Entfernungspauschale kann nur einmal pro Tag geltend gemacht werden
(openPR) Das Hessische Finanzgericht in Kassel hat entschieden, dass Arbeitnehmer nur einmal am Tag die Entfernungspauschale geltend machen können.
Im zu verhandelnden Fall musste ein Musiker laut Arbeitsvertrag sowohl an den Proben als auch an den Aufführungen am Theater teilnehmen. An manchen Tagen fand die Probe am Morgen und die Aufführung am Abend statt. Zwischendurch fuhr er aufgrund des großen Zeitabstandes nach Hause.
Für diese Tage setzte der Musiker in seiner Steuererklärung zweimal pro Tag die Entfernungspauschale als Werbungskosten an.
Die Finanzrichter gaben dem Musiker kein Recht.
Ihrer Meinung nach sei es zwar eine Ungleichbehandlung gegenüber Arbeitnehmern, die nur einmal am Tag zur Arbeit fahren müssen, jedoch ist dies nicht verfassungswidrig.
Es handele sich in diesem Fall um einen Sonderfall, der nirgends geregelt sei.
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.
Verantwortlich für diese Pressemeldung:Kunert Hamburg
Conventstraße 14
22089 Hamburg
Tel.: 040.2987.2531
www.kunerthamburg.de
Über das Unternehmen
Die Steuerberater-Kanzlei in Hamburg für fachübergreifende, umfassende und gestaltende Steuerberatung.
Nur mit einer permanenten Beobachtung und Kontrolle der Unternehmensentwicklung aufgrund der aktuellen Ergebnisse der Finanzbuchhaltung ist eine vorausschauende individuelle Steuerberatung des Unternehmers oder der Unternehmerin möglich.
Wir bieten Ihnen eine strategische und steueroptimierte Gestaltung des Unternehmenserfolges unter Einbeziehung eines breiten Spektrums betriebswirtschaftlicher Leistungen.
Kostenlose Online PR für alle
Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen
Jetzt gratis startenPressebericht „Entfernungspauschale kann nur einmal pro Tag geltend gemacht werden“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.