(openPR) Im Rahmen des ethischen Diskurses über die Rechtsfragen am Lebensende eines schwerkranken Patienten wird die Diskussion zusehens mit härteren Bandagen geführt. Es scheint, dass einige Protagonisten für die Sterbebegleitung Nachhilfe in Sachen Toleranz benötigen. In dem bedeutsamen Wertediskurs gibt es eigentlich nichts, was nicht vertreten wird. Die verschiedenen „Sterbehilfe-Organisationen“ und „Interessenverbände“ ringen in der Öffentlichkeit um ihre Positionen. Dies ist legitim, wenngleich zuweilen mehr Toleranz in der Diskussion anzumahnen ist. Auch wenn der moderne Staat ein säkularer Verfassungsstaat ist, bleibt es selbstverständlich auch den großen Konfessionen anheim gestellt, sich an der diskursethischen Debatte zu beteiligen. Sprachverbote für die Kirchen helfen hier nicht weiter. „Klerikal ausgerichtete Organisationen“ gehören nicht (!) zu den mächtigen Gegnern der Selbstbestimmung. Ihnen ist es vielmehr freigestellt, nach ihrer festen Glaubens- und Gewissensüberzeugung die Fragen am Lebensende zu entscheiden.
Zur weiteren inhaltlichen Diskussion und ggf. Sensibilisierung dürfen wir auf den nachstehenden Beitrag verweisen, der sich mit dem Frontalangriff auf die Kirchen, Ärzte und andere Institutionen und Berufsgruppen auseinander setzt. >>>
http://www.iqb-info.de/Frontalangriff_auf_Aerzte_und_Kirchen.pdf
Mehr Informationen – u.a. zur Problematik der Wachkoma-Patienten – finden Sie unter http://www.iqb-info.de










