(openPR) Mit der Post der letzten Tage erhielten Anleger der Albis Capital AG & Co. KG sehr unerfreuliche Nachrichten von der Gesellschaft, an der sie sich in den Jahren 2004/2005 beteiligt haben. Wie bereits von der Kanzlei Dr. Geitner befürchtet und aus anderen Pressemitteilungen ersichtlich, steht für die Anleger ein erheblicher Verlust ihrer Geldanlage im Raum.
Für die Anleger und auch für andere Involvierte überraschend, hat die bisherige persönlich haftende Gesellschafterin Albis Leasing AG Ende 2011 ihre Anteile an die RvH Verwaltungs AG verkauft. Vermutlich auch durch diese Neustrukturierung soll die Gesellschaft jetzt liquidiert werden. Dies wurde den Anlegern in dem letzten Rundschreiben mitgeteilt und hierbei gleichzeitig dazu aufgefordert der Liquidation der Gesellschaft zum 30.06.2012 zuzustimmen.
Mit einer Liquidation will man wohl den Gang zum Insolvenzgericht vermeiden. Es wird in dem Schreiben der Albis Capital hierzu gleich darauf verwiesen was eine Insolvenz kosten würde, nämlich über 10 Millionen Euro. Allerdings ist aus Sicht der Kanzlei Dr. Geitner nicht nachvollziehbar, wie sich dieser Betrag ergeben soll. Insgesamt ist das gesamte geplante Verfahren zur Liquidation nur sehr schwer zu beurteilen, da viele Fragen nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Geitner noch offen sind. Anleger sollten daher vor einer Stimmabgabe rechtlichen Rat einholen.
Doch die Abstimmung über die Liquidation ist nur eine Frage, die sich Anleger spätestens jetzt stellen müssen. Entscheidender dürfte sein, ob die Anleger finanziell noch mehr Schaden tragen müssen oder eine Aussicht auf Begrenzung des Schadens oder sogar eine Möglichkeit zur Schadloshaltung besteht.
Ratenanleger, die mit der Zahlung ihrer Rateneinlagen im Rückstand sind, erhalten derzeit gerichtliche Mahnbescheide. Hier sollte unbedingt reagiert werden, da ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid nur innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden kann. Nach Fristablauf könnte die Albis Capital einen Vollstreckungsbescheid beantragen, der nach Rechtskraft einen vollstreckbaren Titel darstellen würde. Anleger, die hiervon betroffen sind, sollten anwaltlich prüfen lassen, ob diesen Forderungen der Albis Capital eigene Schadensersatzansprüche entgegengesetzt werden können.
Ebenfalls bereits angekündigt wurde die beabsichtigte Rückforderung von Ausschüttungen, die an die „Classic“ und „Classic Plus“ – Anleger gezahlt wurden. Einer solchen Forderung sollte nicht ohne Prüfung nachgekommen werden.
Um diesen Forderungen der Albis Capital zu begegnen und darüber hinaus eigene Schadensersatzansprüche mit dem Ziel einer vollständigen Schadloshaltung geltend zu machen, käme die Inanspruchnahme der rechtlich verantwortlichen Gesellschaften und Personen in Betracht. In anderen Fonds aus dem früheren Hause Rothmann & Cie., wie beispielsweise der ALAG Automobil GmbH & Co. KG, wurden durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Geitner bereits Verfahren geführt. Erst kürzlich ergingen durch das Landgericht Hamburg am 01.03.2012 zwei – noch nicht rechtskräftige – Urteile, mit welchem den betroffenen Anlegern der ALAG Recht gegeben wurde.
Fazit: Die Frage, ob der Liquidation zugestimmt werden soll oder nicht, lässt sich nur schwer beantworten. Die Entscheidung sollte jedoch auf keinen Fall unüberlegt getroffen werden. Ebenso sollten Anleger die Abwehr von Forderungen der Albis Capital sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen unter Zuhilfenahme kompetenten anwaltlichen Rates prüfen lassen.









