openPR Recherche & Suche
Presseinformation

BAG: Außerordentliche Kündigung wegen Stalkings

24.04.201209:15 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Stalking am Arbeitsplatz kann grundsätzlich eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Ob es zuvor einer Abmahnung bedarf, ist eine Frage des Einzelfalls.

In dem vom Bundesarbeitsgericht unlängst entschiedenen Fall zur Frage der Zulässigkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen Stalkings war der Kläger beim beklagten Land seit 1989 als Verwaltungsangestellter beschäftigt. Das Land teilte dem Kläger im Jahr 2007 als Ergebnis eines Verfahrens vor der Beschwerdestelle nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes mit, dass eine Mitarbeiterin, die sich von ihm belästigt fühlte, weder dienstlich noch privat Kontakt mit ihm wünsche und dieser Wunsch vorbehaltlos zu respektieren sei. Eine unmittelbare Kontaktaufnahme mit der Mitarbeiterin habe "auf jeden Fall zur Vermeidung arbeitsrechtlicher Konsequenzen zu unterbleiben". Im Oktober 2009 wandte sich eine als Leiharbeitnehmerin beschäftigte Mitarbeiterin an das beklagte Land und gab vor, sie werde vom Kläger in unerträglicher Art und Weise belästigt und bedrängt. Das Land kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger fristlos. Der Kläger erhob gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage. Das beklagte Land brachte im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses vor, dass der Kläger der Mitarbeiterin gegen deren ausdrücklich erklärten Willen zahlreiche E-Mails geschickt, sie ohne dienstlichen Anlass in ihrem Büro angerufen oder dort aufgesucht und sich wiederholt und zunehmend aufdringlich in ihr Privatleben eingemischt habe. Ferner habe er der Mitarbeiterin gedroht, er könne dafür sorgen, dass sie keine feste Anstellung beim Land bekomme, sofern sie nicht weiter privat Kontakt mit ihm haben wolle.



Das Arbeitsgericht hat die Kündigungsschutzklage abgewiesen, das Landesarbeitsgericht hat der Kündigung stattgegeben. Die Revision vor dem BAG hatte Erfolg.

Das BAG hat die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, da noch nicht feststehe, ob ein wichtiger Grund für die Kündigung i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB vorliegt.

Das BAG äußerte sich aber dahingehend, dass ein schwerwiegender Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Nebenpflicht, die Privatsphäre und den deutlichen Wunsch einer Arbeitskollegin zu respektieren, nicht-dienstliche Kontaktaufnahmen mit ihr zu unterlassen, die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen könne. Zwar habe das LAG im Ergebnis zutreffend angenommen, dass der Kläger durch die Mitteilung aus dem Jahr 2007 nicht im Rechtssinne abgemahnt worden ist. Nicht ausreichend geprüft worden sei hingegen, ob angesichts der Warnung durch das zuvor durchgeführte Beschwerdeverfahren und der übrigen Umstände eine Abmahnung entbehrlich war. Das Landesarbeitsgericht habe hierzu den Sachverhalt weiter aufzuklären.

BAG, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 258/11

Link zum Artikel: http://www.lawmarket.de/articles/show/102

Rechtsanwalt gesucht? Auf www.lawmarket.de kostenlos und unverbindlich Angebote einholen und Preise vergleichen.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 626832
 703

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „BAG: Außerordentliche Kündigung wegen Stalkings“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von LAWMARKET UG haftungsbeschränkt

LG München II: Kein Anspruch auf gleichwertigen Unfallersatzwagen im Luxuswagensegment
LG München II: Kein Anspruch auf gleichwertigen Unfallersatzwagen im Luxuswagensegment
Wenn ein baugleiches Fahrzeug nur zu einem erheblich teureren Mietpreis zur Verfügung steht, muss sich ein Unfallgeschädigter auch auf einen weniger komfortablen Wagentyp verweisen lassen. Das Landgericht München II hat den Fahrer eines Porsche Cayenne Turbo auf einen BMW der 7er-Reihe verwiesen. Die Klägerin, ein Mietwagenunternehmen, machte aus abgetretenem Recht des Unfallgeschädigten Mietwagenkosten gegen die beklagte Kfz-Versicherung geltend. Der Geschädigte erlitt einen Unfall mit seinem Porsche Cayenne Turbo und mietete in der Repara…
BGH: Kündigungsschutz von Studentenzimmern
BGH: Kündigungsschutz von Studentenzimmern
Der eingeschränkte Kündigungsschutz für Studentenwohnheime setzt voraus, dass der Vermietung des Wohnraums an Studenten ein konkretes Belegungskonzept mit zeitlicher Begrenzung der Mietzeit und Rotation zugrunde liegt, denn nur so kann von einem Studentenwohnheim im Sinne des Gesetzgebers ausgegangen werden. Für alle anderen Vermietungen von Wohnraum an Studenten gilt derselbe gesetzliche Kündigungsschutz wie für andere Mieter. Der Bundesgerichtshof hatte in einer unlängst ergangenen Entscheidung zu entscheiden, unter welchen Voraussetzunge…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: BAG: Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung wirksamBild: BAG: Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung wirksam
BAG: Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung wirksam
Die beharrliche Weigerung eines Arbeitsnehmers, seine vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen, kann die außerordentliche fristlose Kündigung zur Folge haben. Das hat das BAG entschieden. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Arbeitsrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html)sieht …
Rechtsanwalt und Fachanwalt Arbeitsrecht Frankfurt: BAG zur außerordentlichen Kündigung
Rechtsanwalt und Fachanwalt Arbeitsrecht Frankfurt: BAG zur außerordentlichen Kündigung
… dem zugrunde gelegten. Sachverhalt sozial gerechtfertigt. Es steht aber noch nicht fest, ob die Voraussetzungen für eine prozessuale Verwertung der Videoaufzeichnungen gegeben sind." Bei einer außerordentlichen Kündigung wird stets eine Prüfung in zwei Stufen vorgenommen. Auf der ersten Stufe ist zu prüfen ob der Vorfall an sich, das heißt typischerweise …
Bild: BAG: Kündigung auf Verlangen des BetriebsratsBild: BAG: Kündigung auf Verlangen des Betriebsrats
BAG: Kündigung auf Verlangen des Betriebsrats
… dem durch den Betriebsrat eingeleiteten Beschlussverfahren, gab das zuständige Arbeitsgericht dem Arbeitgeber auf, die Mitarbeiterin zu entlassen. Der Arbeitgeber sprach daraufhin die außerordentliche und hilfsweise die ordentliche Kündigung aus. Die betroffene Frau reichte eine Kündigungsschutzklage ein. Erfolg hatte sie aber nur im Hinblick auf die …
BAG: Beweisführung bei Verdachtskündigungen kann sich als schwierig erweisen
BAG: Beweisführung bei Verdachtskündigungen kann sich als schwierig erweisen
… Das Bundesarbeitsgericht (BAG) legte erst kürzlich dar, dass der dringende Verdacht einer Straftat oder eines sonstigen Fehlverhaltens des Arbeitnehmers regelmäßig eine außerordentliche Kündigung wegen berechtigter Umstände begründen kann. Anzuführen sei indes, dass eine alleinige strafrechtliche Bewertung der Umstände nicht ausreichend sei. In seinem …
Fachanwalt Arbeitsrecht Frankfurt: Handlungspflicht für Führungskräfte bei Stalking
Fachanwalt Arbeitsrecht Frankfurt: Handlungspflicht für Führungskräfte bei Stalking
… Nebenpflicht, die Privatsphäre und den deutlichen Wunsch einer Arbeitskollegin zu respektieren, nicht-dienstliche Kontaktaufnahmen mit ihr zu unterlassen, verletzt. Dies kann eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Ob es zuvor einer einschlägigen Abmahnung bedarf, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Der Kläger war …
Bild: BAG zur Wirksamkeit einer hilfsweise erklärten ordentlichen KündigungBild: BAG zur Wirksamkeit einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung
BAG zur Wirksamkeit einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung
… wirksam erklärt (Az.: 6 AZR 782/14). GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Sprechen Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung aus, wird zumeist auch hilfsweise die ordentliche Kündigung erklärt. So soll sichergestellt werden, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird. Mit der Frage, …
Bild: BAG: Außerordentliche Kündigung nach Videobeweis wirksamBild: BAG: Außerordentliche Kündigung nach Videobeweis wirksam
BAG: Außerordentliche Kündigung nach Videobeweis wirksam
Auch heimliche Videoaufnahmen können eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 22. September 2016 bestätigt (Az.: 2 AZR 848/15). Das BAG schränkte aber auch die Verwertbarkeit heimlicher Videoaufnahmen ein. Die Eingriffe in das Recht der Arbeitnehmer am eigenen Bild durch verdeckte Videoüberwachung …
Bild: BAG: Fristlose Kündigung wegen Drogenkonsums gerechtfertigtBild: BAG: Fristlose Kündigung wegen Drogenkonsums gerechtfertigt
BAG: Fristlose Kündigung wegen Drogenkonsums gerechtfertigt
Konsumiert ein Berufskraftfahrer Drogen, kann die außerordentliche und fristlose Kündigung berechtigt sein. Das geht aus einem Urteil des BAG vom 20. Oktober 2016 hervor (Az.: 6 AZR 471/15). GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Liegt ein wichtiger Grund vor, kann …
BAG: Unbefugte private Nutzung des dienstlichen Computers kann fristlose Kündigung rechtfertigen
BAG: Unbefugte private Nutzung des dienstlichen Computers kann fristlose Kündigung rechtfertigen
… dienstlichen Computers kann fristlose Kündigung rechtfertigen Die unerlaubte private Nutzung eines dienstlichen Computers kann im Arbeitsrecht eine außerordentliche Kündigung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht/kuendigung-arbeitsrecht.html)rechtfertigen. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor. GRP Rainer Rechtsanwälte …
BAG: Ordentliche Kündigung "zum nächstmöglichen Termin" wirksam
BAG: Ordentliche Kündigung "zum nächstmöglichen Termin" wirksam
… Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Arbeitsrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html)unterscheidet zwischen der ordentlichen und außerordentlichen fristlosen Kündigung. Da an die außerordentliche Kündigung strenge Maßstäbe geknüpft werden, z.B. die erhebliche Verletzung seiner Pflichten …
Sie lesen gerade: BAG: Außerordentliche Kündigung wegen Stalkings