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Was ist los bei der ALBIS-Leasing-Gruppe?

20.01.201111:33 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Mit dem sogenannten „Leasefonds VI“, der ALBIS Capital AG & Co. KG wurde Anlegern in 2004 die Möglichkeit der Beteiligung an einer gewerblich geprägten Kommanditgesellschaft eröffnet, die als Refinanzierungspartner für mittelständische Leasinggesellschaften in Deutschland tätig war bzw. ist. So ist die ALBIS Capital AG & Co. KG der Dienstleister für mittelständische Leasinggesellschaften am deutschen Markt. Laut eigenen Angaben soll die KG über 50 Leasinggesellschaften betreuen, für die die Gesellschaft im Jahr über 4.000 Leasingverträge abwickelt.



So sollen die Kunden der ALBIS Capital AG & Co. KG sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren und von den Kostenvorteilen profitieren, die die Systeme und Prozesse sowie das Know How der KG ermöglichen. So heißt es jedenfalls auf deren Homepage zum Unternehmen.

Tatsächlich scheint nun diese KG endgültig ins Wanken geraten zu sein, nachdem der ebenfalls aus dem Emissionshaus Rothmann & Cie AG stammende Fonds zur ALAG Automobil GmbH & Co. KG seit Januar 2010 in finanzielle Schwierigkeiten steckt.

„Dass die ALBIS Capital große wirtschaftliche Probleme hat, geht aus einem Schreiben hervor, das im März 2010 an die Anleger der schon damals stark angeschlagenen Kapitalanlagegesellschaft versandt wurde bzw. werden sollte. Dort ist von „Unregelmäßigkeiten mit strafrechtlicher Relevanz bei angekauften Leasingverträgen“ die Rede“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V., welche betroffenen Anlegern der ALBIS Capital AG & Co. KG dringend anrät, diese „Warnschüsse“ ernst zu nehmen.

„Das Emissionshaus Rothmann & Cie AG setzte zum Vertrieb dieser Beteiligungen freie Vertriebspartner und deren jeweilige (Außendienst-) Mitarbeiter ein, steht einem Anleger grundsätzlich gegenüber einem Anlageberater oder –vermittler ein Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung der gesamten Kapitalanlage zu, wenn dem Anleger gegenüber vom Vermittler die empfohlene Beteiligung als „sicher“ bezeichnet wurde, ohne die einer Anlage immanenten Verlustrisiken – bis hin zum Totalverlustrisiko – erklärt zu haben“, so Bettina Wittmann. Auch die in einem Emissionsprospekt enthaltenen Hinweise auf etwaige Chancen und Risiken einer Kapitalanlage stellen nach der Rechtssprechung des BGH keinen Freibrief für den Berater oder Vermittler dar, Risiken abweichend hiervon darzustellen, zumal nach der Rechtssprechung das Prospekt immer „rechtzeitig“, d. h. zeitlich weit vor Zeichnung, übergeben werden muss, nur dann ein Anleger in der Lage ist, die Risiken der ihm empfohlenen Geldanlage „durchzulesen“.

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V. ermöglicht interessierten Anlegern die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche im Rahmen einer kostenfreien Erstbewertung.

Sollten Sie die Prüfung durch den Schutzverein für Rechte der Bankkunden e. V. wünschen, so senden Sie uns neben einer Mail unter E-Mail ihren Zeichnungsschein/Beitrittserklärung zu und schildern Sie uns kurz die Umstände, die zu Ihrer Zeichnung führten.

Weitere Informationen unter www.schutzverein.org.

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