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Solar Millennium – Insolvenzverfahren eröffnet, Hilfe für Anleger

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Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Kollegen zu Solar Millennium.
Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Kollegen zu Solar Millennium.

(openPR) Am 28.02.2012 wurde das Insolvenzverfahren über das verbliebene Vermögen der Solar Millennium AG eröffnet. Die Insolvenzeröffnung der Solar Millennium AG ist ein weiteres trauriges Kapitel in der zuletzt dramatischen Geschichte des Erlanger Solarunternehmens. Um die Solar Millennium AG zu retten, muss der Insolvenzverwalter neue Investoren finden. Ob das gelingen wird, ist ungewiss. Einer dpa-Meldung zufolge konnte der Insolvenzverwalter nach der Insolvenzanmeldung im Dezember 2011 nur wenige vielversprechende Gespräche mit möglichen Investoren führen.



Was bedeutet die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die Anleger, die in Solar Millennium investierten?

Anleger, die Aktien oder Anleihen der Solar Millennium AG besitzen und Ansprüche gegen Solar Millennium anmelden wollen, können diese nur noch im Insolvenzverfahren geltend machen, indem sie sie förmlich anmelden. Für die 16.000 Anleger, die in Anleihen investiert hatten, wird am 15.05.2012 eine Gläubigerversammlung abgehalten.

Problematisch für die Anleger der Solar Millennium AG ist, dass sie im Insolvenzverfahren erst nachrangig nach anderen Gläubigern bedient werden. Die Anleger, die in Anleihen investierten, werden im Insolvenzverfahren aller Voraussicht nach nur eine bestimmte Quote ihres eingesetzten Kapitals wiedererhalten. Für die 14.000 Aktionäre bleibt zu befürchten, dass sie im schlimmsten Fall leer ausgehen könnten.

Die Anleger der Fonds Solar Millennium Invest Andasol und Solar Millennium Ibersol sind nicht unmittelbar von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens betroffen. Die Fondsgesellschaft Solar Millennium Invest ist rechtlich von der Solar Millennium AG getrennt. Die Gelder der Anleger sind nicht in die Insolvenzmasse eingegangen, sondern sind auf Treuhandkonten geparkt.

Nicht auf den Treuhandkonten geparkt sind allerdings jene 30 % der Anlagesumme, die von der Fondsgesellschaft Solar Millennium Invest kassiert worden sein sollen. Anleger der Fonds Andasol und Ibersol, die auf Nummer sicher gehen wollen, sollten rechtlich überprüfen lassen, ob sie vertragliche Ansprüche oder Schadensersatzansprüche auf diese 30 % haben.

Eine weitere Möglichkeit für die Anleger der Fonds Andasol und Ibersol kann die Haftung wegen Falschberatung darstellen. Wurden den Anlegern ihre Beteiligungen an Andasol und Ibersol von einem Anlageberater oder einer Bank verkauft, sollte überprüft werden, ob die Beratung anlegergerecht und anlagegerecht war. Im Fall einer Falschberatung haften die Banken oder der Anlageberater.

Aktionäre und Anleiheninhaber der Solar Millennium AG und Anleger der Fonds Andasol und Ibersol, die im kommenden Insolvenzverfahren professionelle Unterstützung wünschen, sollten nicht zögern, rechtlichen Rat einzuholen. Für die Anleger der Solar Millennium AG und die Anleger der Solar Millennium Invest empfiehlt es sich, sich an einen im Kapitalanlagen- und Insolvenzrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, um weitere Handlungsmöglichkeiten auszuloten. Es sind insbesondere Forderungen innerhalb einer Frist bei Insolvenzverwalter anzumelden.

Weiterlesen zu den rechtlichen Möglichkeiten der Anleger:
Solar Millennium AG Infoportal http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/solar-millennium-ag

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