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Albis Capital AG & Co. KG will Fondsgesellschaft liquidieren

18.04.201217:32 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Mit Anlegerrundschreiben vom 27.03.2012 lässt die Albis Capital AG & Co. KG ihre Anleger um die Notwendigkeit einer Liquidation wissen, führe „an der Beendigung der Gesellschaft kein Weg vorbei“.

Auch die Prozessbevollmächtigten der Fondsgesellschaft raten den Anlegern dringendst an, der Liquidation zuzustimmen, sich eine Insolvenz schlussendlich ausschließlich zum Nachteil der Anleger auswirken würde.



Der Vorstand des Schutzvereins für Rechte der Bankkunden e.V., Frau Bettina Wittmann, rät betroffenen Albis Capital-Anlegern dringendst an, frühzeitig zu handeln, um gerade in Anbetracht der aktuellen Situation weitere Verluste zu vermeiden.

Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.:

„Im Falle der Insolvenz der Gesellschaft droht Anlegern, die in die Anlagemodelle „Classic“ oder „Plus“ investiert haben, die Gefahr der Rückzahlung bereits erhaltener oder umgebuchter Ausschüttungen. Anleger, die bei Zeichnung das Anlagemodell „Sprint“ gewählt haben, können ferner aufgefordert werden, die vollständige Beteiligungssumme in einem Betrag einzuzahlen. Aus allen drei Beteiligungsvarianten besteht daher die Gefahr, erhebliches Kapital in eine Gesellschaft investieren zu müssen, deren „Aus“ bereits besiegelt ist“.

So wurde Anlegern eine Beteiligung an der Albis Capital AG & Co. KG zumeist als zur Altersvorsorge geeignet zur Zeichnung angedient.

Dieser Beteiligungsform waren indes von jeher Totalverlustrisiken immanent, über welche die Anleger in aller Regel im Rahmen der Beratung nicht hingewiesen wurden, in den meisten Fällen auch die Prospektüberlassung nicht rechtzeitig erfolgte.

Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter:

„Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshof darf eine Beteiligungsform mit Totalverlustrisiken risikoscheuen Anlegern nicht als Option zur Altersvorsorge zur Zeichnung empfohlen werden, allen Anlegern, die aufgrund der derzeitigen Situation der Gesellschaft diese beenden wollen anzuraten ist, mögliche Schadensersatzansprüche, die auf vollständige Rückabwicklung der Beteiligung gerichtet sind, fachkundig prüfen zu lassen“.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. bietet betroffenen Anlegern daher eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung möglicher Ersatzansprüche an, vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. betreute Anlegern ihre Rechte bislang erfolgreich vor Gericht durchsetzen konnten.

Weitere Informationen unter E-Mail oder unter www.schutzverein.org.

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