(openPR) Heidelberg, 14. September 2005,
Das Zusammenspiel von öffentlichen Zuschüssen und Vergaberecht hat in letzter Zeit immer mehr an Bedeutung zugenommen. Da im Verlauf eines Vergabeverfahrens auch immer häufiger Fehler unterlaufen, taucht vermehrt die Frage auf, was im Falle von Vergabeverstößen mit bereits erlangten Zuschüssen geschieht. Die Rückforderung von Zuwendungen, insbesondere mögliche Rechtsgrundlagen, die praktischen Folgen und die Darstellung der Rechtsschutzmöglichkeiten ist Thema eines Vortrags von Reinhard Wilke, Richter am OVG Schleswig und zugleich Mitglied des Vergabesenats am OLG Schleswig. Der Vortrag ist Teil einer Reihe von Expertenvorträgen zum Vergaberecht im Rahmen der Jahresfachtagung „VergabeFORUM 2006“. Die Veranstaltung findet am 16. und 17. November 2005 in Frankfurt statt. Veranstalter ist die FORUM Institut für Management GmbH in Kooperation und mit Unterstützung vieler Medienpartner. Weitere Informationen zum Tagungsprogramm und dem Referententeam unter www.vergabe2006.de
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Simone Zeißig
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