openPR Recherche & Suche
Presseinformation

BGH: Verkäufer haftet bei Internetauktion für Angaben

10.04.201209:30 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Der Verkäufer haftet in einer Internetauktion für die von ihm in der Verkaufsbeschreibung gemachten Angaben. Dies gilt auch dann, wenn ein hochpreisiger Gegenstand ohne Festlegung eines Mindestpreises zu einem Startpreis von 1 € angeboten wird.



Die Beklagte bot im Rahmen einer bebilderten Auktion auf der Internetplattform eBay ein Handy zum Verkauf unter der Bezeichnung "Vertu Weiss Gold" ohne Festlegung eines Mindestpreises zu einem Startpreis von 1 € an. Zur Beschreibung heißt es in dem Angebot, dass der Zustand gebraucht sei. Außerdem teilte die Beklagte dazu Folgendes mit:

"Hallo an alle Liebhaber von Vertu
Ihr bietet auf ein fast neues Handy wurde nur zum ausprobieren ausgepackt. Weist aber ein paar leichte Gebrauchsspuren auf erwähne ich ehrlichkeit halber. Hatte 2 ersteigert und mich für das gelb goldene entschieden. Gebrauchsanweisung englisch lege ich von dem gelb goldene bei, das andere habe ich auch nicht bekommen. Dazu bekommt ihr ein Etui, Kopfhörer und Ersatzakku. Privatverkauf, daher keine Rücknahme. Viel Spaß beim Bieten."

Der Kläger gab ein Maximalgebot von 1.999 € ab und erhielt für 782 € den Zuschlag. Die Annahme des seitens der Beklagten angebotenen Handys verweigerte er mit der Begründung, dass es sich um ein Plagiat handele. Der Kläger hat behauptet, dass ein Original des von der Beklagten angebotenen Handys 24.000 € koste. Die auf Zahlung von 23.218 € Schadensersatz 24.000 € abzüglich des Kaufpreises von 782 € nebst Zinsen und vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren gerichtete Klage hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg.

Auf die Revision des Klägers hin wurde das Berufungsurteil aufgehoben. Der zwischen den Parteien zustande gekommene Kaufvertrag sei entgegen der Annahme des Berufungsgerichts nicht als wucherähnliches Rechtsgeschäft gemäß § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig und damit nichtig. Es entspreche zwar der ständigen Rechtsprechung des BGH, dass Rechtsgeschäfte, bei denen ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bestehe und eine verwerfliche Gesinnung hinzutrete, nichtig seien. Dies liege regelmäßig vor, wenn der Wert der Leistung annähernd doppelt so hoch wie der der Gegenleistung sei. Die Situation einer Internetversteigerung unterscheide sich jedoch grundlegend von den bisher entschiedenen Fällen, in denen sich in den Vertragsverhandlungen jeweils nur die Vertragsparteien gegenüberstanden.

Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts könne auch nicht bereits wegen des Startpreises der Auktion von 1 € eine dahingehende Beschaffenheitsvereinbarung verneint werden, dass es sich bei dem angebotenen Mobiltelefon um ein Originalexemplar der Marke Vertu handelt. Dem Startpreis sei angesichts der Besonderheiten einer Internetauktion im Hinblick auf den Wert des angebotenen Gegenstandes grundsätzlich kein Aussagegehalt zu entnehmen. Denn der bei Internetauktionen erzielbare Preis sei von dem Startpreis völlig unabhängig, da er aus den Maximalgeboten der Interessenten gebildet wird, so dass auch Artikel mit einem sehr geringen Startpreis einen hohen Endpreis erzielen können, wenn mehrere Bieter bereit sind, entsprechende Beträge für den Artikel zu zahlen.

Aus denselben Gründen könne auch nicht der vom Kläger geltend gemachte Schadensersatzanspruch mit dem Argument verneint werden, dass dem Kläger infolge grober Fahrlässigkeit der Mangel unbekannt geblieben sei, weil es erfahrungswidrig sei, dass ein Mobiltelefon mit dem von dem Kläger behaupteten Wert zu einem Startpreis von 1 € auf einer Internetplattform angeboten werde.

Die Sache wurde an das Berufungsgericht zurückverwiesen, damit dieses die noch erforderlichen Feststellungen treffen kann, auf deren Grundlage das Berufungsgericht in umfassender Würdigung der gesamten Umstände zu beurteilen haben wird, ob das Angebot der Beklagten aus der Sicht eines verständigen Empfängers ein Originalgerät der Marke Vertu zum Gegenstand hatte.

BGH, Urteil vom 28. März 2012 - VIII ZR 244 / 10

Rechtsanwalt gesucht? Auf http://www.lawmarket.de/reverse_auction_wizard/new_or_template kostenlos und unverbindlich Angebote einholen und Rechtsberatungskosten senken!

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 622644
 870

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „BGH: Verkäufer haftet bei Internetauktion für Angaben“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von LAWMARKET UG (haftungsbeschränkt)

Apple zahlt 60 Millionen für "iPad" Namensrechte in China
Apple zahlt 60 Millionen für "iPad" Namensrechte in China
Der Computerhersteller Apple zahlt für die Nutzung der Bezeichnung "iPad" für seine Tablet-Computer in China 60 Millionen US-Dollar an ein chinesisches Unternehmen und wendet damit ein mögliches Verkaufsverbot in China ab. Apple hatte im Jahr 2009 die Namensrechte an "iPad" für verschiedene Länder in Asien über eine britische Mantelgesellschaft IP Applications Development für 35 000 britische Pfund von der taiwanesischen Gesellschaft Proview Taipeh gekauft, welche sich die Rechte bereits 2001 schützen lassen hatte. Deren Schwesterfirma Prov…
Bild: BGH: Tanken ohne zu bezahlen kann teuer werdenBild: BGH: Tanken ohne zu bezahlen kann teuer werden
BGH: Tanken ohne zu bezahlen kann teuer werden
"Spritdieb" muss auch erforderliche Detektivkosten erstatten Wer die Bezahlung seiner Tankrechnung "vergisst", haftet auch für die entstehenden Ermittlungs- und Rechtsverfolgungskosten des Tankstellenbetreibers. Nachdem die Fälle von "Tankbetrug" oder "Spritdiebstahl" zuzunehmen scheinen, stellen wir heute eine schon etwas ältere 04.05.2011, aber nach wie vor lesenswerte Entscheidung des BGH zu diesem Thema vor. Der Beklagte tankte 2008 an der von der Klägerin betriebenen Tankstelle Dieselkraftstoff zum Preis von 10,01 €, bezahlte jedoch…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Bindung an Angebot bei eBay-Auktion kann ausgeschlossen werdenBild: Bindung an Angebot bei eBay-Auktion kann ausgeschlossen werden
Bindung an Angebot bei eBay-Auktion kann ausgeschlossen werden
Bei einer Internetauktion, also beispielsweise einem Verkaufsangebot auf eBay, kann nach einem Urteil aus Düsseldorf der Anbieter problemlos sich einen Zwischenverkauf, also einen anderweitigen Verkauf der angebotenen Ware vor Auktionsende, wirksam vorbehalten. Der höchstbietende potentielle Käufer hat keinen Anspruch gegen den Verkäufer, wenn der Verkäufer …
Bild: Vorsicht: „Garantie“ ohne vorgeschriebene Angaben ist unzulässige WerbungBild: Vorsicht: „Garantie“ ohne vorgeschriebene Angaben ist unzulässige Werbung
Vorsicht: „Garantie“ ohne vorgeschriebene Angaben ist unzulässige Werbung
… als „Gewährleistung“ bezeichnet, also das sowieso schon gesetzlich bestehende Recht, eine fehlerhafte oder mangelhafte Ware zurückzugeben. „Garantie“ im Rechtssinne ist aber mehr. Wenn der Verkäufer eine „Garantie“ abgibt, dann verspricht er rechtlich gesehen mehr, als das Gesetz dem Kunden ohnehin schon gibt. Im Gesetz ist aber gleichzeitig geregelt, …
Risiken für Verkäufer und Vermieter bei Einschaltung eines Maklers
Risiken für Verkäufer und Vermieter bei Einschaltung eines Maklers
In einem aktuellen Urteil des LG München I (AZ 30 O 17233/07) war die in der Praxis häufig auftretende Frage zu klären, inwieweit ein Verkäufer oder Vermieter für Aussagen eines Maklers haftet. Im maßgeblichen Sachverhalt hatte der Käufer Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer geltend gemacht, da der durch den Verkäufer eingeschaltete Makler aus …
Bild: BGH: Haftung der Bank bei "Schrottimmobilien"-FinanzierungBild: BGH: Haftung der Bank bei "Schrottimmobilien"-Finanzierung
BGH: Haftung der Bank bei "Schrottimmobilien"-Finanzierung
… Bank finanzierte. Nach neuer Rechtsprechung des BGH können sich die Anleger in Fällen des institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts unter erleichterten Voraussetzungen mit Erfolg auf einen die Aufklärungspflicht auslösenden konkreten Wissensvorsprung der finanzierenden Bank …
Bild: BGH: Wichtige Angaben gehören beim Immobilienkauf in den notariellen KaufvertragBild: BGH: Wichtige Angaben gehören beim Immobilienkauf in den notariellen Kaufvertrag
BGH: Wichtige Angaben gehören beim Immobilienkauf in den notariellen Kaufvertrag
… die Wohnfläche tatsächlich nur knapp 172 Quadratmeter betrug. Im notariellen Kaufvertrag war die Quadratmeterzahl nicht angegeben und eine Sachmängelhaftung der Verkäufer wurde ausgeschlossen. Die Käufer verlangten nun nachträglich eine Kaufpreisminderung und Schadensersatz für zusätzlich entstandene Kosten, z.B. durch die höheren Grunderwerbssteuern …
Bild: Richtig versteigern – Legalershop.de jetzt mit Musterangebot für OnlineauktionenBild: Richtig versteigern – Legalershop.de jetzt mit Musterangebot für Onlineauktionen
Richtig versteigern – Legalershop.de jetzt mit Musterangebot für Onlineauktionen
… ein Musterangebot für Onlineauktionen erweitert. Kaum ein eBay-Verkäufer weiß, welche Informationen und Belehrungen in das Auktionsangebot gehören und wie sie zu integrieren sind. Für Internetauktionen sind alle gesetzlichen Vorschriften zu beachten, die für den Verkauf über einen „normalen Onlineshop“ auch gelten. Demnach müssen seit einem Urteil des …
Oberlandesgericht Koblenz - Klage auf Schadensersatz wegen der Ebay-Ersteigerung eines Porsche für 5,50 Euro
Oberlandesgericht Koblenz - Klage auf Schadensersatz wegen der Ebay-Ersteigerung eines Porsche für 5,50 Euro
Das Oberlandesgericht Koblenz hat die Auffassung des Landgerichts Koblenz bestätigt, dass ein Käufer, der bei einer vom Verkäufer nach kurzer Zeit abgebrochenen Internetauktion ein hochwertiges Fahrzeug für 5,50 Euro ersteigert, das Fahrzeug jedoch nicht erhält, vom Verkäufer nicht ohne Weiteres Schadensersatz verlangen kann. Diesem Anspruch kann der …
Bild: Shill Bidding wird der Riegel vorgeschobenBild: Shill Bidding wird der Riegel vorgeschoben
Shill Bidding wird der Riegel vorgeschoben
Urteil vom 24. August 2016 - VIII ZR 100/15 Shill Bidding – hinter diesem ominösen Begriff verbirgt sich eine Methode, die bei Ebay eingestellten Internetauktionen auf das vom Verkäufer gewünschte Preisniveau zu treiben. Das Prinzip ist recht einfach: Der Verkäufer nutzt einen zweiten oder mehrere Ebay-Accounts und bietet mit diesem auf seine eigene …
Bild: Schrottimmobilien - BGH ergänzt seine bisherige Rechtsprechung zu Gunsten der VerbraucherBild: Schrottimmobilien - BGH ergänzt seine bisherige Rechtsprechung zu Gunsten der Verbraucher
Schrottimmobilien - BGH ergänzt seine bisherige Rechtsprechung zu Gunsten der Verbraucher
… von Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank. Danach können sich die Anleger in Fällen eines institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts unter erleichterten Voraussetzungen mit Erfolg auf einen die Aufklärungspflicht auslösenden konkreten Wissensvorsprung der finanzierenden …
Bild: Abbruchjäger bei ebay handelt nicht rechtsmissbräuchlichBild: Abbruchjäger bei ebay handelt nicht rechtsmissbräuchlich
Abbruchjäger bei ebay handelt nicht rechtsmissbräuchlich
… Annahme eines Rechtsmissbrauchs müsse nach der Rechtsprechung auf besondere Ausnahmefälle beschränkt bleiben. Es könne nicht als rechtsmissbräuchlich angesehen werden, wenn jemand bei einer Internetauktion gezielt auf solche Waren biete, die mit einem weit unter dem Marktwert liegenden Mindestgebot angeboten würden, und er zugleich sein Höchstgebot auf …
Sie lesen gerade: BGH: Verkäufer haftet bei Internetauktion für Angaben