nutzen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth

Bild: Wir sollen nicht sterben wollenBild: Wir sollen nicht sterben wollen
Wir sollen nicht sterben wollen
Der „Diskurs“ (?) über das frei verantwortliche Sterben eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen ist nach wie vor nicht nur soziologisch unterbelichtet, sondern zeichnet sich insbesondere durch Glaubensbotschaften der selbsternannten „Oberethiker“ und deren „Geschwätzigkeit“ aus. „Lebensschützer“ meinen zu wissen, was die Schwersterkrankten und Sterbenden wünschen und welcher Hilfe diese am Ende ihres sich neigenden Lebens bedürfen. Mit Verlaub: Es reicht nicht zu, stets die Meinungsumfragen zu kritisieren, in denen die Mehrheit der…
Bild: Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubarBild: Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubar
Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubar
Es scheint an der Zeit, in einer hoch emotionalisierten Debatte „Ross und Reiter“ zu benennen, die sich fortwährend um den „Lebensschutz“ scheinbar verdienstbar gemacht haben und unbeirrt auf ihrer selbst auferlegten Mission fortschreiten. Einige politisch Verantwortlichen sind gewillt, die „Sterbehilfe“ gesetzlich zu regeln und wie es scheint, besteht das Ziel in einer strikten Verbotsregelung. Auffällig ist, dass es sich um eine handverlesene Schar von Ethiker, Ärztefunktionären, freilich auch Theologen und Mediziner handelt, bei denen ber…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Sterben in Würde – neuerliches Statement vom Präsidenten der BÄKBild: Sterben in Würde – neuerliches Statement vom Präsidenten der BÄK
Sterben in Würde – neuerliches Statement vom Präsidenten der BÄK
… Präsident der Bundesärztekammer und der Ärztekammer Nordrhein, hat in der aktuellen Ausgabe des Reinischen Ärzteblatts 01/2009 sich erneut in der Sterbehilfe-Debatte zu Wort gemeldet. • „Der begleitete Suizid eines Schwerstkranken wird in einer Klinik der Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas gefilmt, der britische Spartenkanal Sky Real Lives …
Bild: Paradigmenwechsel in der Sterbehilfedebatte gefordertBild: Paradigmenwechsel in der Sterbehilfedebatte gefordert
Paradigmenwechsel in der Sterbehilfedebatte gefordert
… als „Plattform“ der sog. „Oberethiker“ instrumentalisieren zu lassen, die da mit großem Engagement ihre eigenen Gewissensentscheidungen verkünden. Es geht in der aktuellen Debatte nicht (!) um aktive Sterbehilfe! Die überwiegend von der Bevölkerung gewünschte Liberalisierung der Sterbehilfe wird von „Dünnbrettbohrern“ mit unhaltbaren Thesen diskreditiert …
Bild: In den Niederlanden, Schweiz und Belgien ist Sterbehilfe gesetzlich geregelt und straffreiBild: In den Niederlanden, Schweiz und Belgien ist Sterbehilfe gesetzlich geregelt und straffrei
In den Niederlanden, Schweiz und Belgien ist Sterbehilfe gesetzlich geregelt und straffrei
Warum die Schweiz eine Sterbehilfe-Hochburg ist: Die Exit-Forderung, den begleiteten Suizid für gesunde Alte zu öffnen, befeuert die Sterbehilfe-Debatte. Antworten auf die zehn zentralen Fragen. Lehrte, 04.09.2018. Agenda 2011-2012 veröffentlicht nachfolgend einen Bericht von Seelsorge-Zentrum: 1. Wie ist die Sterbehilfe in der Schweiz gesetzlich geregelt? …
Toleranz in der Sterbehilfedebatte? – weit gefehlt!
Toleranz in der Sterbehilfedebatte? – weit gefehlt!
… Auch wenn der moderne Staat ein säkularer Verfassungsstaat ist, bleibt es selbstverständlich auch den großen Konfessionen anheim gestellt, sich an der diskursethischen Debatte zu beteiligen. Sprachverbote für die Kirchen helfen hier nicht weiter. „Klerikal ausgerichtete Organisationen“ gehören nicht (!) zu den mächtigen Gegnern der Selbstbestimmung. …
Bild: Sterbehilfe-debatte.de: Neues Infoportal zu Palliativmedizin, Hospizarbeit contra Sterbehilfe, SuizidbeihilfeBild: Sterbehilfe-debatte.de: Neues Infoportal zu Palliativmedizin, Hospizarbeit contra Sterbehilfe, Suizidbeihilfe
Sterbehilfe-debatte.de: Neues Infoportal zu Palliativmedizin, Hospizarbeit contra Sterbehilfe, Suizidbeihilfe
München, 14.07.17 – Am 10. Juli wurde das völlig überarbeitete Infoportal https://www.sterbehilfe-debatte.de von der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland freigeschaltet. Es bietet umfassende Informationen zum Thema pro menschenwürdige Pflege, Palliativmedizin und Hospizarbeit contra Sterbehilfe und Suizidbeihilfe. Dabei spiegelt es die …
Ärztlich assistierter Suizid: Ärztekammer Berlin hat Berufungsrücknahme erklärt
Ärztlich assistierter Suizid: Ärztekammer Berlin hat Berufungsrücknahme erklärt
… Plenarsitzung speziell zu diesem Thema erscheint nur allzu konsequent, hatte doch der Deutsche Ethikrat bereits Anfang 2009 signalisiert, den Wertediskurs zur „Sterbehilfe-Problematik“ auf die Agenda setzen zu wollen, zumal die seinerzeitigen Äußerungen eines Mitglieds im Deutschen Ethikrat, dem Medizinrechtler Jochen Taupitz, zur ärztlichen Suizidbeihilfe …
Bild: BÄK-Präsident Montgomery setzt unverdrossen seine „Mission“ fortBild: BÄK-Präsident Montgomery setzt unverdrossen seine „Mission“ fort
BÄK-Präsident Montgomery setzt unverdrossen seine „Mission“ fort
… und Kirche gegen aktive Sterbehilfe, in ZEIT online v. 21.01.14) Es hat erkennbar keinen Zweck, darauf zu warten, dass sich der Präsident der BÄK einer weiteren Debatte um das von ihm maßgeblich initiierte Verbot der ärztlichen Suizidassistenz in § 16 Ä-MBO öffnet. Die verfasste Ärzteschaft ist aufgefordert, dieser Zwangsethisierung sachgerecht zu begegnen …
Sterbehilfe-Diskurs: Deutscher Ethikrat sollte kurzfristig eine öffentliche Plenarsitzung veranstalten
Sterbehilfe-Diskurs: Deutscher Ethikrat sollte kurzfristig eine öffentliche Plenarsitzung veranstalten
… zu thematisieren sind. Dass es möglich ist, das Thema der Sterbehilfe und des assistierten Suizids kurzfristig auf die Agenda zu setzen, zeigt eindrucksvoll die höchst aktuelle Debatte um die Beschneidungsproblematik und es wäre mehr als wünschenswert, wenn sich der Deutsche Ethikrat der „Sterbehilfe und des ärztlich assistierten Suizids“ – wie im Übrigen …
Bild: Von der Manipulation des ethischen Diskurses in der Sterbehilfe-DebatteBild: Von der Manipulation des ethischen Diskurses in der Sterbehilfe-Debatte
Von der Manipulation des ethischen Diskurses in der Sterbehilfe-Debatte
… dieser verfassungsrechtlichen Selbstverständlichkeit geht es vielmehr darum, dass Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu wahren und nicht – wie es vielfach den Anschein in der Debatte hat – um die Revitalisierung wertkonservativer Ansichten und Meinungen. Aus der Verfassung ergeben sich hierzu eindeutige Grenzen, so dass auch ein etwaiges christliches …
Bild: So nicht, Herr Montgomery - Vize- Präsident der BÄK bekräftigt Nein der Ärzte zu SterbehilfeBild: So nicht, Herr Montgomery - Vize- Präsident der BÄK bekräftigt Nein der Ärzte zu Sterbehilfe
So nicht, Herr Montgomery - Vize- Präsident der BÄK bekräftigt Nein der Ärzte zu Sterbehilfe
Herr Montgomery als Vizepräsident der BÄK ist durchaus legitimiert, zur Problematik der Sterbehilfe-Debatte seine Meinung zu äußern. Insofern handelt es sich nur um eine Stimme unter vielen, die gehört werden will, so wie der Präsident der BÄK gebetsmühlenartig seine Botschaften im Wertediskurs verkündet. Zentraler Maßstab für den Gesetzgeber ist allerdings …
Sie lesen gerade: Sterbehilfe-Problematik: Chance zur Debatte nutzen