(openPR) Droht damit der Verlust der gesamten Einlage?
Es kam wie befürchtet – und dies sogar schneller als erwartet. Bereits mit Rundschreiben vom 02.01.2012 hatte die Kanzlei Dr. Greger & Collegen darauf aufmerksam gemacht, dass sich nach ALAG und DSK mit der Albis Capital die nächste Liquidation einer Rothmann-Beteiligung anbahnen könnte.
Und nun ist es Gewissheit: Die Anleger der Albis Capital AG & Co. KG werden aktuell per Rundschreiben aufgefordert, über die Auflösung der Gesellschaft zum 30.06.2012 abzustimmen.
Der Vorstand der nunmehr geschäftsführenden RvH Verwaltungs AG, Herr Peter Schorn, macht für die aussichtslose wirtschaftliche Situation der Gesellschaft die zum Nachteil der Gesellschaft begangenen Betrugsfälle verantwortlich, deren Auswirkungen noch heute anhalten würden. Dies mag sicherlich mit eine Rolle spielen. Warum aber hat die börsennotierte Albis Leasing zum Jahreswechsel so schnell die Albis Capital Verwaltungs AG verkauft? Möglicherweise sind auch eklatante Managementfehler der Vorstände des Konzerns mitverantwortlich für den Niedergang der Gesellschaft. Die Presse sowie Branchen-Insider berichten von unfassbaren Vorgängen im Hause Albis. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen empfiehlt ihren Mandanten daher, auch eventuelle Schadensersatzansprüche gegen die verantwortlichen Manager mit überprüfen zu lassen.
1. Abstimmung über die Liquidation
Mit der Liquidation der Albis Capital AG & Co. KG soll einer in naher Zukunft drohenden Insolvenz zuvorgekommen werden. Aus vorgenannten Gründen sollte aus Sicht der Kanzlei Dr. Greger & Collegen zum jetzigen Zeitpunkt eine Zustimmung zur Liquidation nicht voreilig erteilt werden und die sich hieraus ergebenden Konsequenzen sehr genau überlegt sein.
Unser Ratschlag: Anleger sollten vor der Stimmabgabe anwaltlichen Rat einholen!
2. Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen
Sowohl im Rahmen einer eventuellen Insolvenz als auch im Rahmen einer Liquidation wäre damit zu rechnen, dass Anleger aufgefordert werden, bereits erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen. Dieser Aufforderung sollte aus Sicht der Kanzlei Dr. Greger & Collegen zunächst nicht ungeprüft nachgekommen werden. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger rät deshalb an, durch einen auf Kapitalanlagegerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, ob eine derartige Rückforderung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach gerechtfertigt ist.
Unser Ratschlag: Anwaltliche Unterstützung einholen!
3. Einforderung rückständiger Ratenzahlungen per Mahnbescheid
Aktuell und im Laufe der kommenden Wochen erhalten Sprint-Anleger, die ihre Beteiligungssumme in monatlichen Raten einzahlen und sich mit derartigen Raten in Verzug befinden, gerichtliche Mahnbescheide, mit denen die rückständigen Raten geltend gemacht werden, zugestellt. Anleger sollten auch hinsichtlich dieser Forderung unbedingt anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen, da unserer Ansicht nach hiergegen möglicherweise mit eigenen Schadensersatzansprüchen aufgerechnet werden kann.
Anleger, die einen derartigen Mahnbescheid zugestellt bekommen, sollten sich möglichst rasch an einen kompetenten Rechtsanwalt wenden, da ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen möglich ist. Wird diese Frist versäumt, könnte die Gegenseite einen Vollstreckungsbescheid beantragen und die Forderung wäre im Anschluss daran durch Gerichtsvollzieher vollstreckbar, ohne dass ein Gericht die Rechtmäßigkeit dieses Anspruchs geprüft hätte.
Unser Ratschlag: Fristgerecht Widerspruch gegen Mahnbescheid einlegen (lassen)!
4. Wie geht es weiter?
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen wird für die von ihr vertretenen Mandanten Maßnahmen gegenüber allen rechtlich in Betracht kommenden Gesellschaften und Personen prüfen, um ihnen gegenüber Schadensersatzansprüche gerichtlich geltend zu machen. Insbesondere werden möglicherweise in Betracht kommende Schadensersatzansprüche gegen die verantwortlichen Vorstände aus dem Albis Konzern und aus dem Haus des Emittenten von unserer Kanzlei überprüft.