(openPR) Der Erlanger Solarkraftwerk-Entwickler Solar Millennium AG hat beim zuständigen Amtsgericht Fürth die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft beantragt. Den betroffenen Anlegern drohen damit Verluste von rund 227 Mio. Euro.
Der Grund für die Zahlungsunfähigkeit der Firma seien Verzögerungen bei den Verhandlungen über den Verkauf von Projekten in den USA und in Spanien. Trotz etwaiger Fortschritte konnten diese nicht abgeschlossen werden.
Presseberichten zufolge müssen knapp 30.000 Anleger um ihr Geld bangen. Vor allem die 14.000 Aktionäre der AG seien im Nachteil, da ihre Forderungen gegenüber anderen Gläubigern nachrangig wären. Die übrigen 16.000 Anleger hätten bei der AG Inhaberteilschuldverschreibungen zum Preis von insgesamt 227 Mio. Euro gezeichnet. Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erhalten diese eine Quote, wobei sie dabei mit erheblichen Verlusten rechnen müssen. Nicht betroffen sind dagegen die Anleger der beiden geschlossenen Fonds „Andasol“ und „Ibersol“. Diese hätten keine Insolvenz angemeldet. Sie dienten zur Finanzierung zweier solarthermischer Kraftwerke in Südspanien. Das Andasol-Kraftwerk sei mittlerweile mit einem Kapitalvolumen von 48 Mio. Euro von rund 3500 Anlegern in Betrieb. Die 6,6 Mio. Euro des Ibersol-Fonds befinden sich zurzeit auf einem Treuhandkonto und sollen nach der Rückabwicklung des Fonds an die Anleger ausbezahlt werden.
Betroffene Anleger sollten umgehend handeln. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens sollten die möglichen Ansprüche beim Insolvenzverwalter gemeldet werden. Außerdem kommen Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater bei fehlender bzw. nicht ausreichender Aufklärung über die Risiken der Anlage in Betracht. Möglicherweise bestehen auch Schadensersatzansprüche gegen die Solar Millennium AG selbst.
Auch die Andasol- und Übersol-Anleger können anwaltlich überprüfen lassen, ob sie aufgrund der Insolvenz der Solar Millennium AG mittelbar von Risiken und Verlusten betroffen sind. In Betracht kommt hier v. a. eine vertragliche Haftung. Sie können eventuell auch gegen die Anlagerberater wegen Falschberatung oder gegen die Bank vorgehen, falls sie bei der Anlagevermittlung der Fonds die erhaltenen Provisionen gegenüber dem Anleger verschwiegen hat.









