(openPR) MS „List“ GmbH & Co. KG des Hamburger Fondshauses Castor Kapital, MS Wesertor und andere Schiffsfonds des Emissionshauses GHF aus Leer, HCI Shipping Select 25, 28, XI der HCI Capital AG, Marnavi Splendor GmbH & Co. KG, MS „Pride of Madrid“ und MS „Pride of Paris“ des Emissionshauses Ownership, Atlantic Flottenfonds. Dies sind Beispiele von Schiffsfonds, die bereits Insolvenz angemeldet haben oder sich in einer finanziellen Notlage befinden. Diese Liste ließe sich sehr viel weiter führen, da bei vielen Schiffsfonds ein Totalverlust für die Anleger im Raum steht.
Auslöser für diese dramatische Entwicklung vieler Schiffsfonds war der Ausbruch der Finanzkrise im Herbst 2008, die dazu führte, dass die Charter- und Frachtraten im Güterseehandel um bis zu 80% einbrachen. Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Geitner ist die negative Entwicklung bis hin zur Insolvenz bei vielen Schiffsfonds allerdings auch darauf zurückzuführen, dass die in den Fonds einkalkulierten Weichkosten teilweise extrem hoch sind, so dass bereits die kleinste Krise zum Scheitern der Fonds führt.
Die Zahl der potentiell betroffenen Anleger ist hierbei erheblich. Wie die Financial Times Deutschland in ihrer Onlineausgabe in einem Artikel vom 24.04.2012 („Schiffsfonds? Reederaktien!“) unter Berufung auf Berechnungen von Feri Eurorating berichtete, wurden von 1999 bis 2008 Schiffsfonds mit einem Gesamtvolumen von rund 52 Mrd. Euro emittiert. Im Jahr 2010 leisteten nur noch ca. 30% der Fonds Ausschüttungen, bei 20% mussten Anleger bereits Nachschüsse leisten und rund 50 Fonds mussten bereits Insolvenz anmelden.
Eine Erholung der Frachtraten ist nach Einschätzung vieler Branchenexperten, die auch von der Kanzlei Dr. Geitner geteilt wird, nicht in Sicht. Der Markt ist von Überkapazitäten geprägt.
Wie bereits eingangs erwähnt bedeutet dies für die Anleger einen erheblichen Verlust ihrer Geldanlage bis hin zum Totalverlust. Über dieses Risiko waren sich viele Anleger gar nicht bewusst, wie sich aus Gesprächen ergeben hat. Schiffsfonds wurden oftmals als sichere Anlage, gar für die Altersvorsorge, verkauft. Unter anderem in solchen Fällen besteht die Möglichkeit für betroffene Anleger Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Die oftmals begründeten Ansatzpunkte reichen hier von einer mangelnden Aufklärung über die Risiken einer solchen Beteiligung bis hin zu dem Verschweigen der regelmäßig sehr hohen Vertriebsprovisionen. Insbesondere Banken wären nach der „Kick-back“-Rechtsprechung des BGH verpflichtet gewesen auf solche Zahlungen hinzuweisen.
Daneben sind auch die Prospekte der Fonds einer genauen Prüfung zu unterziehen. Beispielsweise ergeben sich nach der Überprüfung des Emissionsprospektes zum Atlantic Flottenfonds nach Ansicht der Kanzlei Dr. Geitner weitere Fehler, die eine Haftung begründen können.
Nach den Berechnungen der Kanzlei Dr. Geitner sind die Vertriebskosten des Atlantic Flottenfonds mit über 18% bezogen auf das Anlegerkapital extrem hoch, wobei die Darstellung in dem Prospekt möglicherweise irreführend sein könnte. Darüber hinaus hätte auf diese hohen Kosten durch den Anlageberater hingewiesen werden müssen. Der BGH hat festgestellt, dass Vertriebskosten über 15% eine besondere Aufklärungspflicht auslösen. Insgesamt ist die Weichkostenquote des Atlantic Flottenfonds und anderer Fonds aufgrund ihrer Höhe einer genauen Prüfung zu unterziehen. Schadensersatzansprüche können sich daher auch aus einer unterlassenen Plausibilitätsprüfung der beratenden Bank oder des freien Beraters ergeben.
Anleger sollten nach Ansicht der Kanzlei Dr. Geitner fachkundigen Rat hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen einholen.









