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Solar Millennium AG

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Berät zu Solar Millenium AG: Dr. Ralf Stoll
Berät zu Solar Millenium AG: Dr. Ralf Stoll

(openPR) Die Solar Millennium AG ist weltweit mit der Projektierung und Finanzierung großer Solarkraftwerke befasst. Anlegern wurde immer gern Kapitalanlagemöglichkeit geboten und diese nahmen in der Hoffnung auf eine weitere positive Entwicklung gern an.

Die Stimmung blieb lange sonnig. Kurz vor Weihnachten kam dann die schlechte Nachricht: die Solar Millennium AG beantragte beim Amtsgericht Fürth die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund von Zahlungsunfähigkeit. Für die Anleger bedeutet dies einen Verlust von rund 100 Millionen Euro. Letztendlich muss auch erst einmal geklärt werden, warum diese Zahlungsunfähigkeit entstand um belegen zu können, wer für die Anlageverluste verantwortlich ist. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Herr Volker Böhm eingesetzt wurde. Er äußerte sich zu den aktuellen Gerüchten nicht. Dr. Ralf Stoll, Anwalt und Anlegerschutzexperte aus Lahr: "Was nun wirklich bei der Solar Millennium AG passiert ist werden die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und des Insolvenzverwalters zeigen."

Welt online berichtet, dass insgesamt 14.000 Aktionäre betroffen sind. Die Anleger stehen bei der Verteilung der übrig gebliebenen Werte an letzter Stelle, denn erst dürften mal die Gläubiger bedient werden, die noch offene Rechnungen mit der Solar Millenium AG haben. Ca. 16.000 Anleger hätten bei der Solar Millennium AG Inhaberteilschuldverschreibungen zu einem Gesamtpreis von ca. 227 Mio. € gezeichnet. Diese Anleger erhalten aus einem möglichen Insolvenzverfahren lediglich eine Quote, die sich erst im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Solar Millennium AG herausstellt.

Dr. Stoll: "Anleger der Schuldverschreibungen müssen jedoch auch hier mit ganz erheblichen Verlusten rechnen."

Nicht betroffen seien die Fonds Andasol und Ibersol, diese haben nach Aussage von Welt online keine Insolvenz angemeldet.

Anlegeranwälte empfehlen Anlegern, die Aktien oder Schuldverschreibungen an der Solar Millennium AG erworben haben, schnellstmöglich zu handeln. Da geht es zum einen um die Anmeldung von Ansprüchen beim Insolvenzverwalter und um mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Berater der Geldanleger. Wurde bei der Empfehlung dieser Anlage das Risiko nicht ausreichend erklärt, so kann sich ein Schadensersatzanspruch ergeben.

Letztendlich sollte man auch nicht unversucht lassen, von den eigentlich Verantwortlichen Schadensersatz zu fordern.

Mehr Infos: http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/solar-millennium-ag

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